Drucksache - 0558/III  

 
 
Betreff: Keine Verschwendung von Steuermitteln beim Bau der Planstraße zwischen Beusselstraße und Perleberger Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel für die Fraktion, Fraktion der SPD Neuhaus 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.11.2007 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2008 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 22.11.2007
2. Beschluss vom 23.11.2007
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 06.06.2008

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                0558/III

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Keine Verschwendung von Steuermitteln beim Bau der Planstraße zwischen

Beusselstraße und Perleberger Straße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.11.2007 folgende Anregung (bzw. folgendes Auskunftsverlangen) an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0558/III):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht sich im Rahmen seiner Beteiligung an den Planungen für die Planstraße zwischen Beusselstraße und Perleberger Straße dafür einzusetzen, dass diese Straße so kostengünstig wie möglich gebaut wird.

Mit diesem Zweck ist auf den nördlichen Bürgersteig und die Angebotsspur für den Fahrradver-kehr zu verzichten und das Straßenraumprofil entsprechend zu verkleinern. Das Pflanzen von Straßenbäumen ist anzustreben. Auf die Schaffung von Stellplätzen im öffentlichen Raum ist

zu verzichten.

Die eingesparten Mittel sind für eine Vergrößerung der geplanten Grünanlage und eine Auf-wertung des Straßenraumes der Siemens- und Quitzowstraße und er dort vorhandenen Frei-flächen zu verwenden. Nach Inbetriebnahme der neuen Planstraße ist anzustreben, den Straßenzug Siemens- und Quitzowstraße in eine Fahrradstraße umzuwandeln, die auch vom motorisierten Anliegerverkehr genutzt werden kann.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 27.05.2008 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Der Neubau der Umgehungsstraße zur Quitzowstraße wird über GA-Mittel finanziert. Die Mittel werden ausgereicht zur Förderung des Wirtschaftsverkehrs in dem betroffenen Gebiet. Aus diesem Grund können hier nur Maßnahmen finanziert werden, die eine direkte Wirkung auf die ansässigen Wirtschaftsbetriebe haben.

Für den Abschnitt zwischen Perleberger Straße und Wilhelmshavener Straße wurde ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt und mit allen betroffenen Anrainern und den be-troffenen Senatsverwaltungen abgestimmt. Ein zweites Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt zwischen Wilhelmshavener Straße und Beusselstraße ist zurzeit in Arbeit. Für den Abschnitt zwischen Perleberger Straße und Wilhelmshavener Straße haben die Bauarbeiten bereits begonnen. Eine Veränderung der Planung ist hier nicht mehr möglich. Für den zwei-ten Abschnitt zwischen Wilhelmshavener Straße und Beusselstraße ist geplant, dass der nördliche Gehweg hier nicht zur Ausführung kommt, da es an dieser Seite keine direkten Anrainer gibt. Die Verkehrsführung im ersten Abschnitt sieht einen Angebotsstreifen für den Fahrradverkehr vor. Aus verkehrlicher Sicht muss dieser Angebotsstreifen dann im zweiten Abschnitt ebenso angelegt werden. Bei der Umgehungsstraße handelt es sich um eine Straße zweiter Ordnung, die in der Konsequenz stark befahren werden wird.

Zur Sicherung des Fahrradverkehrs ist ein Angebotsstreifen daher zwingend geboten.


                                                                                                                                                -2-

 

 

Im Rahmen der GA-Mittel kann eine Grünfläche und die Einrichtung einer Fahrradstraße (Quitzow- und Siemensstraße) nicht gefördert werden. Es ist also nicht möglich, eventuelle Mitteleinsparungen an der Umgehungsstraße an anderer Stelle einzusetzen.

 

Die angeregte Fahrradstraße kann aus vorhergenannten Gründen nicht aus GA-Mitteln finanziert werden, sondern es müssen andere Finanzierungsmöglichkeiten gesucht werden.

 

 

Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:             keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:                         keine

 

 

 

Berlin,             

 

 

 

Dr. Hanke                                                                    Gothe

Bezirksbürgermeister                                                                 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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