Drucksache - 0052/III  

 
 
Betreff: Militariahandel mit NS-Symbolen auf Trödelmärkten unterbinden!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksverordnetenversammlung Mitte
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann, Fraktion der SPD Neuhaus, Fraktion Die Linke Urchs, Fraktion der FDP Pawlowski 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion DIE LINKE
   Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.11.2006 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.03.2007 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringl.-Antrag vom 21.11.2006
2. Beschluss vom 24.11.2006
3. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.03.2007
4. Vorlage zur Kenntnisnahme vom 09.06.2009
6. Beschluss vom 18.06.2009

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                  Drucksache Nr. 0052/III

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Militariahandel mit NS-Symbolen auf Trödelmärkten unterbinden!

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.11.2006 folgendes  Auskunftsverlangen an das Bezirksamt beschlossen:

(Drucksache Nr. 0052/III)

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit der noch beim Senat neu einzurichtenden Steuerungsstelle gegen Rechtsextremismus (siehe Koalitionsvereinbarung des neuen Senats) durch Kontrollgänge auf den Trödelmärkten bzw. durch Intervention bei den MarktbetreiberInnen auf den Handel mit unerlaubten Naziabzeichen, Orden und Urkunden aus der Nazizeit eingewirkt werden kann.

 

Darüber hinaus sind Gespräche mit der Polizei zu führen, um eine gemeinsame Vorgehensweise gegen diesen Rechtsextremismus zu finden.

 

 

Das Bezirksamt hat am 02.06.2009 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die Eingriffsmöglichkeiten des LuV Ordnung und Gewerbe auf Trödelmärkten begrenzen sich auf die dort tätigen gewerblichen Händler.

 

Die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sind Straftatbestände gemäß der §§ 86 und 86 a StGB. Werden diese Straftaten durch Händler bei der Gewerbeausübung begangen, wird vom zuständigen Gewerbeamt ein Verfahren zum Widerruf der erteilten Reisegewerbekarten eingeleitet.

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es von Vorteil, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs eine rechtskräftige Verurteilung aufgrund der §§ 86, 86 a StGB vorliegt.

 

Eine Vor-Ort-Überrüfung auf den Trödelmärkten durch Mitarbeiter des Gewerbeamtes ist wegen der regelmäßigen Dienstzeit, die Sonntage nicht umfasst, nicht möglich

 

...2

 

- 2 -

 

Beamte des Landeskriminalamtes, LKA 25 (Gewerbedelikte), führen sporadisch Kontrollen durch.

 

Da Trödelmärkte über einen Marktbetreiber organisiert sind, der Standplätze weitervermietet, ergeben sich für die Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) Probleme wegen fehlender Betretungsrechte. Auch ist ein Einschreiten des AOD aufgrund fehlender gesetzlicher Ermächtigung nicht  möglich.

 

Aufgabe des AOD ist die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Raum. Der Handel mit unerlaubten Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwirklicht Straftatbestände, deren Verfolgung die originäre Aufgabe der Polizei ist. Den Dienstkräften des AOD mangelt es aufgrund fehlender gesetzlicher Ermächtigung an der sachlichen Zuständigkeit.

 

Die Polizeibehörde wird durch das Ordnungsamt weiterhin gebeten, im Rahmen der bewährten Zusammenarbeit, ein besonderes Augenmerk auf den Handel mit verfassungswidrigen Devotionalien  zu richten.

 

Soweit Mitarbeiter des LuV Ordnung und Gewerbe im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit einen Handel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen feststellen, wird die Polizeibehörde unverzüglich informiert.

 

Die Einrichtung einer Steuerungsstelle gegen Rechtsextremismus auf Landesebene ist bis her nicht erfolgt. Eine Zusammenarbeit konnte daher nicht erfolgen.

 

Wir bitten, den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

Rechtsgrundlage:

 

§ 13 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

 

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

Berlin, den

 

 

Bezirksbürgermeister                                  Bezirksstadtrat für

Wirtschaft, Immobilien, Ordnungsamt

 
 

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