Drucksache - 1403/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Bildung und Kultur 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 1403 / III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Änderung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirk Mitte - Verlängerung -
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.09.2009 folgenden Beschluss gefasst :
Die für das Schuljahr 2009/10 festgelegte Regelung der Einschulungsbereiche für die Grundschulen im Bezirk Mitte ( s. beigefügte Bezirkskarte "Einschulungsbereiche Mitte für das Schuljahr 2009/10" ) wird verlängert und gilt somit auch für das Schuljahr 2010/2011. Die Anpassung des Straßenverzeichnisses entfällt. Die Einschulungsbereiche von Grips - Grundschule und Fritzlar - Homberg - Grundschule werden zusammengefasst.
Begründung :
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15. Juli 2008, bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 21.08.2008, wurde die Festlegung gemeinsamer Einschulungsbereiche für mehrere Grundschulen für rechtswidrig erklärt. Auf der Grundlage dieses Beschlusses war der Bezirk nunmehr verpflichtet, mindestens für das Schuljahr 2009/2010 die Einschulungsbereiche im gesamten Bezirk entsprechend neu zu ordnen und für jede Grundschule einen separaten Einschulungsbereich einzurichten. Die Neuordnung wurde mit BA - Beschluss vom 14.10.2008 vorgenommen und anschließend der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Der Senat beabsichtigt, die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von gemeinsamen Einschulungsbereichen für mehrere Schulen zu schaffen. Mit dem Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung ist jedoch nicht mehr rechtzeitig für eine Umsetzung zum Schuljahr 2010/11 zu rechnen. Die Einzeleinschulungsbereichsregelung ist daher noch für ein weiteres Jahr anzuwenden. Ergänzend sei auf die besonderen Festlegungen für die Schulen mit abweichender Organisationsform hingewiesen, die nach Schulgesetz keinen eigenen Einschulungsbereich haben dürfen. Während es möglich war, für die Erika - Mann - Grundschule im Rahmen des Schulversuchs eine weitere Ausnahmeregelung für das kommende Schuljahr zu treffen und ihr somit nochmals ausnahmsweise einen eigenen Einschulungsbereich zuzuordnen, ist dies im Fall der James - Krüss - Gemeinschaftsschule nicht möglich. Hier wird eine Aufnahme künftig nur im Wege des Umschulungsverfahrens möglich sein.
Die erforderliche Anhörung im Bezirksschulbeirat erfolgte am 15.09.2009. Der Entwurf wurde vom Schulausschuss der Bezirksverordnetenversammlung am 10.09.2009 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
§ 55 a Schulgesetz §§ 15 und 36 ( 2b ) Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Berlin, den 29. September 2009
Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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