Drucksache - 0694/III  

 
 
Betreff: Berlin Festival ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pawlowski 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 19.02.2008
2. Beschluss vom 22.02.2008
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.06.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                              .5.2008

Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt                                                 Tel.: 44600

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0694/III

Mitte von Berlin

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Berlin Festival ermöglichen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.2.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen Nr. 0694/III):

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob das Berlin Festival wie im Jahre 2007 auf dem Gelände

 

  • des Sportplatzes in der Seydlitzstraße

oder

  • auf dem Zentralen Festplatz auf dem Kurt-Schumacher-Damm

 

stattfinden kann.

 

Im Falle eines positiven Ergebnisses soll die Bearbeitung der Anträge schnellst möglich abgeschlossen werden.

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Die Prüfungen des Bezirksamts haben ergeben, dass

 

  • der Sportplatz in der Seydlitzstraße wegen stattfindender Baumaßnahmen nicht zur Verfügung steht.

 

  • der Zentrale Festplatz aufgrund eines Generalmietvertrages von der Berliner Festplatz Verwaltungs GmbH bewirtschaftet wird und insoweit Einzelnutzungsverträge durch diese GmbH abgeschlossen werden.

 

Das Bezirksamt hat sich -dennoch- am 3.3.2008 im Sinne des Ersuchens an die Festplatz Verwaltungs GmbH gewandt und erfahren, dass bereits Kontakte zu den Veranstaltern des Berlin Festival bestehen.

 

Eine Beeinflussung der Festplatz Verwaltungs GmbH im Vermietungsgeschäft ist dem Bezirksamt nicht möglich.

 

 

 

Rechtsgrundlage:

§§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

                                  

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
           keine

 

 

Berlin, den

 

 

 

Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadtrat

 

 
 

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