Drucksache - 0477/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0477/III Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Klimaschutz und Kostensenkung: Endlich den Ballast Iranische Str. 3 abwerfen!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2008 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0477/III).
Das Bezirksamt wird ersucht, für die im Gebäude Iranische Str. 3 ansässigen Ämter (derzeit die Abteilung für Stadtentwicklung) alternative Unterbringungsmöglichkeiten bereitzustellen. Anschließend ist baldmöglichst das Gebäude in der Iranischen Str. 3 zu veräußern oder dem Liegenschaftsfonds zu übertragen. Bei der Wahl der neuen Objekte bzw. des neuen Objektes sind neben der Einhaltung der vorschriftsmäßigen Arbeitsbedingungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und angemessene Mietkosten bzw. einem angemessenen Kaufpreis vor allem ein guter technischer Zustand des/der Gebäude und niedrige Betriebskosten (Energieverbrauch) als wesentliche Auswahlkriterien zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt hat beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Wie bereits berichtet, wurde der Grundstücksübertragungs- und Treuhandvertrag für das Objekt Iranische Str. 3 am 15.12.2009 durch das Land Berlin und die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co.KG beurkundet. Der Nutzen-/Lastenwechsel erfolgte zum 01.04.2010.
Zur Weiternutzung des Bürodienstgebäudes durch die Leitung der Abteilung Stadtentwicklung und das LuV Planen und Genehmigen (LuV PlanG) wurde mit Datum vom 20. bzw. 22.04.2010 ein Nutzungsvertrag zwischen den Bezirksamt Mitte von Berlin und der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co KG zur befristeten fachlichen Weiternutzung, längstens bis zum 31.12.2010, unterzeichnet. Es wurde vereinbart, dass für die Nutzung des Vertragsgegenstandes vom Nutzer, dem Bezirksamt Mitte von Berlin, kein Nutzungsentgelt zu zahlen ist. Der Nutzer war jedoch verpflichtet sämtliche Betriebs- und Nebenkosten im Sinne der Verordnung über die „Aufstellung von Betriebskosten (Betriebskostenverordnung – BetrKV)“ selbst zu veranlassen und zu beauftragen sowie die daraus entstehenden Betriebs- und Wartungskosten selbst zu tragen. Darüber hinaus waren vom Nutzer die Kosten für Energie, Heizung, Versicherung sowie die Kosten für öffentliche Lasten für den Zeitraum der vereinbarten Nutzung zu entrichten.
Am 16.09.2010 wurde den Bezirkverordneten ein zweiter Zwischenbericht zu o. g. Drucksache vorgelegt. Die Verwaltung hatte zugesichert, dass nach der Aufgabe des Objektes Iranische Str. 3 ein abschließender Bericht unter Befügung einer detaillierten Kostenaufstellung gefertigt wird.
Die Umzüge der Mitarbeiter/innen aus dem Objekt Iranische Str. 3 zum Standort Müllerstr. 146 wurden im November 2010 durchgeführt. Das Bauarchiv des LuV PlanG ist schrittweise im Verlaufe des Monats Dezember 2010 in das Objekt Schulstr. 99 verlagert worden.
Das Bürodienstgebäude Iranische Straße 3 konnte somit der Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co KG zum 31.12.2010 ordnungsgemäß übergeben werden.
Zwischenzeitlich erfolgte die abschließende Kostenermittlung für den Zeitraum 01.04. – 31.12.2010. Die Bewirtschaftungskosten, Titel 517 01, belaufen sich auf insgesamt 209.353,93 €. Die detaillierte Aufstellung entnehmen Sie bitte der Anlage 1.
Für Fernwärme wurden nach mehrmaliger Anpassung des Versorgungsvertrages insgesamt 28.801,61 € gezahlt. Die detaillierte Aufstellung entnehmen Sie bitte der Anlage 2.
Für Wartungsarbeiten sind im Nutzungszeitraum Kosten in Höhe von 1.107,08 € angefallen. Der entsprechende Nachweis ist als Anlage 3 beigefügt.
Für den Zeitraum der Weiternutzung des Bürodienstgebäudes Iranische Str. 3 vom 01.04. – 31.12.2010 sind somit Kosten in Höhe von 239.262,62 € entstanden.
Wir bitten, diesen Bericht als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.
Rechtsgrundlage: §§ 12 und 13 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Ausgaben in Höhe von 239.262,62 €
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine
Berlin, den 31.Mai 2011
Dr. Hanke Carsten Spallek Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
3. BzBm Sekr 2 (1 Orig. u. 11 Kopien) 4. Kopie WiImmOKS 5. Kopie GDM 2 200 6. ZdA GDM Büro WiImmOL EU BzBm EU
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