Drucksache - 1216/III
Ich
frage das Bezirksamt: 1. Wann
und wie beabsichtigt das Bezirksamt die Bürgerbeteiligung in den Untersuchungsgebieten gemäß § 141 Baugesetzbuch
(Turmstraße, Müllerstraße) zu organisieren und institutionell
einzurichten? 2. Auf
welcher organisatorischen und inhaltlichen Grundlage beabsichtigt das Bezirksamt die Bürgerbeteiligung in den
Untersuchungsgebieten gemäß § 141 Baugesetzbuch (Turmstraße, Müllerstraße) zu
ermöglichen? 2a. Sollte
dies nicht an Anlehnung an die „Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht §§
136-171 des Baugesetzbuches (BauGB), Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (AV
BauGB - San), Abschnitt: Beteiligung und Mitwirkung von Betroffenen“ erfolgen,
warum nicht? 3. Ist
es zutreffend, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beabsichtigt, die Betreuung der
Umsetzung des Programms Aktive Stadtzentren und der evtl.
zukünftigen Sanierungsgebiete (Gebietsbeauftragte) lediglich von
einem externes Gebietsbetreuungsbüro bearbeiten zu lassen? 3a. Wenn ja, welche Begründung ist
dem Bezirksamt hierfür bekannt und unterstützt das Bezirksamt diese
Vorgehensweise? |
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