Drucksache - 1266/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit Tel.: 42395
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über „Umsetzung des § 20 SGB V durch die Krankenkassen in Mitte“
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.9.2009 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1266/III)
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass mit allen in der gesetzlichen Krankenkassen Vereinigung (GKV) vertretenen Krankenkassen ein Rahmenvertrag abgeschlossen wird, der deren finanzielle Beteiligung an allen bezirklichen Maßnahmen der Präventions- und Gesundheitsförderung nach § 20 SGB V zum Ziel hat.“
Das Bezirksamt hat am 08.03.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Wie im Zwischenbericht vom 18.3.2010 dargelegt, hatte die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf die Unterbreitung des Vorschlages damals mitgeteilt, dass sie es für sinnvoll halte, Kooperationsmöglichkeiten und verbindliche Kooperationsverfahren mit den in Berlin ansässigen Krankenkassen auszuloten, es jedoch als erforderlich einschätze, dass derartige Gespräche auf der Basis solider konzeptioneller Vorbereitung geführt werden. Die dafür notwendigen Schritte würden derzeit durch die Fachebene ihres Hauses erarbeitet.
Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 25.11.10 erneut an die Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz gewandt mit der Bitte um Mitteilung neuer Entwicklungen oder Erkenntnisse in der o.g. Sache. Dieses Schreiben blieb bislang - durch krankheitsbedingten Ausfall in der Fachabteilung – unbeantwortet. Eine telefonische Nachfrage in der Senatsverwaltung zeigte jedoch auf, dass das mit Schreiben vom 13.1.2010 übermittelte Vorhaben schließlich seitens der Senatsverwaltung aufgrund veränderter Rahmenbedingungen in Folge der auf Bundesebene laufenden Gesundheitsreform (z.B. GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) aufgegeben wurde, da die Erfolgsaussichten für die entsprechend avisierte Vereinbarung mit den Krankenkassen im Laufe des Verfahrens als unrealisierbar eingeschätzt wurden.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 08.03.2011
Stellvertretender Bezirksbürgermeister
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