Drucksache - 0828/VI  

 
 
Betreff: Vorschlagslisten für Schöffen/Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzB BA vom 21.03.2023
8. Beschluss vom 30.03.2023

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .03.2023

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

Bezirksverordnetenversammlung Drs.-Nr.

Mitte von Berlin


 

- Vorlage -zur Beschlussfassung-

über die Vorschlagslisten für Schöffen/Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Aufnahme der Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürgern, sowie der nach dem Zu-

fallsprinzip ausgewählten Bürgerinnen und Bürger aus dem Verwaltungsbezirk Mitte von

Berlin in die als Anlage beigefügten Vorschlagslisten 1. 5. für Schöffen/ Schöffinnen für

die Geschäftsjahre 2024 bis 2028, wird zugestimmt.

A)    Begründung:

r die Geschäftsjahre 2024 2028 wurden aus dem Bezirk Mitte

-          vom Präsidenten des Landgerichts für das Landgericht Berlin 112 Hauptschöffen und 153 Ersatzschöffen angefordert,

-          vom Präsidenten des Amtsgerichts für die Amtsgerichtsbarkeit 35 Hauptschöffen und 51 Ersatzschöffen angefordert,

-          vom Präsidenten des Verwaltungsgerichts für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 30 ehrenamtliche Richter angefordert.

Insgesamt sind damit 381 Personen für diese Ehrenämter zu wählen.

 

Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind mindestens doppelt so viele Personen in die Vorschlagslisten aufzunehmen, wie erforderliche Haupt- und Ersatzschöffen benötigt werden.

 

r die Geschäftsjahre 2024 - 2028 sind diesen Voraussetzungen entsprechende neue Vorschlagslisten für Schöffen aufzustellen.

Die vom Wahlamt des Bezirksamtes Mitte erstellten beigefügten Listen 1. 5. umfassen daher insgesamt 879 Personen. Da die Vorschlaglisten alle Bevölkerungsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung ausgewogen berücksichtigen sollen, ist bei der Listendarstellung zur besseren Übersichtlichkeit auch nach Geschlecht differiert worden.

 

Die Bürgerinnen und Bürger von Berlin hatten die Möglichkeit, sich in ihrem jeweiligen Wohnbezirk für dieses Ehrenamt freiwillig zur Verfügung zu stellen. Durch öffentliche Aufrufe in den Medien, durch einen Flyer von der Senatsverwaltung SenInnDS und durch die Einrichtung und Bewerbung auf unserer Internetseite https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/wahlamt-volksbegehren/artikel.244239.php wurde die Bevölkerung aufgefordert, sich für das Schöffenamt zu bewerben.

Die 548 Bürgerinnen und Bürger aus dem Verwaltungsbezirk Mitte, die sich auf die Aufrufe gemeldet haben, sind in den Listen 1. „Vorschlagliste für Schöffen erfasst männlich“ ( 9 Seiten)  und 2. „Vorschlagliste für Schöffen erfasst weiblich“ ( 8 Seiten) und in der Liste 5. Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter Verwaltungsgericht Berlin“ (1 Seite) zusammengefasst (Anmerkung: Amts- und Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in getrennten Listen zu erfassen). Es haben sich für das Ehrenamt 16 ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht beworben.

 

Da die Zahl der freiwilligen Meldungen anfangs erheblich gering war und nicht absehbar war, ob im Bewerbungszeitraum der erforderliche Bedarf an Bewerbungen für das Schöffenamt erfüllt werden wird, wurden dem Bezirk eine nach dem Zufallsprinzip erstellte Liste mit den Namen von 1400 „Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem Bezirk Mitte zum Zwecke der Auffüllung fehlender Meldungen für die Ausübung eines Schöffenamtes“ vom Landesamt für Ordnungsaufgaben (LABO) in Berlin zur Verfügung gestellt. Die darin enthaltenen Daten entstammen dem automatisierten Einwohnerregister Berlins.

Alle in dieser Liste geführten Personen wurden vom Bezirkswahlamt angeschrieben. In dem Anschreiben (s. Anlage), wurden die Personen über die rechtlichen Grundlagen der Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste informiert, über die Verpflichtung zur Übernahme des Ehrenamtes belehrt und um fristgerechte Rückgabe eines ausgefüllten Fragebogens mit den persönlichen Daten der angeschriebenen Person gebeten.

rgerinnen und Bürger aus dieser nach dem Zufallsprinzip zusammengestellten Gruppe, die auf das Anschreiben ihre Bereitschaft zur Übernahme des Schöffenamtes erklärt haben, sind in der Liste 3. „Vorschlagliste für Schöffen - Vorläufige Vorschläge Zufallsprinzip männlich“ (3 Seiten) und 4. „Vorschlagliste für Schöffen - Vorläufige Vorschläge Zufallsprinzip weiblich“ ( 2 Seiten) zusammengefasst. Aufgrund des im Laufe des Bewerbungszeitraums zahlreichen Eingangs freiwilliger Bereitschaftserklärungen, wurden diese wie vorgeschrieben vorrangig berücksichtigt, so dass weitere Bereitschaftserklärungen nach dem Zufallsprinzip nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden konnten.

 

Die in der Anlage zusammengeführten Listen 1. 5. umfassen mit 890 Personen geringfügig mehr, als die gesetzlich mindestens erforderliche Anzahl von 702 Personen.

 

In den Vorschlagslisten wurden entsprechend den Vorschriften des GVG Personen nicht berücksichtigt, die die in den §§ 32 bis 35 GVG enthaltenen Ablehnungsgründe geltend gemacht haben bzw. aufgrund dieser Vorschriften nicht zum Schöffenamt berufen werden dürfen.

 

Die zusammengeführte Vorschlagsliste ist mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bezirksverordnetenversammlung zu beschließen.

 

A)      Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz

§§ 31 bis 38 und § 57 Gerichtsverfassungsgesetz

B)      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

C)      Auswirkungen auf den Klimaschutz

Der Klimacheck muss bei Personalvorlagen, in denen über Personaleinsatzangelegen-heiten, Berufungs- und Wahlvorschläge sowie Begnadigungssachen entschieden wird, nicht angewendet werden.

Berlin, den

 

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

  1. Soz BüD Ref 2 zwV Einbringen der VorlageWV nach Beschlussfassung: Wahlamt 1 Woche Einsichtnahme und Einspruchsfrist und Abgabe Amtsgericht   Kopie von 1. BüD AL zdA BüD 1 700 Wahlamt SozBüdL EUD ALD 1D 1 700 

Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .03.2023

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

Beschluss-Nr.:

des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom    .03.2023

(BA-Vorlage-Nr.:       )

Einbringung einer Vorlage -zur Beschlussfassung - bei der BVV über die Vorschlagslisten für Schöffen/Schöffinnen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Beschlusstext:

  1. Das Bezirksamt beschließt die beigefügte Vorlage zur Beschlussfassung - über die Aufnahme der Bewerbungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie der nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern aus dem Verwaltungsbezirk Mitte von Berlin in die als Anlage beigefügten Vorschlagslisten 1.-5. für Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028.

Sie ist bei der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung einzubringen.

  1.         Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Soziales und Bürgerdienste beauftragt.
  2.       Veröffentlichung: nein
  3.      Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein

a)             Personalrat:

b)                Frauenvertretung:

c)                Schwerbehindertenvertretung:

d)                Jugend- und Auszubildendenvertretung:

 

Begründung, Rechtsgrundlage und Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung bitten wir der o. g. Vorlage zu entnehmen.

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 

 

 
 

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