Drucksache - 0248/III
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit und PersonalTel.:-32200
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin0248/ III
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Öffentlicher Gesundheitsdienst in Mitte
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.05.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0248/III).
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich nochmals im Rat der Bürgermeister und im Senat dafür einzusetzen, dass im Sinne von § 8 GDG die im Lenkungsausschuss beschlossenen Angebote (z.B. TBC-Stelle, Zentrum der sexuellen Gesundheit und Familienplanung) im Bezirk Mitte erhalten bleiben.
Hierzu wird berichtet:
Es kann nun abschließend mitgeteilt werden, dass die Bemühungen des Bezirksamtes Mitte zumindest für ein Angebot des Zentrums für sexuelle Gesundheit und Familienplanung sowie des Zentrums für Sinnesbehinderte Menschen, Beratungsstelle für Sehbehinderte, im Bezirk Mitte erfolgreich waren.
Die Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) sieht in der aktuellen Fassung vom 11. Dezember 2007 in § 1 für die Aufgabenwahrnehmung des Zentrums für sexuelle Gesundheit und Familienplanung neben den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf und Steglitz-Zehlendorf (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids) auch eine Zuständigkeit des Bezirkes Mitte an den vom Bezirk festgelegten Standorten Mitte (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids) und Tempelhof-Schöneberg (außer Aufgaben der Beratung in sozialmedizinischen Fragen) vor (s. auch Bericht zur DS 0055 / III).
Zusätzlich ist in § 3 GDZustVO als ein Zentrum für sinnesbehinderte Menschen im Bezirk Mitte die Beratungsstelle für Sehbehinderte vorgesehen.
Zentren für tuberkulosekranke und –gefährdete Menschen sollen dagegen nach § 2 GDZustVO zunächst nur noch in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg vorgehalten werden.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht
Berlin, den 17.02.2009
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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