Drucksache - 0464/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass diese aus vorhandenen Städtebaufördermitteln die bauliche Umsetzung einer Grün- und Spielflächenentwicklung auf dem Grundstück Rückerstraße 3 finanziell sicherstellt. Im Rahmen der Erarbeitung des B-Planes I-2 ist dieses
städtebauliche Ziel planungsrechtlich zu berücksichtigen. Begründung: Das bisherige Sanierungsziel „Standort Kindertagesstätte“
wurde vom Bezirksamt auf Grund nicht vorhandener Bedarfe aufgegeben. Eine
Änderung des Sanierungszieles, welches die Bebauung des Grundstückes vorsah,
wurde vom Ausschuss Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne am
29.8.2007 einstimmig abgelehnt. Damit stellt sich die Frage, welcher Nutzung das Grundstück
zugeführt werden soll. Auf Grund des im Sanierungsgebietes Spandauer Vorstadt
weiterhin bestehenden Defizites an Grundflächen und öffentlichen und privaten
Spielplätzen sollte das Grundstück als Grün- und Spielfläche entwickelt werden.
Da hierfür Städtebaumittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur
Verfügung gestellt werden können, sollten diese umgehend vom Bezirk beantragt
werden. Diese Bereitstellung finanzieller Mittel über die Senatsverwaltung ist
jedoch lediglich bis zur Aufhebung des Sanierungsgebietes Anfang 2008 möglich.
Es ist daher Eile geboten. Sollte die beantragten Mittel zur Verfügung stehen,
ist die städtebauliche Zielsetzung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens B-Planes
I-2 zu berücksichtigen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |