Drucksache - 0052/III
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite) Bezirksamt Mitte von Berlin Wirtschaft, Immobilien,
Ordnungsamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. 0052/III Mitte
von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme
– über Militariahandel mit NS-Symbolen auf
Trödelmärkten unterbinden!
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.11.2006 folgendes Auskunftsverlangen an das Bezirksamt
beschlossen: (Drucksache Nr. 0052/III) Das Bezirksamt wird ersucht
zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit der noch beim Senat neu einzurichtenden
Steuerungsstelle gegen Rechtsextremismus (siehe Koalitionsvereinbarung des
neuen Senats) durch Kontrollgänge auf den Trödelmärkten bzw. durch Intervention
bei den MarktbetreiberInnen auf den Handel mit unerlaubten Naziabzeichen, Orden
und Urkunden aus der Nazizeit eingewirkt werden kann. Darüber hinaus sind
Gespräche mit der Polizei zu führen, um eine gemeinsame Vorgehensweise gegen
diesen Rechtsextremismus zu finden. Das Bezirksamt hat am
02.06.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes
als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Die Eingriffsmöglichkeiten
des LuV Ordnung und Gewerbe auf Trödelmärkten begrenzen sich auf die dort
tätigen gewerblichen Händler. Die Verbreitung von
Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und die Verwendung von
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind Straftatbestände gemäß der
§§ 86 und 86 a StGB. Werden diese Straftaten durch Händler bei der
Gewerbeausübung begangen, wird vom zuständigen Gewerbeamt ein Verfahren zum
Widerruf der erteilten Reisegewerbekarten eingeleitet. Aus Gründen der Rechtssicherheit
ist es von Vorteil, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs eine rechtskräftige
Verurteilung aufgrund der §§ 86, 86 a StGB vorliegt. Eine Vor-Ort-Überrüfung auf
den Trödelmärkten durch Mitarbeiter des Gewerbeamtes ist wegen der regelmäßigen
Dienstzeit, die Sonntage nicht umfasst, nicht möglich ...2 - 2 - Beamte des
Landeskriminalamtes, LKA 25 (Gewerbedelikte), führen sporadisch Kontrollen
durch. Da Trödelmärkte über einen
Marktbetreiber organisiert sind, der Standplätze weitervermietet, ergeben sich
für die Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) Probleme wegen
fehlender Betretungsrechte. Auch ist ein Einschreiten des AOD aufgrund
fehlender gesetzlicher Ermächtigung nicht
möglich. Aufgabe des AOD ist die
Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum. Der
Handel mit unerlaubten Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
verwirklicht Straftatbestände, deren Verfolgung die originäre Aufgabe der
Polizei ist. Den Dienstkräften des AOD mangelt es aufgrund fehlender gesetzlicher
Ermächtigung an der sachlichen Zuständigkeit. Die Polizeibehörde wird
durch das Ordnungsamt weiterhin gebeten, im Rahmen der bewährten
Zusammenarbeit, ein besonderes Augenmerk auf den Handel mit verfassungswidrigen
Devotionalien zu richten. Soweit Mitarbeiter des LuV
Ordnung und Gewerbe im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit einen Handel mit
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen feststellen, wird die
Polizeibehörde unverzüglich informiert. Die Einrichtung einer
Steuerungsstelle gegen Rechtsextremismus auf Landesebene ist bis her nicht
erfolgt. Eine Zusammenarbeit konnte daher nicht erfolgen. Wir bitten, den Beschluss
als erledigt anzusehen. Rechtsgrundlage: § 13 BezVG Auswirkungen auf den
Haushaltplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf
Einnahmen und Ausgaben: keine b)
Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine Berlin, den Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt |
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