Drucksache - 0786/III
Wir
fragen das Bezirksamt: 1.
Trifft
es zu, dass für die Großflächenwerbung/Fassadensimulation am Leipziger Platz
18/19 die Genehmigung seit dem 27.09.2007 ausgelaufen ist? Wenn ja, wann und
wie will das Bezirksamt diesen vertragslosen, für den Eigentümer aber sehr
lukrativen Zustand beenden? 2.
Trifft
es zu, dass für die Großflächenwerbung um das Hochhaus der Charité die
Genehmigung ausgelaufen ist und das Bettenhochhaus trotzdem mit Berlins größter
Werbefläche verhängt ist? Wenn ja, wann und wie will das Bezirksamt diesen
vertragslosen und für die Patienten belastenden Zustand beenden? 3.
Trifft
es zu, dass die Firma W. auf öffentlichem Straßenland im Bezirk Mitte mehrere
Werbeanlagen unterhält, für die keine Genehmigung vorliegt und die nicht Teil
eines Vertrages mit dem Land Berlin bzw. dem Bezirk Mitte sind? Wenn ja, seit
wann existiert dieser vertragslose Zustand für wie viele Werbeanlagen und wann
und wie will das Bezirksamt diesen vertragslosen, für die Firma W. aber sehr
lukrativen Zustand beenden? 4.
Trifft
es zu, dass das Bezirksamt der Stiftung Denkmalschutz zur Spenden-Werbung für
eigene Sanierungsobjekte Standplätze für großflächige Werbeträger überlassen
hat, diese aber inzwischen für rein kommerzielle Werbung genutzt werden? War
die Überlassung kostenpflichtig? Sind die Überlassungsfristen überschritten? 5.
Trifft
es zu, dass das Bezirksamt dem Werbeunternehmen DMS Megaposter für die
Bewerbung der Baustelle der U 55 am Pariser Platz eine Sondernutzungserlaubnis
von 15 Monaten erteilt hat, auf das Entgelt hierfür aber aufgrund einer Spende
der Baufirma H. von 50.000 Euro an die Stiftung Denkmalschutz für die Sanierung
des Poststadions verzichtet hat? Ist dem Bezirksamt bewusst, dass die
Werbeerlöse aus der 15monatigen Bewerbung der U 55 Baustelle von
Branchenkennern auf mehr als 2 Millionen Euro geschätzt werden? Wenn ja, welche
Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus diesem Missmanagement? Wenn nein, welche
Vereinbarungen zur Bewerbung der U 55 Baustelle wurden getroffen? 6.
Wie
viele Gebäude sind nach Schätzungen des Bezirksamts in den letzten beiden
Jahren durchschnittlich wie lange mit einem Fassadengerüst und einer
Großflächenwerbung versehen worden, ohne dass an den entsprechenden Gebäuden
Bauarbeiten durchgeführt worden sind? Wie will das Bezirksamt diesen
Rechtsverstößen zukünftig begegnen? 7.
Wie
häufig hat das Bezirksamt in den letzten beiden Jahren Außenwerbung aufgrund
des Paragrafen 10 „Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten“ der Berliner
Bauordnung und des darin enthaltenen Verbotes der störenden Häufung von
Werbeanlagen und der von ihnen ausgehenden Verunstaltung des Straßen-, Orts-
oder Landschaftsbildes untersagt? Will das Bezirksamt von den in der Berliner
Bauordnung vorgesehenen Restriktionen für Großflächenwerbung zukünftig häufiger
Gebrauch machen? Wenn nein, warum nicht? 8. Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit, mit Hilfe einer Gestaltungssatzung die Werbeflut im öffentlichen Raum einzudämmen? |
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