Drucksache - 0956/III  

 
 
Betreff: Optimierung von Verwaltungsabläufen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neuhaus David, Fraktion Bü90/Grüne Schauer-Oldenburg Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2008 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.05.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 16.09.2008
2. Beschluss vom 18.09.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 01.04.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                        Drucksache Nr.:

Mitte von Berlin                                                                                                0956/III

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Optimierung von Verwaltungsabläufen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0956/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

in der Abteilung für Stadtentwicklung zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass Verwaltungs- und sonstige Vorgänge und Vorhaben, die Mitbestimmungs- und / oder Beschlussrechte der Bezirksverordnetenversammlung berühren könnten, dem zuständigen Stadtrat für Stadtentwicklung zur Entscheidung vorzulegen sind.

 

 

 

Das Bezirksamt hat am   24 .03.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

§ 12 BezVG regelt die Zuständigkeiten der BVV im Bereich der Abteilung Stadtentwicklung. Ergänzt wird diese Regelung durch die Bestimmungen des AGBauGB.

Bezüglich der genannten Aufgaben werden die Vorgänge dem zuständigen Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung zur Entscheidung vorgelegt. Dies betrifft insbesondere Bebauungsplan- und Landschaftsplanverfahren sowie die Bereichsentwicklungsplanung, aber auch baurechtliche Akte, die nach Bundesrecht durch Satzung zu regeln sind.

Die Abteilung Stadtentwicklung hält sich an diese Verfahrensweise.

 

 

Rechtsgrundlage:  §13 i.V.m. §36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:            Keine

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                         Keine

 

Berlin, den 24.03.2009

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                      Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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