Drucksache - 1029/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abt. Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: Mitte von Berlin 1029/III Vorlage - zur Kenntnisnahme – über Beteiligung
des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda und der Unteren
Naturschutzbehörde im Vorfeld von Planungen für Grün- und Parkanlagen Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
18.12.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
1029/III): Das
Bezirksamt wird aufgefordert, dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale
Agenda bei beabsichtigten Um- oder Neuplanungen von Grün- und
Parkanlagen Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen, bevor Baumfällungen in
größerem Umfang, Ausschreibungen oder Beauftragungen erfolgen. Eine
Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu den jeweils geplanten
Maßnahmen ist dem Umweltausschuss vorab zu übermitteln. Dies
betrifft insbesondere alle Maßnahmen, die • bei
Anwendung der Berliner Baumschutzverordnung Ersatzpflanzungen von mehr als
15 neuen Bäumen zur Folge haben würden oder • bei
denen Mittel aus Ausgleichsabgaben aus der Berliner Baumschutzverordnung
in Höhe von 10.000 Euro oder mehr verwendet werden oder • die
einen Kostenrahmen von 50.000 Euro übersteigen. Ferner
wird das Bezirksamt ersucht, der BVV einmal jährlich einen Bericht zu den vom
Bezirksamt vereinnahmten Mitteln aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
und ihrer geplanten bzw. ihrer erfolgten Verwendung vorzulegen.
Geplante und vollzogene Festlegungen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im
Rahmen von Planfeststellungsbeschlüssen sind darin ebenfalls aufzuführen. Das Bezirksamt hat am 07.07.2009
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht
zur Kenntnis zu bringen. Das
Bezirksamt wird dem Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda
Gelegenheit geben, zu den zwischen den beteiligten Ämtern des Bezirksamtes
abgestimmten Um- oder Neuplanungen von öffentlichen Grün- und Parkanlagen, die
im Auftrag des Bezirksamtes realisiert werden, Stellung zu nehmen, bevor die
geplanten Maßnahmen ausgeschrieben werden. Die Planungen müssen bereits
zwischen den beteiligten Ämtern des Bezirksamtes abgestimmt sein, weil sich
möglicherweise sonst nach der Vorstellung im Ausschuss noch Bedingungen ändern
könnten, die eine Änderung der Planung erfordern und dem Ausschuss dann
Planungen mehrfach vorgestellt werden müssten. - 2 - Weiterhin
wird dem Ausschuss zeitgleich mit der Planung auch die Stellungnahme der
Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis gegeben, damit dieser die der
Stellungnahme zugrunde liegende Planung kennt. Die Planungen für Neu- oder
Umbaumaßnahmen in öffentlichen Grün- und Parkanlagen werden dem Ausschuss durch
das Bezirksamt, Straßen- und Grünflächenamt, vorgestellt, das für diese Baumaßnahmen
die Bauherrenschaft hat. Die im BVV-Beschluss genannten Kriterien werden in folgender
Weise berücksichtigt: -
Dem
Ausschuss werden alle Planungen für Neu- oder Umbauvorhaben in öffentlichen
Grün- und Parkanlagen ab 50.000,-€ Bausumme nach Kostenschätzung oder
Kostenberechnung vorgestellt. Dabei wird auch darüber informiert, ob anteilig
Ausgleichsmittel des Bezirks verwendet werden. -
Dem
Ausschuss werden alle Planungen für Neu- oder Umbauvorhaben in öffentlichen
Grün- und Parkanlagen ab 10.000,-€ Bausumme nach Kostenschätzung oder
Kostenberechnung dem Ausschuss vorgestellt, wenn die Maßnahmen aus
Ausgleichsmitteln oder aus Mitteln für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgrund
von Planfeststellungen finanziert werden. -
Dem
Ausschuss werden alle Planungen unabhängig von der Höhe der Baukosten für Neu-
oder Umbauvorhaben in öffentlichen Grün- und Parkanlagen vorgestellt, wenn die
Maßnahmen Baumfällungen zur Folge haben, die unter Anwendung der Berliner
Baumschutzverordnung Ersatzpflanzungen von mehr als 15 Bäumen erforderlich
machen würden. Das
Bezirksamt, Amt für Umwelt und Natur, wird jährlich einmal einen Bericht über
die vereinnahmten Mittel für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und ihre geplante
bzw. erfolgte Verwendung vorlegen. In dem Bericht werden auch alle geplanten
oder vollzogenen Festlegungen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen von
Planfeststellungsverfahren/-beschlüssen enthalten sein, die im Bezirk Mitte
realisiert werden sollen. Der Bericht wird jeweils im ersten Quartal des Folgejahres
für das zurückliegende Jahr vorgelegt, die erste Berichterstattung erfolgt für
das Jahr 2009. Rechtsgrundlage: §13 i.V.m. §36
BezVG Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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