Drucksache - 3326/V  

 
 
Betreff: Parkraumbewirtschaftung Parkzone 72 und Aufhebung jahrelangen Parkpraxis in der Tile-Wardenberg-Straße? (II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Siewer, F. Bertermann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA Grüne vom 07.09.2021
GA_3326_V_Parkraumbewirtschaftung_Parkzone_72

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung:

Im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage DS 1121/V zu „Parkraumbewirtschaftung Parkzone 72 und Aufhebung jahrelangen Parkpraxis in der Tile-Wardenberg-Straße?“ des Bezirksverordneten Frank Bertermann, führt das Bezirksamt u. a. aus: Dem Fachbereich 4 des Straßen- und Grünflächenamtes liegt bereits eine Anhörung der Straßenverkehrsbehörde (SVB) vor, die aufgrund entsprechender Hinweise der Direktion 2 eine Verdeutlichung der bestehenden Parkordnung durch das Aufstellen von Verkehrszeichen 314-10/-20/-30 StVO („Parken Anfang/Mitte/Ende) in Kombination mit dem Zusatzzeichen 1053-39 StVO („Schrägparken als Sinnbild“) vorsieht und damit eine kostenintensive Erneuerung der kaum mehr erkennbaren Markierung überflüssig macht. Im Rahmen einer aktuellen Nachfrage bei der SVB wurde nunmehr die Übermittlung der rechtsgültigen Anordnung noch für die 27. KW zugesichert, so dass die Umsetzung der erforderlichen Beschilderungsarbeiten noch im Juli beauftragt und voraussichtlich auch abschließend durchgeführt werden kann.“

 

Vor dem Hintergrund, dass

die 27. KW und auch der Monat Juli 2021 ersichtlich der Vergangenheit angehören, und

Einsprüche der Betroffenen gegen Bußgeldbescheide von der Bußgeldstelle der Polizei nicht akzeptiert werden,

frage ich das Bezirksamt:

  1. Waren in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 1121/V mit den Zeitangaben „27. KW“ und „Juli“ das Jahr 2021 oder womöglich das Jahr 2022 gemeint?
  2. Welchen inhaltlichen und zeitlichen Mehrwert hat die o. g. Beantwortung der Schriftlichen Anfrage DS 1121/V und wann ist davon auszugehen, dass die zugesagten Beschilderungsmaßnahmen umgesetzt werden?
  3. Warum hat es das Bezirksamt unterlassen, von sich aus der Bußgeldstelle der Polizei die erforderlichen Informationen zu übermitteln, die sicherstellen, dass die betroffenen KFZ-Besitzer*innen sich nicht weiter gegen die zu Unrecht erhobenen Bußgelder zur Wehr setzen müssen, sondern verweist in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 1121/V lediglich darauf: Sofern die Bußgeldstelle für ihre Entscheidung eine Stellungnahme des Ordnungsamtes benötigt, wird diese entsprechend des bestehenden rechtlichen Rahmens gefertigt.“?

 

 
 

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