Drucksache - 0786/III  

 
 
Betreff: Widerrechtliche Großflächenwerbung in Mitte und das Bezirksamt schaut zu?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
29.05.2008 
16. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 20.05.2008

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

1.                   Trifft es zu, dass für die Großflächenwerbung/Fassadensimulation am Leipziger Platz 18/19 die Genehmigung seit dem 27.09.2007 ausgelaufen ist? Wenn ja, wann und wie will das Bezirksamt diesen vertragslosen, für den Eigentümer aber sehr lukrativen Zustand beenden?

2.                   Trifft es zu, dass für die Großflächenwerbung um das Hochhaus der Charité die Genehmigung ausgelaufen ist und das Bettenhochhaus trotzdem mit Berlins größter Werbefläche verhängt ist? Wenn ja, wann und wie will das Bezirksamt diesen vertragslosen und für die Patienten belastenden Zustand beenden?

3.                   Trifft es zu, dass die Firma W. auf öffentlichem Straßenland im Bezirk Mitte mehrere Werbeanlagen unterhält, für die keine Genehmigung vorliegt und die nicht Teil eines Vertrages mit dem Land Berlin bzw. dem Bezirk Mitte sind? Wenn ja, seit wann existiert dieser vertragslose Zustand für wie viele Werbeanlagen und wann und wie will das Bezirksamt diesen vertragslosen, für die Firma W. aber sehr lukrativen Zustand beenden?

4.                   Trifft es zu, dass das Bezirksamt der Stiftung Denkmalschutz zur Spenden-Werbung für eigene Sanierungsobjekte Standplätze für großflächige Werbeträger überlassen hat, diese aber inzwischen für rein kommerzielle Werbung genutzt werden? War die Überlassung kostenpflichtig? Sind die Überlassungsfristen überschritten?

5.                   Trifft es zu, dass das Bezirksamt dem Werbeunternehmen DMS Megaposter für die Bewerbung der Baustelle der U 55 am Pariser Platz eine Sondernutzungserlaubnis von 15 Monaten erteilt hat, auf das Entgelt hierfür aber aufgrund einer Spende der Baufirma H. von 50.000 Euro an die Stiftung Denkmalschutz für die Sanierung des Poststadions verzichtet hat? Ist dem Bezirksamt bewusst, dass die Werbeerlöse aus der 15monatigen Bewerbung der U 55 Baustelle von Branchenkennern auf mehr als 2 Millionen Euro geschätzt werden? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus diesem Missmanagement? Wenn nein, welche Vereinbarungen zur Bewerbung der U 55 Baustelle wurden getroffen?

6.                   Wie viele Gebäude sind nach Schätzungen des Bezirksamts in den letzten beiden Jahren durchschnittlich wie lange mit einem Fassadengerüst und einer Großflächenwerbung versehen worden, ohne dass an den entsprechenden Gebäuden Bauarbeiten durchgeführt worden sind? Wie will das Bezirksamt diesen Rechtsverstößen zukünftig begegnen?

7.                   Wie häufig hat das Bezirksamt in den letzten beiden Jahren Außenwerbung aufgrund des Paragrafen 10 „Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten“ der Berliner Bauordnung und des darin enthaltenen Verbotes der störenden Häufung von Werbeanlagen und der von ihnen ausgehenden Verunstaltung des Straßen-, Orts- oder Landschaftsbildes untersagt? Will das Bezirksamt von den in der Berliner Bauordnung vorgesehenen Restriktionen für Großflächenwerbung zukünftig häufiger Gebrauch machen? Wenn nein, warum nicht?

8.         Sieht das Bezirksamt die Möglichkeit, mit Hilfe einer Gestaltungssatzung die Werbeflut im öffentlichen Raum einzudämmen?

 

 
 

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