Drucksache - 0464/III  

 
 
Betreff: Finanzierung Grün- und Spielfläche Rückerstraße 3 sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann Jaath für die Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 19.09.2007
2. Beschluss vom 21.09.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass diese aus vorhandenen Städtebaufördermitteln die bauliche Umsetzung einer Grün- und Spielflächenentwicklung auf dem Grundstück Rückerstraße 3 finanziell sicherstellt.

Im Rahmen der Erarbeitung des B-Planes I-2 ist dieses städtebauliche Ziel planungsrechtlich zu berücksichtigen.

 

Begründung:

Das bisherige Sanierungsziel „Standort Kindertagesstätte“ wurde vom Bezirksamt auf Grund nicht vorhandener Bedarfe aufgegeben. Eine Änderung des Sanierungszieles, welches die Bebauung des Grundstückes vorsah, wurde vom Ausschuss Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne am 29.8.2007 einstimmig abgelehnt.

 

Damit stellt sich die Frage, welcher Nutzung das Grundstück zugeführt werden soll.

 

Auf Grund des im Sanierungsgebietes Spandauer Vorstadt weiterhin bestehenden Defi­zites an Grundflächen und öffentlichen und privaten Spielplätzen sollte das Grundstück als Grün- und Spielfläche entwickelt werden. Da hierfür Städtebaumittel der Senats­verwaltung für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt werden können, sollten diese umgehend vom Bezirk beantragt werden. Diese Bereitstellung finanzieller Mittel über die Senatsverwaltung ist jedoch lediglich bis zur Aufhebung des Sanierungsgebietes Anfang 2008 möglich. Es ist daher Eile geboten. Sollte die beantragten Mittel zur Verfügung stehen, ist die städtebauliche Zielsetzung im Rahmen des Bebauungs­planverfahrens B-Planes I-2 zu berücksichtigen.

 

 
 

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