Drucksache - 1225/II
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit 9018 32336 - Bezirksbürgermeister -
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1225/II
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
Integrationskonzept
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.2.2004 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1225/II):
Das Bezirksamt wird ersucht, den von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossenen Integrationsbericht (Drs.-Nr. 63/II) zu ergänzen um:
(1) ein Integrationskonzept, welches die Gestaltung des Integrationsprozesses in Mitte, Handlungsstrategien sowie Präventionsmaßnahmen beinhaltet und dem darüber hinaus gesellschaftliche Regeln zu entnehmen sind; der Entwurf eines Integrationskonzeptes soll durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe von BVV und BA erarbeitet werden; (2) eine Zusammenstellung, welche die in den einzelnen Ressourcen eingesetzten Finanzmittel für Integrationsmaßnahmen/-aufgaben enthält; (3) eine Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen im Hinblick auf die definierten Ziele der Folgejahre.
Das Bezirksamt hat am 07.06.2011 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Am 3. Juli 2007 hat der Senat „Das Berliner Integrationskonzept. Vielfalt fördern – Zusammenhalt stärken“ beschlossen. Die von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Jahr 2007 herausgegebene Version des Berliner Integrationskonzeptes beschreibt in Kapitel 4 die Integrationspolitik in den Bezirken. Das Konzept sieht vor, dass in allen Bezirken bezogen auf die zentralen Handlungsfelder ein Integrationsprogramm entwickelt wird. Deshalb ist die Darlegung eines gesonderten Integrationskonzeptes für den Bezirk Mitte nicht erforderlich. Stattdessen wird ein Integrationsprogramm erstellt. Der Bezirk Mitte von Berlin hat sich vorgenommen, sich auf zentrale, priorisierte Handlungsfelder im Rahmen der bezirklichen Möglichkeiten unter der Berücksichtigung der vorhandenen Gesetze zu konzentrieren und diese bestmöglich zu verwirklichen. Unter der Handlungsprämisse „Strukturen quer zu denken“ will der Bezirk seine integrationspolitischen Aufgaben in den nächsten Jahren auf das Ziel “Förderung von Kommunikation, Respekt, Partizipation und Gleichbehandlung“ fokussieren. Der vom Bezirksamt Mitte autorisierte Entwurf eines Integrationsprogramms des Bezirks Mitte wird aktuell in den Fachausschüssen der BVV beraten. Die Einbringung einer BVV-Vorlage zur Beschlussfassung in die BVV ist im Juni dieses Jahres vorgesehen. Das Integrationsprogramm besteht im wesentlichen aus zwei Modulen. Im Modul 1 des Integrationsprogramms wurden aktuelle abteilungsübergreifende Handlungsfelder der bezirklichen Integrationspolitik unter der koordinatorischen Leitung der Integrationsbeauftragten im Bezirksamt Mitte beschrieben. Ein weiterer wesentlicher Schritt, um die Integrationspolitik demokratisch und sachgerecht zu gestalten, besteht darin, die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben mit ihren integrativen Ansätzen zu kennen und mit entsprechenden Maßnahmen umzusetzen. Diese Idee wird im Modul 2 des Integrationsprogramms aufgegriffen.
Rechtsgrundlage: § 13 i. V. mit § 36 Bez.VG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den ..........................
Bezirksbürgermeister
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