Drucksache - 3315/V
Zur Kenntnis genommen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung und Facility Management Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3315/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2021 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3315/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, kurzfristig (das heißt am besten noch diese Woche) die Bewohnbarkeit der obersten Geschosse der Rathenower Straße 23 sicher zu stellen und hierzu insbesondere folgende Anliegen umzusetzen:
1. Für den Ausbau des Dachgeschosses ist ein Baustopp zu verhängen so lange die Punkte 2-4 nicht umgesetzt wurden. 2. Der Eigentümer wird verpflichtet, das Wohnhaus sofort vollständig mit einem regen- und wetterfesten Gerüstdach einzurüsten und umgehend die Räume der darunterliegenden Wohnungen zu trocknen und instand zu setzen. Ebenso wird der Eigentümer verpflichtet, kurzfristig die abgebauten Regenrinnen und die fehlenden Fensterbretter durch geeignete Vorkehrungen so zu ersetzen, dass das Regenwasser ordnungsgemäß, ohne in das Gebäude zu gelangen, ablaufen kann. 3. Für den Ausbau des Dachgeschosses soll das Bezirksamt mit dem Eigentümer einen Bauplan erstellen, durch welchen nachvollziehbar gemacht wird, wie Schäden am Gebäude durch eintretende Feuchtigkeit verhindert werden können. 4. Das Bezirksamt wird ersucht, gegenüber dem Eigentümer darauf hinzuwirken, dass entsprechende Feuchtigkeitsschäden in den Wohnungen von MieterInnen auf Kosten des Eigentümers beseitigt werden sollen. Ggf. soll der Eigentümer hierfür MieterInnen während der Trockenzeit in anderen Wohnungen unterbringen.
Das Bezirksamt hat am Datum beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Mit Schreiben vom 25.11.2021 wurde der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung an den Grundstückseigentümer zur Stellungnahme übersandt (Anlage 1). Die Stellungnahme erfolgte mit Schreiben vom 03.12.2021 durch die Hausverwaltung (Anlage 2). Mit Mail vom 03.12.2021 teilte der Beschwerdeführer mit, dass das Dach „den Anschein mache, ausreichend dicht zu sein.“ Die Sanierungsarbeiten sollen am 06.12.2021 besprochen werden. Der in Aussicht gestellte Bauablaufplan für die kommenden Maßnahmen wurde mit Mail vom 16.12.2021 übersandt (Anlage 3). Auch, wenn von dem betroffenen Mieter weiterhin Zweifel an den Trocknungsmaßnahmen geäußert werden, wurden entsprechende Maßnahmen von der Hausverwaltung eingeleitet, die auch weiterhin überprüft werden.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den Bezirksstadtrat Gothe Bezirksbürgermeister von Dassel
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