Drucksache - 0752/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. Mitte von Berlin 0752/III ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage - zur Kenntnisnahme - über Denkmal für Georg Elser Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am
17.04.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0752/III): „Das Bezirksamt wird
ersucht, einen geeigneten Standort für die Aufstellung eines Denkmals für den
Hitlerattentäter Georg Elser entlang der Voßstraße zu lokalisieren. Der
Standort soll einen möglichst engen räumlichen Bezug zum Ort der ehemaligen
Reichskanzlei haben, dem Ort der Planung von Krieg und Verbrechen an der
Menschheit. Das Bezirksamt wird
außerdem ersucht, mit den Grundstückseigentümern in Verhandlungen zu treten, um
Voraussetzungen und Bedingungen für die Realisierung des Vorhabens zu
ermitteln.“ Das Bezirksamt hat am
19.05.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes
als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Am
24.09.2008 wurde von der Ernst-Freiberger-Stiftung im Moabiter Spreebogen eine
Büste des Hitlerattentäters Johann Georg Elser enthüllt. Darüber
hinaus gibt es eine Initiative des Berliner Senats für ein staatliches
Elser-Denkmal an zentraler öffentlich zugänglicher Stelle in Berlin. Zur
inhaltlichen Vorbereitung der Aufgaben-stellung und Konkretisierung der
Leitideen des angestrebten Kunstwettbewerbes sowie der Entscheidung über den
Standort hat am 22.10.2008 ein Workshop stattgefunden, der vom
Beratungsausschuss Kunst des Senats in Zusammenarbeit mit der Gedenkstätte
Deutscher Widerstand und der Akademie der Künste durchgeführt wurde. Eine
Festlegung auf einen bestimmten Standort ist noch nicht erfolgt. Die Voßstraße
ist ein möglicher Raum für die Aufstellung. In der Voßstraße wurden im Rahmen
einer Ortsbegehung 3 Standorte ins Auge gefasst, die allerdings nicht ohne
Weiteres verfügbar sind. Im
Einmündungsbereich der Gertrud-Kolmar-Straße sind Freiflächen vorhanden, die
allerdings auf privatem Grund liegen. Die
Flächen des öffentlichen Bürgersteigs sind nur beschränkt geeignet, da die
Sichtfreiheit für den Autoverkehr im Kreuzungsbereich berücksichtigt werden
muss. Ein
weiterer geeigneter Standort wäre der südöstliche Bereich der Kitafreifläche an
der Voßstraße. - 2 - Da
der Wettbewerb zunächst ohne konkreten Standort durchgeführt wird und weitere
andere Standorte erwogen werden, soll eine vertiefende Betrachtung erst nach
Vorliegen des Wettbewerbesergebnisses erfolgen. Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen
auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: keine
Berlin,
Dr. Hanke Gothe Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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