Drucksache - 0693/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe
Rückseite) Bezirksamt
Mitte von Berlin .
Januar 2010 Abt. Bildung und Kultur (: 9018-33500 Bezirksverordnetenversammlung Drs.-Nr.
0693/III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
– über Schließung der
Willy-Brandt-Gesamtschule verhindern Wir bitten, zur Kenntnis zu
nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung
hat in ihrer Sitzung am 21.02.2008 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.
0693/III) „Das
Bezirksamt wird ersucht, alternative Vorschläge zu einer Schließung der
Willy-Brandt-Gesamtschule vorzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass
Schulschließungen in Gebieten, die als sozial besonders belasteter Bereich
betrachtet werden, nicht vorgenommen werden sollten, um eine weitere
Entstabilisierung der Gebiete zu verhindern (siehe Schulnetzplanung 2002 vom
Bezirksamt Mitte S. 101 zur Willy-Brandt-Gesamtschule).“ Das
Bezirksamt hat am 12.01.2010
beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als
Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Mit Drs.-Nr. 1480/III hat
die BVV Mitte in ihrer Sitzung am 17.12.2009 das zukünftige bezirkliche Netz an
Sekundar- und Gemeinschaftsschulen beschlossen. Dieses Schulnetz sieht u.a. den
Erhalt der Willy-Brandt-Schule als Integrierte Sekundarschule vor. Dagegen sollen andere
Schulen zusammen gelegt und dadurch die Standorte Turmstraße 86 und Pankstraße
70 als Standorte der Sekundarstufe I aufgegeben werden. In diesem Sinne wurde dem
o.g. Beschluss der BVV Mitte gefolgt. Nicht möglich ist dagegen
der Erhalt aller Schulstandorte in sozial besonders belastenden Bereichen, auch
wenn die Sorge der BVV, dass durch die Aufgabe eines Schulstandorts einer
weiteren Entstabilisierung der Gebiete Vorschub geleistet werden könnte,
berechtigt ist und durch das Bezirksamt geteilt wird. Der Widerspruch zwischen den
Zwängen des Budgetierungsverfahrens und dadurch ausgelöst der zeitnahen Aufgabe
von Schulstandorten und der in der Sozialen Stadtentwicklung formulierten
besonderen Bedeutung von Schulstandorten für eine positive Quartiersentwicklung
ist aus Sicht des Bezirks bislang nicht aufgelöst. Jedoch bleibt festzuhalten,
dass in der Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung aus der Bedeutung von
Schulstandorten für die Quartiersentwicklung keine Forderung nach Erhalt der entsprechenden
Schulstandorte resultiert. Der Senat von Berlin setzt den fiskalischen Zwängen
also keine ernsthaften fachlichen Zwänge entgegen, so dass die Fiskalpolitik
die Steuerungshoheit erhält. Auch das Bezirksamt musste
mit dem Entwurf für ein „Konsolidierungskonzept des Bezirks Mitte von Berlin
für den Zeitraum 2009-13“ (Drs.-Nr. 1405/III vom 15.10.2009) den fiskalischen
Zwängen Vorrang einräumen und hat den Abbau von Infrastrukturkosten - und
hierbei insbesondere im Schulbereich - zum wesentlichen Instrument der
Haushaltskonsolidierung erkoren. Mit Drs.-Nr. 1430/III
(Querfinanzierung des Schuletats) hat die BVV diesem Ziel jedoch erneut Grenzen
gesetzt. Mit diesem Beschluss wird eine Reduzierung des Schulnetzes hin zu
einer schwarzen Null in der Budgetierung verhindert und der Erhalt eines
dezentraleren Schulnetzes ermöglicht. Weiterhin bestehende Raumüberhänge im
Bereich der Integrierten Sekundarschulen sollen durch Angebote Dritter
reduziert werden, das hätte aber fiskalisch geringere Kosteneinsparungen zur
Folge, als wenn ein weiterer Schulstandort aufgegeben würde. Dies ist letztlich
eine fachliche Konsequenz aus dem Beschluss der BVV zur Verhinderung der
Schließung der Willy-Brandt-Schule. Gegenwärtig kämpft das Bezirksamt gegenüber
der Senatsfinanzverwaltung um die Möglichkeit der Umsetzung dieses
BVV-Beschlusses. Die Senatsfinanzverwaltung verweist darauf, dass das vom
Bezirksamt beschlossene Konsolidierungskonzept 2009-2013 in strenger Auslegung
eigentlich die Aufgabe noch eines weiteren Sekundarschulstandorts bedeuten
müsste. Die abschließende Beratung
des bezirklichen Konsolidierungskonzepts im Abgeordnetenhaus von Berlin wird
hierzu letztlich Klarheit bringen. Sollten sich die Interessen
der BVV zum Schulentwicklungsplan durchsetzen lassen, wäre es jedoch
erforderlich, im Rahmen einer weiteren Beratung zum bezirklichen
Konsolidierungskonzept die Wirkungen dieser Entscheidung auf die
Haushaltssituation des Bezirks und hier insbesondere auf die verbleibenden
Haushaltsrisiken, z. B. im Bereich der Transferausgaben, zu betrachten. Die
bezirklichen haushaltspolitischen Leitlinien wären gemeinsam zwischen BVV und
Bezirksamt fort zu entwickeln, das mögliche Instrumentarium zu deren Umsetzung
erneut intensiv zu diskutieren und eine regelmäßige Berichterstattung und
Kontrolle im Hauptausschuss zu gewährleisten. Hinsichtlich der Bedeutung
von Standorten für eine positive Quartiersentwicklung müsste nach Aufgabe des
Schulbetriebs eine geeignete Nachnutzung gefunden werden. Die
Steuerungsmöglichkeiten des Bezirks sind hierbei jedoch begrenzt. Der Bezirk
ist aus fiskalischen Gründen gezwungen, die Immobilien aus seinem
Vermögensbestand herauszulösen und sie an den Liegenschaftsfonds oder die BIM
GmbH zur Zwischen- oder Nachnutzung zu übergeben. Diese Institutionen
entscheiden dann auch über die Nutzungen - und dann regelmäßig mit dem
Interesse der Einnahmemaximierung. Der Bezirk kann lediglich über eine
Einbindung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und entsprechende
Gespräche mit den zukünftigen Eigentümern und ggfls. auch mit der
Senatsfinanzverwaltung versuchen, den Zielen der sozialen Stadtentwicklung bei
der Vermarktung Geltung zu verschaffen. Entsprechende
Gesprächsrunden zur Nachnutzung des Standorts Puttbusser Str. 12 existieren
bereits unter Einbindung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der BIM
GmbH und der GESOBAU als starker Partner im Quartier. Entsprechende Gespräche
zu den anderen Standorten müssten aufgenommen werden. Über Inhalt und Ergebnisse
der Gespräche wird in den entsprechenden Fachausschüssen (Schule und Soziale
Stadt) sowie dem Hauptausschuss berichtet. Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a)
Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: ü ý siehe Drs.-Nr. 1480/III b) Personalwirtschaftliche
Ausgaben: keine þ Berlin,
den
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