Drucksache - 1330/III
(Text
liegt vor) Bezirksamt Mitte von Berlin
Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Beitragspflichtige Erneuerung der Straßenentwässerung der Verkehrsanlage Drontheimer Straße im Abschnitt von Osloer Straße bis Soldiner Straße Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Straßenentwässerung der Verkehrsanlage Drontheimer
Straße im Abschnitt von Osloer Straße bis Soldiner Straße wird
beitragspflichtig erneuert.
Wegen mangelnder Baufreiheit ist es erforderlich, den ca. 270 m langen
neuen Mischwasserkanal in größeren Nennweiten (DN 500/600) in offener Bauweise
im Fahrbahnbereich einzubauen. Zudem werden einige Schächte neu eingebaut bzw.
vorhandene Schächte ersetzt bzw. umgebaut.
Die
Abwasserableitung erfolgt im Mischsystem. Die Kanäle dienen neben der
Schmutzwasserableitung sowohl der Regenentwässerung der Grundstücke als auch
der Straßenentwässerung. Beitragsfähig im Sinne des StrABG sind die Herstellungskosten der Straßenentwässerung.
Kassenwirksam werden
voraussichtlich ca. 92.500 Euro, da Ermäßigungen nach § 21 Abs. 3
S. 2 StrABG wegen der Mehrfacherschließung zu gewähren sind. Mehrfach
erschlossene Grundstücke zahlen lediglich 2/3 des auf sie entfallenden
Beitrags, das restliche Drittel trägt der Landeshaushalt. Auch der Beitrag des
Grundstücks im Eigentum des Landes Berlin (KITA) wird nicht kassenwirksam.
Berlin, den ..........................
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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