Drucksache - 1330/III  

 
 
Betreff: Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerung der Verkehrsanlage Drontheimer Straße im Abschnitt von Osloer Straße bis Soldiner Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
13.10.2009 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.10.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung vom 27.07.2009
2. Beschlussempfehlung zur Vorlage zur Beschlussfassung Umweltausschuss vom 13.10.2009
3. Beschluss vom 15.10.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

 

(Text liegt vor)

 


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung            Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                1330 / III

 

 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

über

 

Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerung der Verkehrsanlage Drontheimer Straße im Abschnitt von Osloer Straße bis Soldiner Straße

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Straßenentwässerung der Verkehrsanlage Drontheimer Straße im Abschnitt von Osloer Straße bis Soldiner Straße wird beitragspflichtig erneuert.

 

 

Es ist u. a. erforderlich, den Mischwasserkanal auf der westlichen Straßenseite der Verkehrsanlage Drontheimer Straße von Osloer Straße bis Soldiner Straße mit Nennweiten von DN 300, 350, 450 und 500 auf DN 300, 500 und 600 zu erweitern (hydraulische Erweiterung), sowie ein Teilstückchen (3 Meter DN 300) gänzlich neu zu bauen.

Wegen mangelnder Baufreiheit ist es erforderlich, den ca. 270 m langen neuen Mischwasserkanal in größeren Nennweiten (DN 500/600) in offener Bauweise im Fahrbahnbereich einzubauen. Zudem werden einige Schächte neu eingebaut bzw. vorhandene Schächte ersetzt bzw. umgebaut.

Der Mischwasserkanal ist in den Jahren 1887 und 1993 gebaut worden und gilt nach der Rechtsprechung als erneuerungsbedürftig. Zugleich handelt es sich um eine Verbesserung, da der Kanal hydraulisch erweitert wird.

Die Abwasserableitung erfolgt im Mischsystem. Die Kanäle dienen neben der Schmutzwasserableitung sowohl der Regenentwässerung der Grundstücke als auch der Straßenentwässerung.

Beitragsfähig im Sinne des StrABG sind die Herstellungskosten der Straßenentwässerung.


 

   §12 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

 

Ausgaben:

Die Baumaßnahme wird von den Berliner Wasserbetrieben finanziert.

Die Gesamtkosten betragen nach Auskunft der BWB ca. 1.088.000 Euro. Dieser Betrag ist entsprechend der geltenden Ausführungsvorschriften (AV StrABG) zweifach zu mindern, so dass sich ein beitragsfähiger Aufwand von 232.500 Euro ergibt, davon sind 55% = 127.900 Euro umlagefähig.

Einnahmen

Kassenwirksam werden voraussichtlich ca. 92.500 Euro, da Ermäßigungen nach § 21 Abs. 3 S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren sind. Mehrfach erschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt. Auch der Beitrag des Grundstücks im Eigentum des Landes Berlin (KITA) wird nicht kassenwirksam.

 

 

 

 

 

Berlin, den ..........................

 

 

 

 

 

Dr. Hanke   Gothe

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen