Drucksache - 1257/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin .
November 2009 Abt. Bildung und Kultur (: 9018-33500 Bezirksverordnetenversammlung Drs.-Nr.
1257/III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
– über Schulstandorte Bezirk Mitte Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 09.07.2009 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen
(Drucksache Nr. 1257/III) „Das
Bezirksamt wird ersucht sicherzustellen, dass bezirkliche Schulgebäude, die
wegen der demographischen Entwicklung nur vorübergehend nicht benötigt werden
(eventueller Anstieg der SchülerInnen-Zahl), der BIM bzw. dem LiFo zur
Zwischennutzung und Bewirtschaftung übertragen werden. Das
Bezirksamt hat am 03.11.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als
Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Der
Bezirk Mitte ist als Schulträger öffentlicher allgemeinbildender Schulen dazu
verpflichtet, Schulplätze bedarfsgerecht anzubieten. Bedarfe können sich dabei
im Wesentlichen aus drei Gründen ändern, §
sinkende oder steigende
Schülerzahlen, §
sinkende oder steigende
Raumbedarfe durch Änderung der Musterraumprogramme, §
sinkende oder steigende
Raumbedarfe durch Änderung von Frequenzvorgaben. Für
die Schülerzahlen legt die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und
Forschung jährlich Prognosen vor, die auf die nächsten acht Schuljahre
ausgerichtet sind. Damit besteht eine Arbeitsgrundlage für eine auch
mittelfristige Schulplatzversorgung, wenn auch die realen Schülerzahlen durch
das Leben geschrieben werden. Anders
sieht es beim Musterraumprogramm und bei den Frequenzvorgaben aus, die von der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung nach fachlichen
Kriterien erarbeitet, aber insbesondere durch die finanziellen Möglichkeiten
begrenzt werden. Diese Vorgaben werden erfahrungsgemäß auch kurzfristig
verändert. Politisches Ziel – nicht nur im Bezirk Mitte – ist jedoch eine
deutliche Verbesserung dieser Faktoren. So besteht die Forderung, die
Musterraumprogramme in der Größenordnung von 10 Prozent zu erweitern und die
Klassenfrequenzen im Grundschulbereich auf 20 Schülerinnen und Schüler und im
Sekundarschulbereich auf 22 Schülerinnen und Schüler zu reduzieren. Sollten
nur Teile dieser politischen Forderungen in den kommenden Jahren durchzusetzen
sein, würde der Schulraumbedarf im Bezirk Mitte deutlich steigen. Schon dafür
ist es erforderlich, entsprechende Schulgebäude wieder in Betrieb nehmen zu
können. Es ist daher gegenwärtig davon auszugehen, dass die Möglichkeit einer
Wiederinbetriebnahme eines Schulgebäudes der Regelfall sein wird, Ausnahmen
davon benötigen eine entsprechende Begründung. Die
Zwänge des Budgetierungsverfahrens und die knappen Personalressourcen
ermöglichen es dem Bezirksamt nicht, ganze Immobilien im eigenen Vermögen zu
behalten und an Zwischennutzer zu vermieten. Diese Option kann nur für freie
Raumkapazitäten in ansonsten fachlich genutzten Gebäuden angewendet werden. Für
ganze Immobilienstandorte kommen daher nur die Herauslösung aus dem
bezirklichen Immobilienbestand und die Übertragung an einen Vermögensträger mit
Rückholklausel in Frage. Dies wird regelmäßig der Liegenschaftsfonds sein,
ggfls. aber auch die BIM GmbH. Das
Bezirksamt wird einen Vorschlag zum zukünftigen Status jetzt aufzugebender
Schulgebäude (Vorhaltefunktion oder Verkauf) unter Berücksichtigung der Drs.
987/III in einem gesonderten Kapitel im Schulentwicklungsplan 2010-2014
unterbreiten und den gegenwärtigen Entwurf entsprechend zeitnah ergänzen.
Darüber hinaus soll im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibungen des
Schulentwicklungsplans durch die Schulnetzplanung entsprechend verfahren
werden. Da das BEschlussrecht über die Schulentwicklungs- und Schulnetzplanung
bei der BVV liegt, ist hierdurch eine Beteiligung in dieser Frage
gewährleistet. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine Berlin,
den 03.11.09
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