Drucksache - 1890/II  

 
 
Betreff: Sanierung des Freibades Seydlitzstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenSportausschuss
Verfasser:Dr. Stiller Bertermann von Dassel Ziermann 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Einzelverordnete/r
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2005 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Sportausschuss Entscheidung
30.08.2005 
38. öffentliche Sitzung des Sportausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
21.09.2005 
48. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 07.06.2005
2. Version vom 31.08.2005

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob durch folgende Maßnahmen die Sanierung und Wiedereröffnung des Freibades Seydlitzstraße möglich ist.

 

1. Verhandlungen mit dem Liegenschaftsfonds mit dem Ziel der Rückübertragung des Grundstücks des Freibades an den Bezirk bzw. die Berliner Bäderbetriebe.

 

2. Sicherung der Finanzierung der notwendigen Sanierung unter Berücksichtigung folgender Quellen:

 

2.1. Festlegung des Bezirksamtes, aus dem Erlös eines eventuellen Grundstücksverkaufs des Stadions der Weltjugend max. 1 Mio. Euro aus bezirklichen Mitteln für die Sanierung des Schwimmbades zur Verfügung zu stellen,

2.2. Vorbereitung eines Antrages für Mittel aus der Stiftung Deutsche Klassenlotterie,

2.3. Vorbereitung eines Antrages aus Mitteln des Umweltentlastungs­programms,

2.4. Verhandlungen mit den Berliner Bäderbetrieben zur Co-Finanzierung der Sanierung,

2.5. Interessenbekundungsverfahren zu kostenpflichtigen Werbemöglichkeiten im Schwimmbad,

 

3. Verhandlungen mit den Bäderbetrieben in Hinblick auf die Wiederaufnahme des Betriebes,

 

4. Verhandlungen mit dem Senat mit dem Ziel der Wiederaufnahme des Freibades Seydlitzstraße in die Liste der Berliner Bäder.

 

 

Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig der BVV die Annahme des geänderten Textes (10 Jastimmen, 0 Neinstimmen, 0 Enthaltungen).

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich für die Sanierung und Wiedereröffnung des Freibades Seydlitzstraße (Moabit) einzusetzen.

 

Dabei sollen insbesondere die folgenden Maßnahmen ergriffen werden:

 

1. Verhandlungen mit dem Liegenschaftsfonds mit dem Ziel der Rückübertragung des Grundstücks des Freibades an den Bezirk bzw. die Berliner Bäderbetriebe.

 

2. Sicherung der Finanzierung der notwendigen Sanierung unter Berücksichtigung folgender Quellen:

 

2.1. Festlegung des Bezirksamtes, aus dem Erlös eines eventuellen Grundstücksverkaufs des Stadions der Weltjugend max. 1 Mio. Euro aus bezirklichen Mitteln für die Sanierung des Schwimmbades zur Verfügung zu stellen,

2.2. Vorbereitung eines Antrages für Mittel aus der Stiftung Deutsche Klassenlotterie,

2.3. Vorbereitung eines Antrages aus Mitteln des Umweltentlastungs­programms,

2.4. Verhandlungen mit den Berliner Bäderbetrieben zur Co-Finanzierung der Sanierung,

2.5. Interessenbekundungsverfahren zu kostenpflichtigen Werbemöglichkeiten im Schwimmbad,

 

3. Verhandlungen mit den Bäderbetrieben in Hinblick auf die Wiederaufnahme des Betriebes,

 

4. Verhandlungen mit dem Senat mit dem Ziel der Wiederaufnahme des Freibades Seydlitzstraße in die Liste der Berliner Bäder.

 

 

Begründung:

1. Die gegenwärtige Situation

Die Sanierung des Sportgeländes “Poststadion“ ist nach dem derzeitigen Stand der Planungen finanziell gesichert und in absehbarer Zeit abgeschlossen. Für das angrenzende Freibad hingegen hat sich bislang keine der angedachten oder theoretisch entwickelten Lösungsmöglichkeiten als realisierbar erwiesen. Nicht einmal die geplante Zwischennutzung als Beach-Volleyball-Anlage konnte umgesetzt werden. Nach Ablauf der 3-Jahres-Frist, welche der Liegenschaftsfonds dem Bezirk eingeräumt hatte um für das Freibad eine Lösung zu finden, besteht nun die Gefahr, dass mit dem Standort das Freibad für den Bezirk endgültig verloren geht.

Die politische, insbesondere die gesundheits- und sozialpolitische Notwendigkeit des Erhaltes bzw. der Instandsetzung des Freibades ist unstrittig:

1.  In einem der ärmsten Bezirke Berlins hatte das Freibad gerade in den Sommerferien eine fundamentale sozialkompensatorische Funktion, insofern viele Einwohnerinnen und Einwohner, und hierbei insbesondere Familien, sich einen Sommerurlaub nicht leisten können.

2.  Das Freibad besaß als Erholungs- und Grünfläche für den Ortsteil Moabit mit seiner extrem hohen Siedlungsdichte eine wichtige Freizeitfunktion (insbesondere für Jugendliche).

3.  Die Untersuchungen zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im Bezirk Mitte ergeben eine alarmierend hohe und steigende Zahl an dickleibigen Kindern, wobei Bewegungsmangel als eine der Hauptursachen diagnostiziert wird. Ein Freibad besitzt hier eine präventive Funktion in einer Größenordnung, welche durch alle anderen gesundheitspolitischen Bemühungen nicht wettzumachen ist.

4.  Ein Freibad besitzt für ein kommunales Gemeinwesen mit wachsenden sozialen Konfliktpotentialen eine stabilisierende und integrative Funktion ersten Ranges.

 

2. Die bisherigen Bemühungen

2.1. Der Vorschlag, das Bad nach einem Genossenschaftsmodell zu sanieren und zu betreiben, hat sich als unrealistisch erwiesen: Dieselbe Sozialstruktur von Moabit, welche den Erhalt des Freibades so dringlich macht, lässt es aussichtslos erscheinen, die für Sanierung notwendige Summe von 2 Mio. Euro durch Anteilsbildung von Einwohnerinnen und Einwohnern aufzubringen und einer Genossenschaft die Betriebsrisiken aufzubürden.

2.2. Private Betreiber, der sich auf das Interessenbekundungsverfahren hin gemeldet hatten, konnten kein realistisches Finanzierungskonzept vorlegen. Die mangelnde Solidität der Konzeptionen beruhte dabei jedoch nicht auf individuellen Schwierigkeiten, sondern macht ein grundsätzliches Problem offenbar: Aufgrund des errechneten hohen Sanierungsbedarfes von (bei der Standardlösung) mindestens 2,1 Mio. Euro wäre jeder private Betreiber dazu gezwungen, die vorgeschossene Investition plus der betriebswirtschaftlichen Gewinnerwartung durch abstrus hohe Eintrittskosten zu erwirtschaften, die in Moabit kaum marktgerecht sein dürften. Dieses Problem hat sich durch die vom Liegenschaftsfonds geforderte Kaufsumme des Grundstücks von 1 Mio. Euro noch verschärft.

2.3. Der Vorschlag, ein in der Einrichtung und im Betrieb kostengünstigeres Naturbad am Standort des Freibades zu errichten, mag in Hinblick auf die Finanzierung realistischer sein. Ein Naturbad geht jedoch sowohl in Hinblick auf das Nutzerprofil wie auf die extrem eingeschränkten Besucherzahlen am realen Bedarf des Ortsteiles Moabit vorbei.

 

3. Zur Begründung des im Antrag gemachten Finanzierungsvorschlages

zu 2.1. Auch wenn die Sanierung des Freibades Seydlitzstraße nicht zu den originären Aufgaben des Bezirkes zählt, so scheint eine ausnahmsweise Beteiligung an der Finanzierung  eines - strikt haushälterisch gesehen - außerhalb des Bezirkshaushaltes liegenden Zweckes vor allem aus zwei Gründen zwingend zu sein: Zum einen handelt es sich um ein öffentliches Anliegen von immenser kommunalpolitischer Bedeutung, die mittelbar auch die sozial-, gesundheits- und jugendpolitischen Interessen unserer Bezirkspolitik betreffen. Die Wiedereröffnung des Freibades wäre ein unabdingbarer  Beitrag zur Stabilisierung und Verbesserung der bezirklichen Infrastruktur. Zum anderen geht der Allgemeinheit mit dem Verkauf des Stadions der Weltjugend eine öffentliche Sportfläche in dem Bezirk Mitte verloren; es ist daher nur gerechtfertigt, wenn an anderer Stelle eine öffentlich zugängliche Sportfläche neu bzw. wieder entsteht.

zu 2.2. Ein Teil der Lottomittel, die dem Land zur Verfügung stehen, sind dem Sport zugeordnet.

zu 2.3. Zumindest ein Teil der Sanierung lässt sich aus dem UEP finanzieren.

zu 2.4. Die Besucherzahl des Hallenbades Seydlitzstraße ist sehr viel geringer als die Zahl der Besucher des Kombibades. Damit ist höchstwahrscheinlich das Minus, das die Bäderbetriebe seit der Schließung des Freibades einfahren, höher als vor der Schließung. Die Bäderbetriebe müssten somit aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen ein Interesse an der Wiedereröffnung des Freibades haben. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Bäderbetriebe zumindest einen Teil der zu erwartenden Verlustminimierung bei Wiedereröffnung des Freibades zur Finanzierung der Sanierung beisteuern würden.

zu 2.5. Es wäre eine Verhandlungssache mit den Bäderbetrieben, ob das Grundstück auch nach Rückübertragung an die Bäderbetriebe privaten Interessenten zu Werbezwecken, die den Badebetrieb nicht behindern, zur Verfügung gestellt werden könnte. Ebenso steht es im Ermessen des Bezirkes, Werbeflächen im öffentlichen Straßenland für ein Sponsoring herzugeben.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen