Drucksache - 1050/III  

 
 
Betreff: Ein Jahr warten ist genug!
Drucksache 0444/III endlich umsetzen und die Öffnung der Neuen Schönhauser Straße für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung vorbereiten und ermöglichen.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Bertermann von Dassel Jaath für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.12.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 18.11.2008
2. Antrag vom 09.12.2008
3. Beschluss vom 19.12.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.07.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                1050/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Ein Jahr warten ist genug!

Drucksache 0444/III endlich umsetzen und die Öffnung der Neuen Schönhauser Straße für

den Fahrradverkehr in Gegenrichtung vorbereiten und ermöglichen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2008 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1050/III):

 

„Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht, sich dringend und mit Nachdruck dafür einzu-setzen, dass die Neue Schönhauser Straße aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Verkehrsbedeutung möglichst schnell aus dem Stadtentwicklungsplan Verkehr herausgenommen wird, damit die Entscheidung für die Verkehrsführung künftig dem Straßen- und Grünflächenamt Mitte obliegt.

 

Gleichzeitig sollen Varianten erarbeitet werden, wie der Fahrradverkehr in der Neuen Schönhauser Straße in beiden Richtungen ermöglicht werden kann.

 

Die Varianten sind dem Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda vorzustellen und mit ihm abzustimmen.

 

Sobald das Bezirksamt für die Straße verantwortlich ist, soll die mit dem Ausschuss Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda abgestimmt Variante umgesetzt werden.

 

Dem Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda ist regelmäßig über den Fortgang der Entwicklung zu berichten.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 16.06.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Neue Schönhauser Straße ist, trotz ihrer vergleichsweise geringen Verkehrsbedeutung, nach wie vor Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes. Eine Änderung dieser Ein-stufung wird laut Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII A 34 erst erfolgen, wenn die Straßenbahngleise nicht mehr durch die BVG (auch nicht für Betriebsfahrten) ge-nutzt werden. Somit liegt die Prüfung bezüglich einer Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Verkehrslenkung Berlin, die einen entsprechenden Antrag bereits abgelehnt hat.

 


                                                                        -2-                                            (noch DS 1050/III)

 

Darüber hinaus schließt sich die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde zwar der Einschätzung der Verkehrslenkung Berlin mit Schreiben vom 16.11.2007 an,

 

„Die Neue Schönhauser Straße ist von der Rosenthaler Straße zur Weinmeisterstraße – Münzstraße Bestandteil einer Tempo-30-Zone und als Einbahnstraße in östlicher Richtung ausgewiesen. Lediglich der Straßenbahn ist die Fahrt in Gegenrichtung durch Verkehrs-zeichen gestattet. An der Kreuzung Münzstraße –Weinmeisterstraße/ Alte Schönhauser Straße – Neue Schönhauser Straße ist eine Lichtzeichenanlage vorhanden.

 

Der südwestliche Kreuzungsbereich wurde mit einer Gehwegvorstreckung versehen, so dass bei einer Freigabe des Radverkehrs in Gegenrichtung der Radverkehr aufgrund der Kreuzungsgeometrie gezwungen wäre, in einem derart ungünstigen Winkel auf den Gleis-körper zu fahren, dass die Gefahr eines Sturzes besteht. Daher müsste im Zuge der Frei-gabe der Neue Schönhauser Straße in Gegenrichtung auch für den Radverkehr im Interesse der Sicherheit der Radfahrer entweder die Gehwegvorstreckung zurückgebaut werden oder eine Führung des Radverkehrs mittels eines Radweges mit Benutzungspflicht auf der Vorstreckung, auf der u. a. sich Baumbestand befindet, erfolgen. Aus den dargelegten Gründen kann Ihrem Antrag ohne bauliche Veränderungen nicht entsprochen werden.“

 

weist aber ausdrücklich darauf hin, dass über die Einschätzung der VLB hinaus die Neue Schönhauser Straße die in den VwV zu Zeichen 220 Einbahnstraße Nr. IV d) vorgeschrie-bene Voraussetzung zur Öffnung für den Radverkehr in Gegenrichtung

 

„Die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung kommt nur in Be-tracht, wenn die Verkehrsführung im Streckenverlauf und an den Knotenpunkten (Einmün-dungen und Kreuzungen) übersichtlich und die Begegnungsstrecke nur von geringer Länge ist.“

 

ebenfalls nicht erfüllt.

 

Aus diesem Grund kann eine Öffnung der Neue Schönhauser Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße von Seiten der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde auch bei einer Änderung der Zuständigkeit und der Durchführung der laut Einschätzung der VLB erforderlichen Umbauten nicht in Aussicht gestellt werden.

 

 

Rechtsgrundlage:       §  13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)            Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            keine

b)             Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                        keine

 

 

Berlin,             

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 
 

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