Drucksache - 0693/III  

 
 
Betreff: Schließung der Willy-Brandt-Gesamtschule verhindern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Lundkowski 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.02.2008 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.01.2010 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 19.02.2008
2. Änderungsantrag vom 20.02.2008
3. Beschluss vom 22.02.2008
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 12.01.2010
5. Beschluss vom 21.01.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                             . Januar 2010

Abt. Bildung und Kultur                                                                          (: 9018-33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drs.-Nr. 0693/III

Mitte von Berlin 

                                               

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme – über

 

Schließung der Willy-Brandt-Gesamtschule verhindern

                                               

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.02.2008 folgende  Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0693/III)

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, alternative Vorschläge zu einer Schließung der Willy-Brandt-Gesamtschule vorzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schulschließungen in Gebieten, die als sozial besonders belasteter Bereich betrachtet werden, nicht vorgenommen werden sollten, um eine weitere Entstabilisierung der Gebiete zu verhindern (siehe Schulnetzplanung 2002 vom Bezirksamt Mitte S. 101 zur Willy-Brandt-Gesamtschule).“

 

 

 

Das Bezirksamt hat am  12.01.2010 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Mit Drs.-Nr. 1480/III hat die BVV Mitte in ihrer Sitzung am 17.12.2009 das zukünftige bezirkliche Netz an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen beschlossen. Dieses Schulnetz sieht u.a. den Erhalt der Willy-Brandt-Schule als Integrierte Sekundarschule vor.

 

Dagegen sollen andere Schulen zusammen gelegt und dadurch die Standorte Turmstraße 86 und Pankstraße 70 als Standorte der Sekundarstufe I aufgegeben werden.

 

In diesem Sinne wurde dem o.g. Beschluss der BVV Mitte gefolgt.

 

Nicht möglich ist dagegen der Erhalt aller Schulstandorte in sozial besonders belastenden Bereichen, auch wenn die Sorge der BVV, dass durch die Aufgabe eines Schulstandorts einer weiteren Entstabilisierung der Gebiete Vorschub geleistet werden könnte, berechtigt ist und durch das Bezirksamt geteilt wird.

 

Der Widerspruch zwischen den Zwängen des Budgetierungsverfahrens und dadurch ausgelöst der zeitnahen Aufgabe von Schulstandorten und der in der Sozialen Stadtentwicklung formulierten besonderen Bedeutung von Schulstandorten für eine positive Quartiersentwicklung ist aus Sicht des Bezirks bislang nicht aufgelöst. Jedoch bleibt festzuhalten, dass in der Rahmenstrategie Soziale Stadtentwicklung aus der Bedeutung von Schulstandorten für die Quartiersentwicklung keine Forderung nach Erhalt der entsprechenden Schulstandorte resultiert. Der Senat von Berlin setzt den fiskalischen Zwängen also keine ernsthaften fachlichen Zwänge entgegen, so dass die Fiskalpolitik die Steuerungshoheit erhält.

 

Auch das Bezirksamt musste mit dem Entwurf für ein „Konsolidierungskonzept des Bezirks Mitte von Berlin für den Zeitraum 2009-13“ (Drs.-Nr. 1405/III vom 15.10.2009) den fiskalischen Zwängen Vorrang einräumen und hat den Abbau von Infrastrukturkosten - und hierbei insbesondere im Schulbereich - zum wesentlichen Instrument der Haushaltskonsolidierung erkoren.

 

Mit Drs.-Nr. 1430/III (Querfinanzierung des Schuletats) hat die BVV diesem Ziel jedoch erneut Grenzen gesetzt. Mit diesem Beschluss wird eine Reduzierung des Schulnetzes hin zu einer schwarzen Null in der Budgetierung verhindert und der Erhalt eines dezentraleren Schulnetzes ermöglicht. Weiterhin bestehende Raumüberhänge im Bereich der Integrierten Sekundarschulen sollen durch Angebote Dritter reduziert werden, das hätte aber fiskalisch geringere Kosteneinsparungen zur Folge, als wenn ein weiterer Schulstandort aufgegeben würde. Dies ist letztlich eine fachliche Konsequenz aus dem Beschluss der BVV zur Verhinderung der Schließung der Willy-Brandt-Schule. Gegenwärtig kämpft das Bezirksamt gegenüber der Senatsfinanzverwaltung um die Möglichkeit der Umsetzung dieses BVV-Beschlusses. Die Senatsfinanzverwaltung verweist darauf, dass das vom Bezirksamt beschlossene Konsolidierungskonzept 2009-2013 in strenger Auslegung eigentlich die Aufgabe noch eines weiteren Sekundarschulstandorts bedeuten müsste.

 

Die abschließende Beratung des bezirklichen Konsolidierungskonzepts im Abgeordnetenhaus von Berlin wird hierzu letztlich Klarheit bringen.

 

Sollten sich die Interessen der BVV zum Schulentwicklungsplan durchsetzen lassen, wäre es jedoch erforderlich, im Rahmen einer weiteren Beratung zum bezirklichen Konsolidierungskonzept die Wirkungen dieser Entscheidung auf die Haushaltssituation des Bezirks und hier insbesondere auf die verbleibenden Haushaltsrisiken, z. B. im Bereich der Transferausgaben, zu betrachten. Die bezirklichen haushaltspolitischen Leitlinien wären gemeinsam zwischen BVV und Bezirksamt fort zu entwickeln, das mögliche Instrumentarium zu deren Umsetzung erneut intensiv zu diskutieren und eine regelmäßige Berichterstattung und Kontrolle im Hauptausschuss zu gewährleisten.

 

Hinsichtlich der Bedeutung von Standorten für eine positive Quartiersentwicklung müsste nach Aufgabe des Schulbetriebs eine geeignete Nachnutzung gefunden werden. Die Steuerungsmöglichkeiten des Bezirks sind hierbei jedoch begrenzt. Der Bezirk ist aus fiskalischen Gründen gezwungen, die Immobilien aus seinem Vermögensbestand herauszulösen und sie an den Liegenschaftsfonds oder die BIM GmbH zur Zwischen- oder Nachnutzung zu übergeben. Diese Institutionen entscheiden dann auch über die Nutzungen - und dann regelmäßig mit dem Interesse der Einnahmemaximierung. Der Bezirk kann lediglich über eine Einbindung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und entsprechende Gespräche mit den zukünftigen Eigentümern und ggfls. auch mit der Senatsfinanzverwaltung versuchen, den Zielen der sozialen Stadtentwicklung bei der Vermarktung Geltung zu verschaffen.

 

Entsprechende Gesprächsrunden zur Nachnutzung des Standorts Puttbusser Str. 12 existieren bereits unter Einbindung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der BIM GmbH und der GESOBAU als starker Partner im Quartier. Entsprechende Gespräche zu den anderen Standorten müssten aufgenommen werden.

 

Über Inhalt und Ergebnisse der Gespräche wird in den entsprechenden Fachausschüssen (Schule und Soziale Stadt) sowie dem Hauptausschuss berichtet.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:     ü

                                                                                                ý siehe Drs.-Nr. 1480/III

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine               þ

 

 

Berlin, den

 


Bezirksbürgermeister                                                                      Bezirksstadträtin

 

 
 

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