Drucksache - 3315/V  

 
 
Betreff: Rathenower Straße 23- Baustopp jetzt!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziale Stadt (Transparenz, Bürgerbeteiligung, QM, SPK)Bezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) vertagt   
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2022 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Soziale Stadt vom 30.08.2021
2. ÄA LINKE vom 15.09.2021
3. Beschluss vom 18.11.2021
4. VzK SB vom 07.02.2022
Anlage-1-zu-DS-3315-V-Rathenower-Str-23
Anlage-2-zu-DS-3315-V-Rathenower-Str-23
Anlage-3-zu-DS-3315-V-Rathenower-Str-23

Zur Kenntnis genommen:

 

(Text siehe Rückseite)


 


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:      .2021

Stadtentwicklung und Facility Management Tel.: 44600

Amt/SE/OE

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3315/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über
Rathenower Straße 23- Baustopp jetzt! 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2021 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3315/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

kurzfristig (das heißt am besten noch diese Woche) die Bewohnbarkeit der obersten Geschosse der Rathenower Straße 23 sicher zu stellen und hierzu insbesondere folgende Anliegen umzusetzen:

 

1.       r den Ausbau des Dachgeschosses ist ein Baustopp zu verhängen so lange die Punkte 2-4 nicht umgesetzt wurden.

2.       Der Eigentümer wird verpflichtet, das Wohnhaus sofort vollständig mit einem regen- und wetterfesten Gerüstdach einzurüsten und umgehend die Räume der darunterliegenden Wohnungen zu trocknen und instand zu setzen. Ebenso wird der Eigentümer verpflichtet, kurzfristig die abgebauten Regenrinnen und die fehlenden Fensterbretter durch geeignete Vorkehrungen so zu ersetzen, dass das Regenwasser ordnungsgemäß, ohne in das Gebäude zu gelangen, ablaufen kann.

3.       r den Ausbau des Dachgeschosses soll das Bezirksamt mit dem Eigentümer einen Bauplan erstellen, durch welchen nachvollziehbar gemacht wird, wie Schäden am Gebäude durch eintretende Feuchtigkeit verhindert werden können.

4.       Das Bezirksamt wird ersucht, gegeber dem Eigentümer darauf hinzuwirken, dass entsprechende Feuchtigkeitsschäden in den Wohnungen von MieterInnen auf Kosten des Eigentümers beseitigt werden sollen. Ggf. soll der Eigentümer hierfür MieterInnen während der Trockenzeit in anderen Wohnungen unterbringen.

 

 

Das Bezirksamt hat am Datum beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Mit Schreiben vom 25.11.2021 wurde der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung an den Grundstückseigentümer zur Stellungnahme übersandt (Anlage 1). Die Stellungnahme erfolgte mit Schreiben vom 03.12.2021 durch die Hausverwaltung (Anlage 2).

Mit Mail vom 03.12.2021 teilte der Beschwerdeführer mit, dass das Dach „den Anschein mache, ausreichend dicht zu sein.“ Die Sanierungsarbeiten sollen am 06.12.2021 besprochen werden.

Der in Aussicht gestellte Bauablaufplan für die kommenden Maßnahmen wurde mit Mail vom 16.12.2021 übersandt (Anlage 3).

Auch, wenn von dem betroffenen Mieter weiterhin Zweifel an den Trocknungsmaßnahmen geäert werden, wurden entsprechende Maßnahmen von der Hausverwaltung eingeleitet, die auch weiterhin überprüft werden.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den Datum

Bezirksstadtrat Gothe  Bezirksbürgermeister von Dassel

 

 
 

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