Drucksache - 1890/II
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob durch folgende Maßnahmen die Sanierung und Wiedereröffnung des Freibades Seydlitzstraße möglich ist. 1. Verhandlungen mit dem Liegenschaftsfonds mit dem Ziel der Rückübertragung des Grundstücks des Freibades an den Bezirk bzw. die Berliner Bäderbetriebe. 2.
Sicherung der Finanzierung der notwendigen Sanierung unter Berücksichtigung
folgender Quellen: 2.1. Festlegung des Bezirksamtes, aus dem Erlös eines
eventuellen Grundstücksverkaufs des Stadions der Weltjugend max. 1 Mio. Euro
aus bezirklichen Mitteln für die Sanierung des Schwimmbades zur Verfügung zu stellen, 2.2. Vorbereitung eines Antrages für Mittel aus der Stiftung
Deutsche Klassenlotterie, 2.3. Vorbereitung eines Antrages aus Mitteln des
Umweltentlastungsprogramms, 2.4. Verhandlungen mit den Berliner Bäderbetrieben zur
Co-Finanzierung der Sanierung, 2.5. Interessenbekundungsverfahren zu kostenpflichtigen
Werbemöglichkeiten im Schwimmbad, 3.
Verhandlungen mit den Bäderbetrieben in Hinblick auf die Wiederaufnahme des
Betriebes, 4.
Verhandlungen mit dem Senat mit dem Ziel der Wiederaufnahme des Freibades
Seydlitzstraße in die Liste der Berliner Bäder. Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig der BVV die Annahme des geänderten Textes (10 Jastimmen, 0 Neinstimmen, 0 Enthaltungen). Ursprungstext: Das
Bezirksamt wird gebeten, sich für die Sanierung und Wiedereröffnung des
Freibades Seydlitzstraße (Moabit) einzusetzen. Dabei sollen
insbesondere die folgenden Maßnahmen ergriffen werden: 1.
Verhandlungen mit dem Liegenschaftsfonds mit dem Ziel der Rückübertragung des
Grundstücks des Freibades an den Bezirk bzw. die Berliner Bäderbetriebe. 2. Sicherung
der Finanzierung der notwendigen Sanierung unter Berücksichtigung folgender
Quellen: 2.1. Festlegung des Bezirksamtes, aus dem Erlös eines
eventuellen Grundstücksverkaufs des Stadions der Weltjugend max. 1 Mio. Euro
aus bezirklichen Mitteln für die Sanierung des Schwimmbades zur Verfügung zu
stellen, 2.2. Vorbereitung eines Antrages für Mittel aus der Stiftung
Deutsche Klassenlotterie, 2.3. Vorbereitung eines Antrages aus Mitteln des Umweltentlastungsprogramms, 2.4. Verhandlungen mit den Berliner Bäderbetrieben zur
Co-Finanzierung der Sanierung, 2.5. Interessenbekundungsverfahren zu kostenpflichtigen
Werbemöglichkeiten im Schwimmbad, 3.
Verhandlungen mit den Bäderbetrieben in Hinblick auf die Wiederaufnahme des
Betriebes, 4.
Verhandlungen mit dem Senat mit dem Ziel der Wiederaufnahme des Freibades
Seydlitzstraße in die Liste der Berliner Bäder. Begründung: 1. Die gegenwärtige Situation Die
Sanierung des Sportgeländes “Poststadion“ ist nach dem derzeitigen Stand der
Planungen finanziell gesichert und in absehbarer Zeit abgeschlossen. Für das
angrenzende Freibad hingegen hat sich bislang keine der angedachten oder
theoretisch entwickelten Lösungsmöglichkeiten als realisierbar erwiesen. Nicht
einmal die geplante Zwischennutzung als Beach-Volleyball-Anlage konnte
umgesetzt werden. Nach Ablauf der 3-Jahres-Frist, welche der Liegenschaftsfonds
dem Bezirk eingeräumt hatte um für das Freibad eine Lösung zu finden, besteht
nun die Gefahr, dass mit dem Standort das Freibad für den Bezirk endgültig
verloren geht. Die
politische, insbesondere die gesundheits- und sozialpolitische Notwendigkeit
des Erhaltes bzw. der Instandsetzung des Freibades ist unstrittig: 1. In einem der ärmsten Bezirke Berlins hatte das Freibad
gerade in den Sommerferien eine fundamentale sozialkompensatorische Funktion,
insofern viele Einwohnerinnen und Einwohner, und hierbei insbesondere Familien,
sich einen Sommerurlaub nicht leisten können. 2. Das Freibad besaß als Erholungs- und Grünfläche für den
Ortsteil Moabit mit seiner extrem hohen Siedlungsdichte eine wichtige
Freizeitfunktion (insbesondere für Jugendliche). 3. Die Untersuchungen zur Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen im Bezirk Mitte ergeben eine alarmierend hohe und steigende Zahl
an dickleibigen Kindern, wobei Bewegungsmangel als eine der Hauptursachen
diagnostiziert wird. Ein Freibad besitzt hier eine präventive Funktion in einer
Größenordnung, welche durch alle anderen gesundheitspolitischen Bemühungen
nicht wettzumachen ist. 4. Ein Freibad besitzt für ein kommunales Gemeinwesen mit
wachsenden sozialen Konfliktpotentialen eine stabilisierende und integrative
Funktion ersten Ranges. 2. Die
bisherigen Bemühungen 2.1. Der
Vorschlag, das Bad nach einem Genossenschaftsmodell zu sanieren und zu
betreiben, hat sich als unrealistisch erwiesen: Dieselbe Sozialstruktur von
Moabit, welche den Erhalt des Freibades so dringlich macht, lässt es
aussichtslos erscheinen, die für Sanierung notwendige Summe von 2 Mio. Euro
durch Anteilsbildung von Einwohnerinnen und Einwohnern aufzubringen und einer
Genossenschaft die Betriebsrisiken aufzubürden. 2.2. Private
Betreiber, der sich auf das Interessenbekundungsverfahren hin gemeldet hatten,
konnten kein realistisches Finanzierungskonzept vorlegen. Die mangelnde
Solidität der Konzeptionen beruhte dabei jedoch nicht auf individuellen
Schwierigkeiten, sondern macht ein grundsätzliches Problem offenbar: Aufgrund
des errechneten hohen Sanierungsbedarfes von (bei der Standardlösung)
mindestens 2,1 Mio. Euro wäre jeder private Betreiber dazu gezwungen, die
vorgeschossene Investition plus der betriebswirtschaftlichen Gewinnerwartung
durch abstrus hohe Eintrittskosten zu erwirtschaften, die in Moabit kaum
marktgerecht sein dürften. Dieses Problem hat sich durch die vom
Liegenschaftsfonds geforderte Kaufsumme des Grundstücks von 1 Mio. Euro noch
verschärft. 2.3. Der
Vorschlag, ein in der Einrichtung und im Betrieb kostengünstigeres Naturbad am
Standort des Freibades zu errichten, mag in Hinblick auf die Finanzierung
realistischer sein. Ein Naturbad geht jedoch sowohl in Hinblick auf das
Nutzerprofil wie auf die extrem eingeschränkten Besucherzahlen am realen Bedarf
des Ortsteiles Moabit vorbei. 3. Zur
Begründung des im Antrag gemachten Finanzierungsvorschlages zu 2.1. Auch
wenn die Sanierung des Freibades Seydlitzstraße nicht zu den originären
Aufgaben des Bezirkes zählt, so scheint eine ausnahmsweise Beteiligung an der
Finanzierung eines - strikt
haushälterisch gesehen - außerhalb des Bezirkshaushaltes liegenden Zweckes vor
allem aus zwei Gründen zwingend zu sein: Zum einen handelt es sich um ein
öffentliches Anliegen von immenser kommunalpolitischer Bedeutung, die mittelbar
auch die sozial-, gesundheits- und jugendpolitischen Interessen unserer
Bezirkspolitik betreffen. Die Wiedereröffnung des Freibades wäre ein
unabdingbarer Beitrag zur
Stabilisierung und Verbesserung der bezirklichen Infrastruktur. Zum anderen
geht der Allgemeinheit mit dem Verkauf des Stadions der Weltjugend eine
öffentliche Sportfläche in dem Bezirk Mitte verloren; es ist daher nur
gerechtfertigt, wenn an anderer Stelle eine öffentlich zugängliche Sportfläche
neu bzw. wieder entsteht. zu 2.2. Ein
Teil der Lottomittel, die dem Land zur Verfügung stehen, sind dem Sport
zugeordnet. zu 2.3.
Zumindest ein Teil der Sanierung lässt sich aus dem UEP finanzieren. zu 2.4. Die
Besucherzahl des Hallenbades Seydlitzstraße ist sehr viel geringer als die Zahl
der Besucher des Kombibades. Damit ist höchstwahrscheinlich das Minus, das die
Bäderbetriebe seit der Schließung des Freibades einfahren, höher als vor der
Schließung. Die Bäderbetriebe müssten somit aus betriebswirtschaftlichen
Erwägungen ein Interesse an der Wiedereröffnung des Freibades haben. Es ist
daher nicht auszuschließen, dass die Bäderbetriebe zumindest einen Teil der zu
erwartenden Verlustminimierung bei Wiedereröffnung des Freibades zur
Finanzierung der Sanierung beisteuern würden. zu 2.5. Es wäre eine
Verhandlungssache mit den Bäderbetrieben, ob das Grundstück auch nach
Rückübertragung an die Bäderbetriebe privaten Interessenten zu Werbezwecken,
die den Badebetrieb nicht behindern, zur Verfügung gestellt werden könnte.
Ebenso steht es im Ermessen des Bezirkes, Werbeflächen im öffentlichen
Straßenland für ein Sponsoring herzugeben. |
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