Drucksache - 1386/III  

 
 
Betreff: Beschluss über das Ergebnis der Behördenbeteiligung und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans I-32b "Holzufer"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 05.10.2009
Anlage Abwägung
Anlage Abwägung frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage Abwägung Behördenbeteiligung
Anlage Geltungsbereich

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                     Drucksache Nr. 1386 / III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

über

den Beschluss über das Ergebnis der Behördenbeteiligung und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplans I-32b „Holzufer“

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.09.2009 beschlossen:

 

I.                     Die Auswertung der Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf I-32b für Teilflächen der Grundstücke Köpenicker Straße 48-52 und 54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte hat zu keiner die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

 

II.                   Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanentwurfs I-32b für Teilflächen der Grundstücke Köpenicker Straße 48-52 und 54 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte wird unter Berücksichtigung des Auswertungsergebnisses der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Begründung:

 

Bitten wir der Anlage „Auswertung der Behördenbeteiligung“ zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 15 i. V. m. § 36 BezVG

Baugesetzbuch

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Für die Veröffentlichungen öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von
benötigt, die im Bezirksplan 2009 unter Kapitel 4610, Titel 53121 bereitgestellt sind.

 

ca. 2.500,- €

 

Die Haushaltsmäßigen Auswirkungen sind noch im Verfahren zu ermitteln. Für den Ankauf der Grundstücksteile zur Errichtung der öffentlichen Verkehrsfläche ist ein Titel im Bezirksplan 2010 einzurichten. Nach dem derzeitigen Stand ist von einem Kaufpreis von rd. 13.000 € (5 € pro m²) auszugehen.

Für die Herstellung der Straße wird mit rd 600.000 €, plus der notwendigen Entwässerung rd. 200.000 €, gerechnet. Die erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlage soll durch A.L.E.X. Bau vorfinanziert werden und durch die spätere Kostenumlegung auf die Anrainer gemäß Erschließungsbeitragsrecht refinanziert werden.

 

b)            Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine.

 

Berlin,

 

Dr. Hanke                                                                      Gothe

Bezirksbürgermeister

 

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 
 

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