Drucksache - 1029/III  

 
 
Betreff: Beteiligung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda und der Unteren Naturschutzbehörde im Vorfeld von Planungen für Grün- und Parkanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Lehmann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Umwelt/Natur/Verkehr/Lokale Agenda Entscheidung
16.12.2008 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 11.11.2008
2. Beschlussempfehlung vom 17.12.2008
3. Beschluss vom 19.12.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 27.07.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                1029/III

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Beteiligung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda und der Unteren Naturschutzbehörde im Vorfeld von Planungen für Grün- und Parkanlagen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2009 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1029/III):

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Lokale Agenda  bei beabsichtigten Um- oder Neuplanungen von Grün- und Parkanlagen Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen, bevor Baumfällungen in größerem Umfang, Ausschreibungen oder Beauftragungen erfolgen. Eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zu den jeweils geplanten Maßnahmen ist dem Umweltausschuss vorab zu übermitteln.

 

Dies betrifft insbesondere alle Maßnahmen, die

• bei Anwendung der Berliner Baumschutzverordnung Ersatzpflanzungen von mehr als 15 neuen Bäumen zur Folge haben würden oder

• bei denen Mittel aus Ausgleichsabgaben aus der Berliner Baumschutzverordnung in Höhe von 10.000 Euro oder mehr verwendet werden oder

• die einen Kostenrahmen von 50.000 Euro übersteigen.

 

Ferner wird das Bezirksamt ersucht, der BVV einmal jährlich einen Bericht zu den vom Bezirksamt vereinnahmten Mitteln aus Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und ihrer geplanten bzw. ihrer erfolgten Verwendung vorzulegen. Geplante und vollzogene Festlegungen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen von Planfeststellungsbeschlüssen sind darin ebenfalls aufzuführen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 07.07.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt wird dem Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda Gelegenheit geben, zu den zwischen den beteiligten Ämtern des Bezirksamtes abgestimmten Um- oder Neuplanungen von öffentlichen Grün- und Parkanlagen, die im Auftrag des Bezirksamtes realisiert werden, Stellung zu nehmen, bevor die geplanten Maßnahmen ausgeschrieben werden. Die Planungen müssen bereits zwischen den beteiligten Ämtern des Bezirksamtes abgestimmt sein, weil sich möglicherweise sonst nach der Vorstellung im Ausschuss noch Bedingungen ändern könnten, die eine Änderung der Planung erfordern und dem Ausschuss dann Planungen mehrfach vorgestellt werden müssten.


                                                                        - 2 -

 

 

Weiterhin wird dem Ausschuss zeitgleich mit der Planung auch die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur Kenntnis gegeben, damit dieser die der Stellungnahme zugrunde liegende Planung kennt. Die Planungen für Neu- oder Umbaumaßnahmen in öffentlichen Grün- und Parkanlagen werden dem Ausschuss durch das Bezirksamt, Straßen- und Grünflächenamt, vorgestellt, das für diese Baumaßnahmen die Bauherrenschaft hat.

 

Die im BVV-Beschluss genannten Kriterien werden in folgender Weise berücksichtigt:

-        Dem Ausschuss werden alle Planungen für Neu- oder Umbauvorhaben in öffentlichen Grün- und Parkanlagen ab 50.000,-€ Bausumme nach Kostenschätzung oder Kostenberechnung vorgestellt. Dabei wird auch darüber informiert, ob anteilig Ausgleichsmittel des Bezirks verwendet werden.

-        Dem Ausschuss werden alle Planungen für Neu- oder Umbauvorhaben in öffentlichen Grün- und Parkanlagen ab 10.000,-€ Bausumme nach Kostenschätzung oder Kostenberechnung dem Ausschuss vorgestellt, wenn die Maßnahmen aus Ausgleichsmitteln oder aus Mitteln für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufgrund von Planfeststellungen finanziert werden.

-        Dem Ausschuss werden alle Planungen unabhängig von der Höhe der Baukosten für Neu- oder Umbauvorhaben in öffentlichen Grün- und Parkanlagen vorgestellt, wenn die Maßnahmen Baumfällungen zur Folge haben, die unter Anwendung der Berliner Baumschutzverordnung Ersatzpflanzungen von mehr als 15 Bäumen erforderlich machen würden.

 

Das Bezirksamt, Amt für Umwelt und Natur, wird jährlich einmal einen Bericht über die vereinnahmten Mittel für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und ihre geplante bzw. erfolgte Verwendung vorlegen. In dem Bericht werden auch alle geplanten oder vollzogenen Festlegungen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren/-beschlüssen enthalten sein, die im Bezirk Mitte realisiert werden sollen. Der Bericht wird jeweils im ersten Quartal des Folgejahres für das zurückliegende Jahr vorgelegt, die erste Berichterstattung erfolgt für das Jahr 2009.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                         Keine

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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