Drucksache - 0413/III  

 
 
Betreff: 50.000 Euro für ein Gutachten, das 15 Jahre zu spät kommt?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann von Dassel Ludwig für die Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.09.2007 
9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 11.09.2007

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

 

1. Wann hat das Bezirksamt ein Interessensbekundungsverfahren zur Vergabe eines Gutachtens zur Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten, sowie von Agglomerationen kleinerer Discountern, Getränkemärkten usw. eingeleitet, wann wurde die BVV in welcher Form darüber informiert und welche rechtlichen Verpflichtungen ergeben sich für das Bezirksamt aus diesem Interessenbekundungsverfahren?

 

2. Auf welcher Grundlage wurde bisher die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten, sowie von Agglomerationen kleineren Discountern, Getränkemärkten usw. genehmigt.

 

3. An welche Standorten davon erfolgte warum die Genehmigung an für die „wohnungsnahe Versorgung problematischen und meist autoaffinen Standorten“?

 

4. An welchen Orten des Bezirks Mitte gibt es von Investoren Interesse an nach Meinung des Bezirksamts unverträglichem großflächigen Einzelhandel bzw. an welchen Orten des Bezirks Mitte befürchtet das Bezirksamt Interesse von Investoren an nach Meinung des Bezirksamts unverträglichem großflächigen Einzelhandel, der nicht durch die vorhandenen Planungsgrundlagen auf Landes- und/oder Bezirksebene verhindert werden kann?

 

5. Mit welchem Planungsinstrument ist es rechtlich bindend möglich, die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit zentrenrelevanten Sortimenten, sowie von Agglomerationen kleinerer Discountern, Getränkemärkten usw. an nicht integrierten, für die wohnungsnahe Versorgung problematischen und meist autoaffinen Standorten, zu verhindern?

 

6. Welches Verwaltungshandeln ist notwendig, um die Ergebnisse eines entsprechenden Gutachtens in konkrete Bezirkspolitik umzusetzen und welche Kosten und welcher Zeitaufwand sind mit dem notwendigen zusätzlichen Verwaltungshandeln voraussichtlich verbunden?

 

7. Ist das Bezirksamt bereit, das entsprechende Gutachten erst zu beauftragen, wenn die Handlungsnotwendigkeit der BVV über den Fachausschuss so erläutert wurde, dass dieser die Überlegungen des Bezirksamts mehrheitlich teilt?

Wenn nein: Warum nicht?

 

 
 

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