Drucksache - 0412/III
Die BVV beschließt den Entwurf des Doppelhaushaltsplans Mitte für die Jahre 2008 und 2009 mit folgenden Änderungen: Der Ansatz im Kapitel 3910 / Titel 684 20 – Zuschüsse an freie Träger für Insolvenzberatung – wird von 772.000 € um 50.000 € auf 722.000 € gekürzt. Der Ansatz im Kapitel 3910 / Titel 684 32 – Zuschüsse für besondere soziale Projekte – wird von 152.000 € um 50.000 € auf 202.000 € erhöht. Weiterhin wird der Titel 684 32 im Kapitel 3910 mit folgendem Auflagenbeschluss versehen: 50.000 € sind in den Jahren 2008 und 2009 für die Finanzierung des Projektes Evas Arche vorgesehen. Auch die Titel 684 11, 684 20 und 684 32 im Kapitel 3910 werden mit folgendem Auflagenbeschluss versehen: In den Jahren 2008 und 2009 sind 6.000 € für die Finanzierung des Berliner Arbeitslosenzentrum „BALZ“ vorgesehen. Bezirksamt
Mitte von Berlin Abt.
Jugend und Finanzen Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. 0412 / III Mitte
von Berlin ____ Vorlage - zur
Beschlussfassung - über den Entwurf des
Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 wird zugestimmt. Zur Auflösung der über die zulässige 1%-Grenze der veranschlagten Personal- und Sachausgaben hinaus für das Haushaltsjahr 2008 noch im Kapitel 59 50 veranschlagten pauschalen Minderausgaben in Höhe von 9.243,0 T€ (eigentliche Überschreitung 10.487,0 T€ ./. 1.244,0 T€ pauschale Mehreinnahmen aus der zugesagten Korrektur des Jahresabschlusses 2006) wird ein Ergänzungsplan aufgestellt, der bis zum 31.12.2007 der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorzulegen ist. Begründung: 1. Allgemeine
Bemerkungen Nach §§ 4 und 12 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) sowie §§ 26 a und 27
Landeshaushaltsordnung (LHO) ist für jedes Haushaltsjahr über die Einnahmen und
Ausgaben der Bezirksverwaltung ein Bezirkshaushaltsplan aufzustellen und von
der Bezirksverordnetenversammlung zu beschließen. Der Haushaltsplan kann auch
für zwei Jahre, nach Haushaltsjahren getrennt, aufgestellt werden (§ 12 Abs. 1 LHO).
Dieser ist dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur Aufnahme in das Berliner
Haushaltsgesetz und der Senatsverwaltung für Finanzen zu einer „Nachschau"
vorzulegen. Als Abgabetermin für den Doppelbezirkshaushaltsplan 2008/2009 bei
der Senatsverwaltung für Finanzen und beim Hauptausschuss des
Abgeordnetenhauses ist der 21.September 2007 festgesetzt worden. Der vom
Bezirksamt vorgelegte Entwurf des Doppelbezirkshaushaltsplans dient dabei als
Entscheidungsvorschlag. Um der Bezirksverordnetenversammlung und ihren
Ausschüssen ausreichend Zeit für die Beratungen einzuräumen, wird entsprechend
der zwischen dem Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung und dem
Bezirksamt in der Sitzung am 27.02.2007 getroffenen Absprache zu dem genannten
Termin zunächst der vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 04.09.2007 beschlossene
Haushaltsplanentwurf bei der Senatsverwaltung für Finanzen und beim
Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses eingereicht. - 2 - - 2 - Sofern sich aus den Erörterungen in der
Bezirksverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen im weiteren Verlauf
Änderungen des Planentwurfs ergeben sollten, werden diese bei der
Senatsverwaltung für Finanzen und beim Abgeordnetenhaus nachgereicht. Abweichend von dem in Rahmen bisheriger
Haushaltsplanaufstellungen üblichen Verfahren hat das Bezirksamt die
Bezirksverordnetenversammlung nicht mittels entsprechender Vorlagen über die
Aufteilung des Produktsummenbudgets und die Zuweisungen für Transferausgaben
sowie die Einnahmevorgaben (Eckwertebeschluss) in Kenntnis gesetzt. Gleichwohl
ist im Hauptausschuss der Bezirksverordnetenversammlung umfassend über die
Aufteilung der zugewiesenen Beträge auf die einzelnen Geschäftsbereiche, über
die von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgenommene Fortschreibung auf Grund
einer Neuberechnung des Produktsummenbudgets und über die umfangreichen
Handlungserfordernisse zur Aufstellung eines ausgeglichenen Haushaltsplans
berichtet worden. Der Entwurf des Bezirkshaushaltsplans weist zum Zeitpunkt
der Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zum Ausgleich des
Gesamthaushalts pauschale Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben für das
Haushaltsjahr 2008 in einer Höhe von insgesamt 16.984,0 T€ aus, davon 1.244,0
T€ pauschale Mehreinnahmen in Erwartung einer zugesagten Korrektur des Jahresabschlussergebnisses
2006, 159,0 T€ pauschale Minderausgaben Personal und 15.581,0 T€ pauschale
Minderausgaben für konsumtive Ausgaben. Zulässig sind jedoch lediglich 1% der
Ansätze der HGr. 4, 5, 6 und 9. Deren Veranschlagung beträgt in der Summe
649.704,9 T€, so dass 6.497,0 T€ als zulässig anzusehen sind. Für den
übersteigenden Betrag von 9.243,0 T€ (eigentliche Überschreitung 10.487,0 T€
./. 1.244,0 T€ pauschale Mehreinnahmen aus der zugesagten Korrektur des
Jahresabschlusses 2006) ist ein von der Bezirksverordnetenversammlung zu
beschließender Ergänzungsplan aufzustellen mit dem Ziel, in der genannten
Größenordnung die Pauschalen zu untersetzen. Zur Vermeidung einer ansonsten ab
dem 01.01.2008 eintretenden vorläufigen Haushaltswirtschaft ist dabei Zielstellung,
den Ergänzungsplan bis zum 31.12.2007 bei der Senatsverwaltung für Finanzen und dem Hauptausschuss des
Abgeordnetenhauses einzureichen. Die Auflösung der derzeit im Haushaltsjahr 2009 über dem
Grenzwert 6.502,0 T€ liegenden pauschalen Minderausgaben in Höhe von 8.487,0 T€
erfolgt nach einer auf der Grundlage des KLR-Jahresabschlusses 2007 von der
Senatsverwaltung für Finanzen vorzunehmenden Neuberechnung der
Globalsummenzuweisung für 2009, die ohnehin voraussichtlich die Aufstellung
eines Ergänzungsplans nach sich ziehen wird. Weitere Veränderungen der bezirklichen Zuweisungen sind im
Laufe des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens nicht auszuschließen und werden
dann gegebenenfalls über Nachschiebelisten umgesetzt. - 3 - - 3 - 2.
Einnahmen Die Einnahmevorgabe wurde wie folgt in der
Veranschlagung umgesetzt (in TEUR):
Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in TEUR): 2008: 8.266,0 Einnahmevorgabe
E 01 gemäß Eckwertebeschluss 11.988,9 weitere
Einnahmen E 01 (insb. Kapitel 39 60 - ArGe) 3.217,0 Einnahmen E 02 (insb.
Grundstücksverkaufserlöse) 1.210,0 Erhöhung
Einnahmenvorgabe E 03 gemäß Eckwertebeschluss 29,8 weitere
Mehreinnahmen E 03 1.244,0 Pauschale
Mehreinnahmen (Korrektur Jahresabschluss 2006) 116,0 Mehreinnahmen
E 04
3,0 Mehreinnahmen
E 05 2009: 8.266,0 Einnahmevorgabe
E 01 gemäß Eckwertebeschluss 12.077,9 weitere
Einnahmen E 01 (insb. Kapitel 39 60 - ArGe) 2.017,0 Einnahmen E 02 (insb.
Grundstücksverkaufserlöse) 1.721,0 Erhöhung Einnahmenvorgabe E
03 gemäß Eckwertebeschluss 29,8 weitere
Mehreinnahmen E 03 116,0 Mehreinnahmen E
04 3,0 Mehreinnahmen
E 05 3. Produktsummenbudget Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung
umgesetzt (in TEUR):
- 4 - - 4 - Die höhere Veranschlagung ergibt sich aus (in TEUR): 2008: 984,0 Verlagerung
von den Investitionen zur baulichen Unterhaltung 3.193,0 Ausgleich Fehlbetrag 2006 (A
10) 1.561,9 sonstige Ansätze A
10/Einnahmen E 01 9.476,0 (Mehr-)Einnahmen
E 01 und E 03 gemäß Eckwertebeschluss 10.012,8 weitere
(Mehr-)Einnahmen E 01 bis E 05 1.244,0 Pauschale Mehreinnahmen
-1,0 Finanzierung
Investitionstitel 893 41 159,0 pauschale
Minderausgaben Personal
15.581,0 pauschale
Minderausgaben konsumtiv -209,0 Minderveranschlagung
T 2009: 984,0 Verlagerung
von den Investitionen zur baulichen Unterhaltung 1.561,9 Ansätze A 10/Einnahmen
E 01 9.987,0 (Mehr-)Einnahmen
E 01 und E 03 gemäß Eckwertebeschluss 12.101,8 weitere
(Mehr-)Einnahmen E01 bis E 05
-1,0 Finanzierung
Investitionstitel 893 41 3.657,0 pauschale
Minderausgaben Personal 11.332,0 pauschale
Minderausgaben konsumtiv -210,0 Minderveranschlagung
T 4. Transferausgaben außerhalb des Produktsummenbudgets
(Z-Teil) Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung
umgesetzt (in TEUR):
Die höhere
Veranschlagung ergibt sich aus (in TEUR): 2008: -100,0 Minderausgaben
gemäß Eckwertebeschluss -55,0 weitere
Minderausgaben
60,0 Ansätze
Z 10 mit Ausgleich aus Zuweisung
91,0 Ansätze Z 10/Einnahmen E 01 2009: -106,0 Minderausgaben
gemäß Eckwertebeschluss -55,0 weitere
Minderausgaben 60,0 Ansätze
Z 10 mit Ausgleich aus Zuweisung 891,0 Ansätze
Z 10/Einnahmen E 01 - 5 - - 5 - 5. Investitionen Die Zuweisung wurde wie folgt in der Veranschlagung
umgesetzt (in TEUR):
Die geringere
Veranschlagung ergibt sich aus (in TEUR): 2008: - 984,0 Verlagerung
zur baulichen Unterhaltung
1,0 Finanzierung
aus Produktsummenbudget (Titel
893 41) 2009: - 984,0 Verlagerung
zur baulichen Unterhaltung
1,0 Finanzierung
aus Produktsummenbudget (Titel
893 41) 6. Haushaltsvolumen Das Gesamtvolumen (in den vorstehenden Darstellungen
sind sowohl die Einnahmen aus Zuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen,
als auch die Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichskapitels 59 40 - Stiftungen
- nicht enthalten) des Entwurfs
des Doppelbezirkshaushaltsplans Mitte 2008/2009 beträgt für das Haushaltsjahr
2008 643.538,9 TEUR und für das Haushaltsjahr 2009 645.293,2
TEUR. Rechtsgrundlagen §§ 4 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1
und 36 Abs. 2 BezVG, §§ 12, 26 a
und 27 LHO, Aufstellungsrundschreiben
der Senatsverwaltungen für Finanzen Auswirkungen auf den
Haushaltsplan und die Finanzplanung: Auswirkungen auf Einnahmen
und Ausgaben: )
Auf den Entwurf des Doppel- )
bezirkshaushaltsplans 2008/2009 Personalwirtschaftliche
Auswirkungen: )
wird verwiesen Berlin, den
. September 2007 Bezirksamt Mitte von Berlin Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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