Drucksache - 1521/III
(Text
sieh Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin Abt.
Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 1521 / III Vorlage –
zur Beschlussfassung – über Beitragspflichtige
Erneuerung der Teileinrichtung Straßenentwässerung in der Gustav-Meyer-Allee Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Teileinrichtung Straßenentwässerung der
Gustav-Meyer-Allee wird beitragspflichtig erneuert. A)
Begründung: In der Gustav-Meyer-Allee ist eine hydraulischen Erweiterung der
Entwässerungseinrichtung erforderlich. Die Auswechselung des Kanals erfolgt in
offener Bauweise. Der Mischwasserkanal befindet sich in der Gustav-Meyer-Allee im
Fahrbahnbereich. Ein Aufbruch der vorhandenen Fahrbahndecke ist vorgesehen. B) Rechtsgrundlagen: § 3 Abs. 3
S. 7 Straßenausbaubeitragsgesetz (Zustimmungserfordernis der BVV) C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan
und die Finanzplanung: 1.
Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: Ausgaben: Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben
finanziert. Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 1.249.300
Euro. Dieser Betrag ist entsprechend den Ausführungsvorschriften (AV StrABG)
zweifach zu mindern, so dass sich ein beitragsfähiger Aufwand von 258.605,10
Euro ergibt, davon sind 55% = 142.232,80 Euro umlagefähig. Einnahmen Kassenwirksam werden
voraussichtlich 116.468,- Euro, da zwei Grundstücken eine Ermäßigung nach
§ 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu
gewähren ist. Mehrfacherschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie
entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt. 2.
Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine Berlin, den
2. Februar 2010 Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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