Ist dem Bezirksamt
bekannt, dass im Wohnkomplex Wilhelmstraße 90 eine überdurchschnittlich
hohe Zahl der Wohnungen gewerblich als Ferienwohnungen genutzt werden?
Wenn ja, seit wann?
Sind dem BA
Beschwerden der Anwohner über Lärmbelästigung bekannt? Hält das BA die
Beschwerden für berechtigt? Wie hat das BA auf die Beschwerden reagiert?
Laut B-Plan 202b
handelt es sich bei dem besagten Gebiet um allgemeines Wohngebiet, das
vorwiegend dem Wohnen dienen soll und in dem Betriebe der
Beherbergungsgewerbes untersagt sind. Wie konnte das BA angesichts der
massiven Umwidmung zahlreicher Wohnungen in Ferienwohnungen zur Einschätzung
kommen, dass die bauordnungsrechtlichen Anforderungen in der Wilhelmstraße
erfüllt seien? Wer hat eine derartige Position gegenüber dem Senat
vertreten?
Welche bauordnungs-
oder/und gewerberechtliche Maßnahmen müssten nach Einschätzung des BA
ergriffen werden, um der Nutzung von Wohnungen in Mitte versteckte Hotels
entgegenzuwirken? Welche Verwaltungsebene wäre für die Maßnahmen
zuständig?