Drucksache - 1314/VI
Das Bezirksamt wird ersucht, vor Ausschreibung von Dienstleistungsverträgen ab einer Höhe von 50.000 Euro den Hauptausschuss über den jeweiligen Beauftragungsgegenstand, die Beauftragungsnotwendigkeit und die Auftragshöhe zu informieren. Die Information kann schriftlich erfolgen. Eine formale Genehmigung der geplanten Ausschreibung bzw. Ausgaben durch den Hauptausschuss erfolgt nicht. Auf Antrag einer Fraktion muss die geplante Ausschreibung und die geplante Ausgabenhöhe aber im Hauptausschuss durch das zuständige Amt/ das zuständige Bezirksamtsmitglied erläutert werden.
Erledigungsfrist: 02.09.2024
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