Drucksache - 2850/V  

 
 
Betreff: Umsatzsteuer in der Friedrichstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPHauptausschuss
Verfasser:Hemmer, Dietzsch, Roet 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
02.03.2021 
52. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Ausschuss abgelehnt   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag FDP vom 19.01.2021
2. BE HA vom 02.03.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Steuerverwaltung und den zuständigen Finanzämtern für Körperschaften folgende Angaben über die Umsätze der im bezirklichen Gebiet ansässigen und tätigen Unternehmen in Erfahrung zu bringen:

  • Die Umsatzsteuer aller Betriebe auf der Friedrichstraße in den Monaten Juni, Juli, August und September des Jahres 2020.
  • Die Umsatzsteuer aller Betriebe auf der Friedrichstraße innerhalb des Gebietes des aktuell stattfindenden Verkehrsversuches “Autofreie Friedrichstraße” in den Monaten Juni, Juli, August und September des Jahres 2020.
  • Die Umsatzsteuer aller Betriebe auf der Friedrichstraße in den Monaten Juni, Juli, August und September des Jahres 2019.
  • Die Umsatzsteuer aller Betriebe auf der Friedrichstraße innerhalb des Gebietes des aktuell stattfindenden Verkehrsversuches “Autofreie Friedrichstraße” in den Monaten Juni, Juli, August und September des Jahres 2019.

 

Im Anschluss sollen diese Zahlen - inklusive einer Bewertung dieser Zahlen durch das Bezirksamt - der BVV zur Kenntnis gegeben werden.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV einstimmig die Ablehnung des Antrags (0 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Enthaltungen der Fraktion der CDU).

 

Begründung:

Da laut einer Anfrage-Antwort des Bezirksamtes die Umsatzsteuer von Unternehmen und Betrieben aller Art gemäß Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (AZG) Aufgabe der Steuerverwaltung und im Speziellen der Finanzämter für Körperschaften und folglich allein durch diese erhoben werden, liegen diese Zahlen dem Bezirksamt derzeit nicht vor. Für eine Einordnung des Verkehrsversuchs auf der Friedrichstraße sind sie aber unerlässlich. Daher sollten diese Angaben über die Umsätze der auf dem Gebiet des Bezirkes Mitte von Berlin ansässigen und tätigen Unternehmen an dieser Stelle nun in Erfahrung gebracht und der BVV mitgeteilt werden.

 

 
 

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