Drucksache - 0248/III  

 
 
Betreff: Öffentlicher Gesundheitsdienst in Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GesundheitBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.05.2007 
7. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2009 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 27.04.2007
2. Beschluss vom 25.05.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2009

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich nochmals im Rat der Bürgermeister und im Senat dafür einzusetzen, dass im Sinne von § 8

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin          2009

Abt. Gesundheit und PersonalTel.:-32200

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0248/ III

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

Öffentlicher Gesundheitsdienst in Mitte

 

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.05.2007 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0248/III).

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich nochmals im Rat der Bürgermeister und im Senat dafür einzusetzen, dass im Sinne von § 8 GDG die im Lenkungsausschuss beschlossenen Angebote (z.B. TBC-Stelle, Zentrum der sexuellen Gesundheit und Familienplanung) im Bezirk Mitte erhalten bleiben.

 

 

Hierzu wird berichtet:

 

Es kann nun abschließend mitgeteilt werden, dass die Bemühungen des Bezirksamtes Mitte zumindest für ein Angebot des Zentrums für sexuelle Gesundheit und Familienplanung sowie des Zentrums für Sinnesbehinderte Menschen, Beratungsstelle für Sehbehinderte, im Bezirk Mitte erfolgreich waren.

 

Die Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung (GDZustVO) sieht in der aktuellen Fassung vom 11. Dezember 2007 in § 1 für die Aufgabenwahrnehmung des Zentrums für sexuelle Gesundheit und Familienplanung neben den Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf und Steglitz-Zehlendorf (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids) auch eine Zuständigkeit des Bezirkes Mitte an den vom Bezirk festgelegten Standorten Mitte (außer Aufgaben der Beratung in Fragen sexuell übertragbarer Erkrankungen sowie Aids) und Tempelhof-Schöneberg (außer Aufgaben der Beratung in sozialmedizinischen Fragen) vor (s. auch Bericht zur DS 0055 / III).

 

Zusätzlich ist in § 3 GDZustVO als ein Zentrum für sinnesbehinderte Menschen im Bezirk Mitte die Beratungsstelle für Sehbehinderte vorgesehen.

 

Zentren für tuberkulosekranke und –gefährdete Menschen sollen dagegen nach § 2 GDZustVO zunächst nur noch in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg vorgehalten werden.

 

Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 


Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht

 

b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine, da nur Sachstandsbericht

 

 

 

Berlin, den 17.02.2009

 

 

 

 

Dr. Hanke

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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