Drucksache - 0413/III
Wir
fragen das Bezirksamt: 1. Wann hat das Bezirksamt ein
Interessensbekundungsverfahren zur Vergabe eines Gutachtens zur Ansiedlung von
großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten, sowie
von Agglomerationen kleinerer Discountern, Getränkemärkten usw. eingeleitet,
wann wurde die BVV in welcher Form darüber informiert und welche rechtlichen
Verpflichtungen ergeben sich für das Bezirksamt aus diesem Interessenbekundungsverfahren? 2. Auf welcher Grundlage wurde
bisher die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit
zentrenrelevanten Sortimenten, sowie von Agglomerationen kleineren Discountern,
Getränkemärkten usw. genehmigt. 3.
An welche Standorten davon erfolgte warum die Genehmigung an für die
„wohnungsnahe Versorgung problematischen und meist autoaffinen Standorten“? 4. An welchen Orten des Bezirks Mitte gibt es von Investoren
Interesse an nach Meinung des Bezirksamts unverträglichem großflächigen Einzelhandel
bzw. an welchen Orten des Bezirks Mitte befürchtet das Bezirksamt Interesse von
Investoren an nach Meinung des Bezirksamts unverträglichem großflächigen
Einzelhandel, der nicht durch die vorhandenen Planungsgrundlagen auf Landes-
und/oder Bezirksebene verhindert werden kann? 5.
Mit welchem Planungsinstrument ist es rechtlich bindend möglich, die
Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevanten
Sortimenten, sowie von Agglomerationen kleinerer Discountern, Getränkemärkten usw.
an nicht integrierten, für die wohnungsnahe Versorgung problematischen und
meist autoaffinen Standorten, zu verhindern? 6. Welches Verwaltungshandeln ist notwendig, um die
Ergebnisse eines entsprechenden Gutachtens in konkrete Bezirkspolitik umzusetzen
und welche Kosten und welcher Zeitaufwand sind mit dem notwendigen zusätzlichen
Verwaltungshandeln voraussichtlich verbunden? 7. Ist das Bezirksamt bereit, das entsprechende Gutachten
erst zu beauftragen, wenn die Handlungsnotwendigkeit der BVV über den
Fachausschuss so erläutert wurde, dass dieser die Überlegungen des Bezirksamts
mehrheitlich teilt? Wenn nein: Warum nicht? |
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