Drucksache - 2851/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Jugend, Familie und Bürgerdienste Tel.: 23000
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2851/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Hilfestellung für die Mietsenkung im Rahmen des Mietendeckels Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.03.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2851/V) Wir ersuchen das Bezirksamt: Die Mieter*innen von Berlin Mitte dahingehend zu unterstützen, dass sie mit geeigneten Informationen in die Lage versetzt werden festzustellen, ob ihre Wohnungen von einer Mietsenkung betroffen sind Das Bezirksamt hat am 13.07.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Mit der Entscheidung der 2. Kammer des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) das MietenWOG Bln für nichtig zu erklären (Beschluss vom 25. März 2021, 2 BvF 1/20, 2 BvL 5/20, 2 BvL 4/20), die am 15.04.2021 veröffentlicht wurde, ist die Anregung der BVV obsolet. Das Bezirksamt will dennoch die Chance nutzen, um über den aktuellen Stand der Abwicklung des Mietendeckels zu informieren. Am 22.04.2021 wurde von SenStadt ein Schreiben ins Fachverfahren eingestellt, mit dem die Antragsteller*innen über die Nichtigkeit des Mietendeckels und den daraus resultierenden Folgen informiert werden konnten. Dieses musste jedoch nach Rücksprache mit dem bezirklichen Rechtsamt auf Grund missverständlicher Formulierungen vom Fachbereich nochmals abgeändert werden Alle Mieter*innen und Vermieter*innen der noch nicht abgeschlossenen Vorgänge wurden angeschrieben. Auch die in der Vergangenheit abgeschlossen Akten wurden erneut durchgesehen und sofern erforderlich nochmals alle Mieter*innen und Vermieter*innen über die Nichtigkeit des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin informiert und mitgeteilt, dass bei uns liegende Vorgänge deshalb gegenstandslos sind. Insgesamt 337 Akten wurden diesbezüglich abgeschlossen. Davon wurden 239 Mieter*innen und 73 Vermieter*innen mit dem Hinweis zur Einstellung der Bearbeitung aufgrund der Nichtigkeit des Gesetzes angeschrieben.
Alle allgemeinen Anfragen von Mieter*innen und Vermieter*innen wurden abschließend beantwortet. Weiterhin zu bearbeiten sind Rückläufer, Rückfragen und Widersprüche zur Aufbewahrung der gespeicherten Daten bzw. Löschaufforderungen sowie eingehende Emails und Briefe. Die Bekanntgabe des Löschkonzeptes der Senatsverwaltung, geplant zum 31.07.2021, steht noch aus. In welchem Umfang anschließend noch eine Bearbeitung erfolgen muss ist unklar. Ggf. sind hiernach erneut alle Mieter*innen und Vermieter*innen anzuschreiben. A) Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 05.07.2021 Bezirksstadträtin Reiser Bezirksbürgermeister von Dassel |
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