Drucksache - 0976/III  

 
 
Betreff: Haushalt entlasten - Klima schützen - Arbeitsplätze schaffen III:
Energieverschwendung stoppen - Nutzung privater Energiefresser in Bürodienstgebäuden stoppen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2008 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.11.2008 
22. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
02.12.2008 
23. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2009 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.06.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.10.2008
2. Beschlussempfehlung Hauptausschuss vom 02.12.2008
3. Beschluss vom 19.12.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 15.09.2009
5. Beschluss vom 17.09.2009
6. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.06.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)

 

 

 


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  .05.2011

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                                                                       44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache Nr. 0976/III

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Haushalt entlasten - Klima schützen - Arbeitsplätze schaffen III:

Energieverschwendung stoppen – Nutzung privater Energiefresser in Bürodienstgebäuden stoppen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.12.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache 0976/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, alle Beschäftigten des Bezirksamtes auf den hohen Energieverbrauch und die Versicherungsproblematik von in öffentlichen Dienstgebäuden privat genutzten Elektrogeräten hinzuweisen. Im Rahmen des Umzugsmanagements ist zu prüfen, ob in den Bürodienstgebäuden privat genutzte Elektrogeräte wie Kühlschränke, Mikrowellen, Kaffeemaschinen etc. durch Geräte in gemeinschaftlich genutzten Teeküchen ersetzt werden können. Mittelfristiges Ziel ist es, soweit möglich, die private Nutzung energieverbrauchsintensiver Geräte sukzessive in allen Bürodienstgebäuden durch gemeinschaftlich nutzbare Teeküchen überflüssig zu machen.

Der BVV ist jeweils im Juni der Jahre 2009, 2010 und 2011 zu berichten.

 

Das Bezirksamt hat am  31.05.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

In der Bezirksverwaltung Mitte gibt es eine Verfahrensregelung für den Umgang und die Prüfung ortsveränderlicher netzgebundener Elektrogeräte in Büro- und Diensträumen.

Gemäß der GUV*- I 8524 ( alt GUV* 22.1 ), GUV*- VA 2 ( alt GUV* 2.10), GUV* VA 1 (alt GUV 0.1), dem Arbeitsschutzgesetz sowie der Betriebssicherungsverordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, die die Beschäftigten vor vermeidbaren Gefahren schützen. Dazu zählen nach den aufgeführten GUV insbesondere die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln.

* GUV= Gesetzliche Unfallversicherung


-2-

Die Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte schließt die im Privatbesitz befindlichen Geräte ein. Die Verantwortung für die wiederkehrende Begutachtung der Geräte liegt bei den LuV- und SE- bzw. Amtsleitungen. Die Überprüfung der Geräte in den Bürodienstgebäuden wird von Kräften der GDM wahrgenommen.

In den nachgeordneten Einrichtungen – Schulen, Kindertagesstätten und Bibliotheken – wird die Überprüfung von geeigneten Fachkräften aus den jeweiligen Amtsbereichen vorgenommen.

Die LuV- und SE- und Amtsleitungen entscheiden im Rahmen der Ihnen übertragenen Pflichten im Bereich des Arbeitsschutzes eigenverantwortlich über die Nutzung von privaten Elektrogeräten in den Büro- und Diensträumen ihres Dienstbereiches.

Neben den Aspekten der Arbeitssicherheit ist hierbei auch auf die Kapazitäten der elektrischen Steigeleitungen in den jeweiligen Dienstgebäuden zu achten. Die Verwendung besonderer elektrischer Betriebsmittel, die z.B. einen überdurchschnittlich hohen Stromverbrauch haben oder besondere Anforderungen an ihren Einsatzort stellen, ist mit der Hausverwaltung abzustimmen.

Der Betrieb von privaten Elektrogeräten ist generell nur zu dulden. Die Möglichkeit der Einschränkung bzw. des Widerrufs der Duldung ist in jedem Fall vorzuhalten. Durch die Duldung geht das Gerät nicht in das Eigentum des Landes Berlin über. Eigentümer bleibt die Dienstkraft, die das Gerät einbringt. Diese ist auch für die Entsorgung zuständig. Im Hinblick auf die Energiekosten ist das Genehmigungsverfahren restriktiv durchzuführen und sollte sich auf Geräte beschränken, die entsprechend den allgemeinen Lebens- und Arbeitsgewohnheiten in vielen Diensträumen anzufinden sind

( z.B. Kaffeemaschine, Wasserkocher, etc.)

Vorraussetzung für die Verwendung/Duldung:
Geräte mit VDE-Kennzeichen
Geräte mit CE-Kennzeichen
Geräte mit einer Leistungsaufnahme < 1000 Watt

Verbot besteht grundsätzlich für die Verwendung von:
Geräten ohne VDE / CE-Kennzeichnung
Geräten mit einer Leistungsaufnahme > 1000 Watt
Elektrischen Heizgeräten
Tauchsiedern
privaten Mehrfachsteckdosen und privaten elektrischen Verlängerungskabeln

Der Eigentümer haftet für Schäden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb der Geräte stehen. Die Prüfung enthebt den Besitzer der Geräte nicht von seiner Verantwortung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch gemäß der Betriebsanleitung.
Geräte, die bei einer Prüfung Mängel aufzeigen sind unverzüglich zu entfernen.
 


-3-

 

Die mit der regelmäßigen Überprüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel betrauten Dienstkräfte sind bei den Betriebsbegehungen von den Arbeitsschutzverantwortlichen über die Verfahrensregelungen für die Nutzung der Privatgeräte in Kenntnis zu setzen, damit diese mit überprüft werden können. Geprüfte Geräte sind mit einem Prüfsiegel zu versehen.


Die Geräteüberprüfung ist in einem Prüfprotokoll festzuhalten. Die Prüfprotokolle sind den Gefährdungsbeurteilungen der Organisationseinheiten als Anlage beizufügen.

 

 

Da das Bezirksamt im Rahmen des Umzugsmanagements keine Geräte für eine gemeinschaftliche Nutzung in den Teeküchen zur Verfügung stellt, werden private Kühlschränke geduldet und fallen auch unter die o.a. Verfahrensregelung.

 

Wir bitten, diesen Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Rechtsgrundlage:

 

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

              keine

 

b)  Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
 

              keine

 

 

Berlin, den ...31.Mai 2011.......................

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                  Carsten Spallek

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat
 

 

 
 

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