Drucksache - 1306/VI  

 
 
Betreff: Sozialamt im Dienst der Menschen 1 - Zugänge erleichtern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kreße, Massalme, Drebes und die übrigen Mitglieder der FRaktion Bü90/ Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.02.2024 
24. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
12.03.2024 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen      
16.04.2024 
23. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen      
07.05.2024 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.05.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 13.02.2024
2. AtB Grüne vom 06.05.2024
3. BE SozABüDWohn vom 07.05.2024
4. Beschluss vom 16.05.2024

Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit des Amts für Soziales noch mehr als bisher an den Bedürfnissen der Leistungsbezieher*innen und Antragssteller*innen auszurichten.

Insbesondere soll dies durch folgende Maßnahmen geschehen:

 

  1.           Das Sozialamt soll unter Einbeziehung der relevanten Beratungsstellen und Initiativen von Betroffenen die Lage der Sprechzeiten daraufhin überprüfen, ob sie bestimmte Personengruppen  ausschließen. Insbesondere soll überprüft werden, ob die aktuellen Sprechzeiten für Menschen mit psychischen Behinderungen oder in Krisen eine Barriere darstellen. Dabei sollen insbesondere der Beirat und der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen sowie Interessenvertretungen von Menschen mit psychischen Behinderungen einbezogen werden. Bei Bedarf soll das Sozialamt mindestens eine offene Sprechstunde nachmittags anbieten.
  2.           Die Zeiten, zu denen Fallbearbeiter*innen telefonisch für Rückfragen erreichbar sind, sollen in den Schreiben des Sozialamts an die Leistungsbezieher*innen und Antragsteller*innen genannt werden.
  3.           Ist absehbar, dass der Bedarf unverändert über viele Jahre bestehen wird, sollen Wege gefunden werden, die eine möglichst unkomplizierte Weiterbewilligung ermöglichen. Insbesondere soll dazu die Aktenführung daraufhin überprüft werden, ob sie sicher stellt, dass Unterlagen nur dann angefordert werden, wenn die dem Sozialamt bereits vorliegenden Unterlagen nicht mehr gültig bzw. aussagefähig sind. Bei Bedarf sollen Anpassungen vorgenommen werden.
  4.           Die Aktenführung soll außerdem daraufhin überprüft werden, wie noch besser vermieden werden kann, dass von Antragsteller*innen bereits eingereichte Unterlagen erneut angefordert werden. Damit soll verhindert werden, dass das Sozialamt einen Antrag aufgrund fehlender Unterlagen ablehnt, obwohl sich die Unterlagen bereits in der Akte befinden. Defizite in der Aktenführung dürfen nicht zu Lasten der Antragssteller*innen oder Leistungsbezieher*innen gehen. Dies gilt besonders, wenn aufgrund der Lebenssituation oder einer Behinderung der Leistungsbezieher*innen oder Antragssteller*innen davon auszugehen ist, dass das Beibringen von Unterlagen für diese mit Barrieren verbunden ist.
  5.           Erhält das Sozialamt Unterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch, soll es von den Antragsteller*innen nur dann die Vorlage einer Übersetzung verlangen, wenn es die Übersetzung nicht selbst organisieren kann und die Unterlagen für die Beurteilung des Bedarfs unbedingt erforderlich sind.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, dem zuständigen Ausschuss halbjährlich über die ergriffenen Maßnahmen zu berichten.

 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 02.09.2024

 

 
 

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