Drucksache - 2794/V  

 
 
Betreff: Wohnungs- und obdachlose Frauen* während der Coronapandemie nicht allein lassen:
Forderungen des Frauenbeirats Mitte und der Überparteilichen Fraueninitiative ÜPFI umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Siewer, I. Bertermann, Kurt und die übrrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
01.12.2020 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM vertagt   
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
09.02.2021 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
09.03.2021 
50. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 17.11.2020
3. ÄA CDU vom 01.12.2020
4. BE SozGes vom 09.03.2021
6. Beschluss vom 18.03.2021
7. VzK SB vom 21.03.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 3.3.2023

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2794/V

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme - über

 

Wohnungs- und obdachlose Frauen während der Coronapandemie nicht allein lassen:

Forderungen des Frauenbeirats Mitte und der Überparteilichen Fraueninitiative ÜPFI umsetzen.

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.03.2021 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2794/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die dem Bezirksamt zugegangenen Anregungen des Frauenbeirats Mitte sowie die Forderungen der überparteilichen Fraueninitiative ÜPFI bezüglich der Situation wohnungs- und obdachloser Frauen* während der Coronapandemie umzusetzen bzw. sich gegenüber den zuständigen Stellen für die Umsetzung der Forderungen einzusetzen.

 

Hierzu gehören:

  1. die in der Pandemie entstandenen Beratungsangebote für von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen* sollen verstetigt werden. Eine Ausweitung der Beratungszeiten ist finanziell zu unterstützen;
  2. Wohnungsräumungen aufgrund von Mietschulden sollen während der

Pandemie ausgesetzt werden. Um hier präventiv tätig zu sein, soll eine

unkomplizierte Übernahme von Mietschulden während der Pandemie durch

das Sozialamt geprüft werden;

  1. die Versorgung obdachloser Frauen* muss den aktuellen Hygienevorschriften entsprechen. Hier müssen mehr Angebote geschaffen werden, damit die Abstandsregeln umgesetzt werden können;
  2. bei der Auswahl neuer Unterkünfte soll darauf geachtet wird, dass es sich

um kleine und mittelgroße Objekte handelt, weil diese Größen einen

positiven Effekt auf das Miteinander in den Häusern haben und die

individuelle Beratung und Begleitung erleichtern (siehe hierzu Drs. 2468/V,

Punkt 1).

  1. die Entwicklung von Angeboten in der Wohnungslosenhilfe für mehrfachbetroffene Menschen, z.B. Frauen mit Behinderung und Frauen 60+, vorangetrieben wird
  2. Besondere Beratungsangebote für Frauen* geschaffen werden, die sich

aufgrund von Diskriminierungsmerkmalen (BPOC, LGTBIQ) in den

vorhandenen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe nicht sicher fühlen

bzw. bereits Gewalt erfahren haben.

  1. Angebote zu schaffen für Personen, für die die regulären Angebote in der

Wohnungslosenhilfe zu hochschwellig sind (z.B. in Form von Containern).

Das Bezirksamt Mitte wird gebeten, die frauenspezifischen Ergebnisse der „Nacht der Solidarität“ im Rahmen seines Handelns zu berücksichtigen. So sind Frauen* z.B. häufiger mit Haustieren unterwegs und benötigen dafür geeignete Unterkünfte.

Des Weiteren soll sich das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales dafür einsetzen, dass Modellprojekte wie Housing First fortgeführt und insbesondere für Alleinerziehende und Personen ohne SGB II Anspruch ausgebaut werden.

 

 

Das Bezirksamt hat am   14.03.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Im Rahmen der Berichterstattung zur obigen Drucksache wird zur besseren Übersicht zu den einzelnen Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung Punkt für Punkt Stellung genommen. Dazu wurden die Ersuchen, in Abänderung zur Originaldrucksache, im obigen Text zur besseren Zuordnung durchnummeriert.

 

Das Bezirksamt Mitte ist sich bewusst, dass obdachlose bzw. wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen neben anderen Personengruppen (z.B. Menschen mit Behinderungen oder geflüchtete Personen) eine Zielgruppe bilden, deren Bedürfnisse besonders zu berücksichtigen sind. Frauenspezifische Frage- und Problemstellungen werden bei Planungen mitgedacht. Ergebnisse aus statistischen Erhebungen, beispielsweise aus der Nacht der Solidarität oder einem niedrigschwelligen Clearing an öffentlichen Plätzen von Mitte 2020 bis Anfang 2021 durch SIN e.V. (s. unten), werden entsprechend einbezogen. Vor allem die Erfahrungen der Träger und der Sozialen Wohnhilfe, insbesondere des Sozialdienstes bzw. der Aufsuchenden Sozialarbeit auf der Straße und in der Prävention für Wohnungsnotfälle, bilden eine wichtige Grundlage für die Einrichtung von Angeboten für obdach- und wohnungslose Frauen.

Von besonderem Wert sind, hinsichtlich der Bedarfsermittlungen, auch die Jahresberichte und Auslastungsanalysen der Kältehilfekoordinierungsstelle der GEBEWO (https://www.kaeltehilfe-berlin.de/informationen/erlaeuterungen).

 

Stellungnahme zu 1.:

 

Beratung erhalten obdachlose Frauen unter anderem durch die Mobile Sozialarbeit der Sozialen Wohnhilfe des Sozialamtes, die gut mit den von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales finanzierten freien Trägern der Straßensozialarbeit und allen anderen diesbezüglichen Akteuren im Bezirk Mitte vernetzt ist. Für Wohnungsnotfälle stehen die Sozialarbeitenden der Sozialen Wohnhilfe, insbesondere auch das aufsuchende Team der Prävention Wohnungsnotfälle, zur Verfügung.

Weitere Angebote bestehen in den zuwendungsfinanzierten Wohnungslosentagesstätten „Unter Druck“ und speziell für Frauen „Evas Haltestelle“. Dabei beherbergt „Evas Haltestelle“ des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) neben der Tagesstätte noch die Intensivberatung und Begleitung wohnungsloser Frauen (IwoF), das von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales geförderte Projekt „Housing First“r Frauen sowie in der Kälteperiode 20 Kältehilfeplätze. Zusätzlich bietet der SkF ein Duschmobil für Frauen an.

In der Pandemiesituation wurde von Mai 2020 bis August 2021 in Zusammenarbeit des Bezirksamtes Mitte mit der Berliner Stadtmission, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der Senatsverwaltung für Finanzen mit der „Unterbringung zur Anspruchsklärung (UzA)“ (108 Plätze) erstmals ein Ganztagsangebot mit einer „mittelschwelligen“ Komponente als 24/7-Einrichtung betrieben, um auf der Straße lebenden Menschen, die im Hinblick auf die Corona-Pandemie zur gesundheitlichen Risikogruppe gehörten, Schutz- und Rückzugsräume zu bieten.

 

Die „mittelschwellige“ Komponente beinhaltete u.a.:

  •         Erfassung von Daten und Vermittlung von Angeboten,
  •         Persönliche Ansprache und Aufklärung über mögliche Hilfeangebote,
  •         Weiterführende Beratung und ggf. Begleitung zu Ämtern/Terminen,
  •         Prüfung von möglichen Hilfeangeboten zum Lebensunterhalt, der Pflege oder Eingliederungshilfe etc.

Die Bereitschaft einer obdachlosen Person, an einer zielgerichteten Beratung zur Anspruchsklärung und Vermittlung in das Regelsystem teilzunehmen, war Grundvoraussetzung, in der UzA aufgenommen zu werden. In der UzA waren Plätze auch für obdachlose Frauen und für in ihrer Mobilität eingeschränkte obdachlose Personen vorhanden. Beispielsweise wurden von Mai 2020 bis Ende des Jahres 2020 u.a. von der Mobilen Sozialarbeit der Sozialen Wohnhilfe Mitte, neben 15 männlichen auch 4 weibliche Personen betreut. Davon haben 5 männliche Bewohner die UzA freiwillig oder wegen eines Hausverbots verlassen. 4 weibliche und 3 männliche Betroffene konnten erfolgreich vermittelt werden.  Dabei bedeutet erfolgreiche Vermittlung die Vermittlung zu/in:

 

        Sozialen Wohnhilfen / ASOG Unterbringung,

        Psychiatrische Klinik,

        Hostels auf eigene Kosten bei zu hohem Einkommen/Rente oder Ablehnung einer ASOG-Unterbringung,

        Ankunftszentrum zur Durchführung des Asylverfahrens.

Mitte Februar 2021 betreute die Aufsuchende Sozialarbeit in der UzA 2 weibliche und 9 männliche Personen. Mit Stand vom 07.04.2021 wurden 16 Männer beraten. Seit Januar 2021 bis Anfang April 2021 wurden Beratungen beendet bzw. Personen vermittelt, darunter auch in Arbeitsverhältnisse:

 

        7 Kontaktabbrüche, Auszüge (Männer),

        6 Vermittlungen in ASOG (1 Frau, 5 Männer),

        2 Vermittlungen in Arbeit (Männer),

        1 Vermittlung in eigene Wohnverhältnisse (Mann).

 

Wie auf der Straße, bemühte sich die Aufsuchende Sozialarbeit auch in der UzA in einem langwierigen Prozess der Betreuung und Vertrauensbildung um die Überführung der Betroffenen ins bestehende Hilfesystem. Angesichts der hohen Akzeptanz seitens der obdachlosen Personen und der positiven Effekte hat sich der Bezirk Mitte in Zusammenarbeit mit der Berliner Stadtmission bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Kontakt dafür eingesetzt, diese Art der Unterbringung mit der Komponente der Mittelschwelligkeit in dieser oder ähnlicher Form zu verstetigen. Leider konnte eine Verlängerung des Projekts nur bis zum 31.08.2021 erreicht werden.

Der Berliner Stadtmission ist es aber mit Fördermitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gelungen, das Projekt SuN Schutz und Neustart für Menschen ohne Obdach zu etablieren (seit 15.09.2021). Es richtet sich an sozial besonders benachteiligte, wohnungslose und auf der Straße lebende Menschen. Im Rahmen einer 24/7- Einrichtung erhalten Menschen bedingungslosen Zugang zu einem Schlafplatz mit ganztägiger Aufenthalts- und Rückzugsmöglichkeit, zu vollwertigen und regelmäßigen Mahlzeiten sowie zu Hygiene und Gesundheitsversorgung.

Zusätzlich zum 24/7-Angebot der UzA wurde in der Zeit vom 14.12.2020 bis 30.04.2021 ein im Rahmen der Auftragswirtschaft von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördertes 8/5-Tagesangebot für obdachlose Personen mit 200 Plätzen im Hofbräuhaus am Alexanderplatz eingerichtet (Träger: GEBEWO). Obdachlose Menschen konnten sich dort aufwärmen und versorgt werden. Dieses Angebot wurde vom 15.12.2021 bis 30.04.2022 wiederholt. Der Tagestreff im Hofbräuhaus ist aktuell seit dem 19.12.2022 wieder für obdachlose Menschen geöffnet und bleibt es, nach Planungen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, durchgängig bis Ende November 2023 (https://www.berlin.de/sen/ias/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1276565.php).

 

Weiterhin standen, zu diesen in der Pandemiezeit besonderen Angeboten, die ganzjährigen und ganztägigen Unterbringungsplätze in Einrichtungen der BUL (Berliner Unterbringungsliste) zur Verfügung. Hierbei wurden in Mitte während der Pandemie (Stand 11.02.2021) 72 Plätze ausschließlich für Frauen bereitgestellt. Von den damaligen ca. 1.301 Plätzen des freien Marktes und der Kooperationseinrichtungen konnten nahezu alle auch gemischtgeschlechtlich belegt werden (Unterbringung). Heute gibt es im Bezirk Mitte, neben den Einrichtungen des LAF und der BUL, 1.153 Bettenplätze des freien Marktes und in den Kooperationshäusern. Die spezifischen Angebote für Frauen haben sich nicht verändert.

 

Mehrere Unterbringungseinrichtungen sind auf spezifische Personengruppen ausgerichtet. Wegen der besonderen Schutzwürdigkeit der speziellen Unterbringungseinrichtungen werden diese nur zahlenmäßig angegeben, nicht aber namentlich erwähnt.

 

Personengruppe

Anzahl der Plätze

Familien (in Gewerbewohnungen)

308

Familien

100

Familien und Alleinerziehende

22

Familien oder alleinerziehende Frauen

250

Frauen mit Kindern

33

Frauen mit/ohne Kinder

31

Frauen mit psychischer Beeinträchtigung

44

Menschen mit seelischer, körperlicher Beeinträchtigung

44

Entwöhnungseinrichtung mit Betreuung

4

Einrichtung nach der Entwöhnung (nur cleane Personen, kein Alkohol, keine Drogen)

42

Geflüchtete

2.300

Sinti und Roma (wird erweitert)

8

(Stand 02/2023)                                                                 gesamt

3.186

 

Die Plätze sind verteilt auf Einrichtungen der BUL, nicht vertragsgebundene Einrichtungen (z.B. Hostels), Kooperationseinrichtungen des Bezirks und LAF-Einrichtungen. Insbesondere die Kapazitäten für Geflüchtete haben sich aufgrund der neu geöffneten LAF-Einrichtungen im Bezirk Mitte erhöht. Ursächlich hierfür sind die Ukraine-Krise und eine anhaltende Zuwanderung nach Deutschland.

Insgesamt stehen in Mitte, unter Berücksichtigung aller Unterkünfte (ohne Spezialisierung für einen Personenkreis), 4.240 Bettenplätze (Stand 20.02.2023) zur Verfügung („freier Markt“, BUL, LAF, Kooperationseinrichtungen).

Darunter befindet sich eine Vielzahl von Unterkünften, die bereits einen wohnungsähnlichen Charakter bzw. Apartment-Charakter aufweisen. Beim Vorliegen besonderer Umstände, beispielsweise Familien mit kranken Kindern, wird eine solche Unterkunft favorisiert, oder auch im Rahmen eines Amtshilfeersuchens das LAF um eine geeignete bedarfsgerechte Unterkunft ersucht.

Unterbringungseinrichtungen sind oftmals in der Lage, sich spontan auf spezielle Bedarfe einzurichten, ohne diese in ihrer Beschreibung explizit aufgeführt zu haben.

Im Bezirk Mitte hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gemeinsam mit der BIG-Hotline (Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen) zwei Hotels als Notunterkunft für von Gewalt betroffenen Frauen akquiriert. Heute fungiert eines der Häuser wieder als Hotel. Das zweite Haus ist eine 24/7-Einrichtung mit 80 Plätzen für Männer und Frauen.

Weiterhin finanziert die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales andere Unterbringungsformen für Frauen in Mitte. Darunter Frauenhäuser und beispielsweise das Wohn- und Beratungshaus in der Tieckstr. 17, eine 24/7-Einrichtung für Frauen mit einer Aufenthaltsdauer von 14 Tagen. Das Haus ist in der Regel gut ausgelastet. Die Dachgeschoßwohnungen sind offiziell BUL-Einrichtungen und sehr attraktiv für Frauen mit Kindern. 

Zu den Angeboten zählen auch die Kältehilfeeinrichtungen, die sich unter Pandemiebedingungen besonderer Herausforderungen stellen mussten.

In ganz Berlin gab es nach der Auslastungsanalyse der Berliner Kältehilfekoordinierungsstelle (GEBEWO) für die Kältehilfesaison 2018/2019 von Oktober 2018 bis April 2019 144 Kältehilfeplätze (davon 44 Ganzjahresplätze) nur für Frauen. Diese waren lediglich zu ca. 53% im Mittel ausgelastet (https://www.kaeltehilfe-berlin.de/informationen/erlaeuterungen). Der Frauenanteil an Übernachtungen betrug ca. 16 %. Allein das Bezirksamt Mitte stellte in der Saison 2018/2019 über Evas Haltestelle 20 und über die AWO 50 Plätze zur Verfügung. Die Auslastung lag für die Plätze bei Evas Haltstelle bei 48,71 % und bei der AWO bei nur 25,49 %.

 

In der ltehilfesaison 2019/2020 standen von Oktober 2019 bis April 2020 in ganz Berlin 155 Plätze nur für Frauen zur Verfügung. Die Auslastung dieser reinen Frauenplätze lag über alle Monate hinweg bei knapp 60 %. In Mitte konnte, zunächst nur für Frauen, wieder die Anzahl der Plätze des Vorjahres angeboten werden. In der Zeit von Oktober bis Dezember 2019 kamen die 20 Plätze von Evas Haltestelle auf eine Auslastung von

71, 30 % und die 50 Plätze der AWO auf 30,89 %. Wegen der geringen Auslastung hatte die AWO ab Januar 2020 ihre Plätze auch Männern zur Verfügung gestellt und damit bis April 2020 eine Gesamtbelegung von 60 % erreicht. Darunter waren rund zwei Drittel Frauen. Evas Haltestelle war im Zeitraum Januar bis April 2020 zu

49,67 % ausgelastet.

 

Im Bezirk Mitte stellte der Träger „Neue Chance“ in der Kältehilfesaison 2020/2021 von Oktober 2020 bis April 2021 seine bis dahin gemischtgeschlechtlichen 15 Plätze nur für Frauen zur Verfügung und erreichte eine Auslastung von ca. 65 %. Die wieder bestehenden 20 reinen Frauenplätze von Evas Haltestelle waren zu 30 bis 50 % belegt. Die AWO bot ihre coronabedingt auf 23 reduzierten Plätze gemischtgeschlechtlich mit einer Gesamtauslastung von 47,28 % an. Darunter waren etwa ein Drittel Frauen.

Nach der Auslastungsanalyse der Berliner Kältehilfekoordinierungsstelle (GEBEWO) für die Kältehilfesaison 2020/2021 von Oktober 2020 bis April 2021 betrug der Frauenanteil an Übernachtungen in Berlin ca. 20 %. Es standen im Mittel 96 Plätze für Frauen in acht frauenspezifischen Einrichtungen zur Verfügung. Die Auslastung der reinen Frauenplätze lag bei 81% (Vorjahr 155 Plätze mit ca. 60 % Auslastung), sodass die Anzahl der angebotenen Kältehilfeplätze für Frauen von der Kältehilfekoordinierungsstelle als ausreichend angesehen wurde.

Im März 2021 betrug der Anteil der Frauen in 24/7-Einrichtungen 25 %. Die 24/7-Einrichtungen erreichen die Frauen nach Annahme der GBEWO eher als die traditionellen Notübernachtungen.

Die für die Kältehilfesaison 2020/2021 zur Verfügung gestellten reinen Frauenplätze wurden nach den Erfahrungen und Auslastungszahlen der vergangenen Kältehilfesaisons als ausreichend eingeschätzt.

 

In der Kältehilfesaison 2021/2022 standen in Berlin von Oktober 2021 bis April 2022 max. 105 Plätze in frauenspezifischen Notunterkünften zur Verfügung (davon 50 Plätze in einer 24/7-Einrichtung und weitere 35 Ganzjahresplätze). Diese Einrichtungen waren zu ca. 89,2 % ausgelastet. Im Durchschnitt suchten täglich 187 Frauen eine Notunterkunft auf.

Im Bezirk Mitte standen in der Zeit vom 01.10.2021 bis 30.04.2022 die 20 Plätze von Evas Haltestelle zur Verfügung, die zu ca. 50 % ausgelastet waren.

 

In der aktuellen Kältehilfesaison 2022/2023 kann der Bezirk Mitte seit dem 01.10.2022 erneut die 20 Frauenplätze in Evas Haltestelle anbieten, die von Oktober bis Dezember zu etwa 50 % belegt waren.

 

Stellungnahme zu 2.:

 

Hinsichtlich der Wohnungsräumungen hatten sich die Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales sowie für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung für die Aussetzung von Wohnungsräumungen in der Pandemiezeit eingesetzt. Während in 2019 dem Sozialamt Mitte 343 anhängige Räumungsklagen von den Gerichten gemeldet wurden, waren es 2020 nur 172, in 2021 insgesamt 201 und in 2022 dann wieder 384 Fälle.

 

Unabhängig vom Pandemiegeschehen der letzten Jahre ist das Amt für Soziales grundsätzlich bestrebt, unkompliziert Mietschulden zu übernehmen, um einen Wohnraumverlust zu verhindern. Mietschulden werden stets übernommen, wenn eine Übernahme notwendig und gerechtfertigt ist und damit der Wohnraum erhalten werden kann. Ist eine Übernahme nicht möglich, können die Gründe dafür unterschiedlich gelagert sein, u.a.:

 

        Alle gesetzlichen Fristen sind bereits verstrichen und Vermietende lehnen eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ab,

        Trotz aller Bemühungen (z.B. mithilfe des Präventionsteams Wohnungsnotfälle) kann kein Kontakt zu Mietschuldner*innen hergestellt werden und damit keine abschließende Antragsbearbeitung erfolgen,

        Wohnraum steht bereits nicht mehr zur Verfügung.

In Fällen, in denen keine Übernahme mehr erfolgen kann, werden die Menschen zu alternativen Möglichkeiten beraten (Selbsthilfe, Wohnungssuche, Geschütztes Marktsegment, Betreute Wohnformen und natürlich in Einzelfällen auch zur Unterbringung nach dem ASOG).

In der Mehrheit der Fälle erfolgt die Mietschuldenübernahme durch das Jobcenter. Im Zeitraum Januar 2019 - März 2020 wurden 245 Anträge auf Mietschuldenübernahme gestellt, davon 207 bewilligt und 38 abgelehnt. Aktuellere und genauere Daten liegen aufgrund der vorangegangenen Pandemielage nicht vor.

Bei Mietschulden, bzw. Schulden im Allgemeinen, wird an die vier Schuldner- und Insolvenzberatungen im Bezirk Mitte verwiesen, die auch in Coronazeiten nahezu uneingeschränkt online, telefonisch und auch teilweise persönlich beraten haben.

 

Stellungnahme zu 3.:

 

Die Betreiber aller Obdachlosenunterkünfte sind, unabhängig von der Coronapandemie, grundsätzlich verpflichtet, Schutz-/Hygienekonzepte für ihre Einrichtungen aufzustellen. Kriterien, wie beispielsweise festgelegte Reinigungsintervalle, Bereitstellung von Dusch- und Waschmöglichkeiten, Bereitstellung von Reinigungsmaterial sowie Hände- und Flächendesinfektionsmitteln, werden dabei selbstverständlich berücksichtigt. Die Überprüfung der Einhaltung der Hygienevorschriften obliegt dem Gesundheitsamt gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG).

Auch in der Pandemie wurden, unter Berücksichtigung der gebotenen Abstandsregelungen und Hygienevorschriften, in ganz Berlin in der Kältehilfesaisonen 2020/2021 bis zu 1578 Plätze im März 2021 (https://kaeltehilfe-berlin.de/images/KHT_Periodenauswertung_2020_-_2021.pdf) und in der Saison 2021/2022 in den Hauptmonaten Dezember bis März über 1.100 Kältehilfeplätze (https://kaeltehilfe-berlin.de/images/Kältehilfe_Auswertung_gesamt_2021-2022_-_kurz.pdf) angeboten. Zusätzlicher Bedarf wurde von der Kältehilfekoordinierungsstelle der GEBEWO nicht gesehen.

Im Januar 2023 standen 1.177 Plätze zur Verfügung (https://kaeltehilfe-berlin.de/images/Auswertung_KHT_Januar_2023.pdf).

 

Stellungnahme zu 4. und 5.:

 

Dem Amt für Soziales Mitte ist bewusst, dass kleine und mittelgroße Unterkünfte einen positiven Effekt auf das Miteinander in den Häusern haben und eine individuelle Beratung und Begleitung erleichtern.

Dies wurde bei dem Konzept zur Errichtung des „Wohnheim für wohnungslose Menschen/ASOG+“ des Unionhilfswerks berücksichtigt, das im Januar 2021 in der Osloer Str. 80 eröffnet werden konnte. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung, die Menschen in besonderen sozialen Notlagen eine Wohnmöglichkeit bieten soll, und in der sie mit Anleitung und Unterstützung den Übergang in ein möglichst selbständiges Leben bewerkstelligen können. Vorgesehen sind 44 Belegungsplätze in kleinen Wohneinheiten (in der Regel 2er-Belegung, ggf. plus Kind möglich, auch Einzelbelegung) mit integrierten Bädern und Küchen, verteilt auf 4 Etagen. Aufgrund der räumlichen Planung bietet sich in 7 Zimmern eine Einzelbelegung an, was z. B. die Unterbringung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen erleichtert. Der Entwurf des Erdgeschosses sieht 11 behindertengerechte, für Rollstuhlfahrer geeignete Plätze vor.

Zudem hat das Bezirksamt Mitte den Weg für ein Modellprojekt des sozialen und betreuten Wohnens, das die Aktivitäten von verschiedenen Trägern unter einem Dach vereint, geebnet. Das besondere Konzept ist im Verbund von dem Generalmieter KIEZquartier GmbH, sieben sozialen Trägern und dem landeseigenen Wohnungsunternehmen degewo entwickelt worden. Baustart für den Neubau war im September 2021 auf der 1.550 Quadratmeter großen Grundstücksfläche Gotenburger Straße 4/Ecke Prinzenallee im Soldiner Kiez im Wedding. Geplant sind eine Kita mit 60 Plätzen, eine Produktionsschule für schuldistanzierte Jungen und Mädchen und verschiedene betreute Wohnformen für junge Mütter/Väter, für seelisch behinderte Menschen, für Menschen mit Suchtproblemen und Menschen mit geistiger Behinderung. Insgesamt entstehen am Standort 58 Wohnungen mit 104 Wohnplätzen mit einer Wohnfläche von 3.300 Quadratmetern sowie Gemeinschaftsflächen. Das Grundstück wurde mit entsprechender Zweckbindung an die degewo übertragen. Die Fertigstellung soll im Herbst 2023 erfolgen. 

https://www.kiezquartier.de/projekte/projekt-1.html

 

Stellungnahme zu 6.:

 

Hier kann erneut auf die Erfahrungen und Auswertungen der Kältehilfehilfekoordinierungsstelle zurückgegriffen werden. Die Versorgung kleinerer Zielgruppen, wie beispielsweise Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder LGBTIQ-Personen, ist schwierig. Es fehlt an geeigneten Immobilien und Trägern als Betreiber und oftmals auch an finanziellen Mitteln. Insbesondere an den zur Verfügung stehenden Immobilien scheitern viele Projekte. Entweder sind sie gar nicht vorhanden oder mangelnde Erreichbarkeit, Größe, Ausstattung (beispielsweise Sanitärbereiche, Heizung) und der fehlende Brandschutz lassen eine Einrichtung als Kältehilfe nicht zu. Die Erfahrungen der Kältehilfekoordinierungsstelle zeigen, dass es insbesondere für kleinere temporäre Einrichtungen mit bis zu 25 Plätzen äußerst schwierig ist, Betreiber*innen zu finden. Kleinere Einrichtungen sind in der Regel nur umsetzbar, wenn sie eine mehrjährige Perspektive haben.

 

Stellungnahme zu 7.:

 

Der Bezirk präferiert mittel- und langfristige Lösungen, die in eine gut funktionierende Quartiersstruktur eingebunden sind. Damit wird Teilhabe und Selbstbestimmung der Frauen ermöglicht bzw. gesichert, die ein Teil der Stadtgesellschaft sind. Eine Unterbringungsform, die ggf. negative Segregationseffekte bewirkt, beispielsweise in Containern auf Zelt- und Campingplätzen, ist eine absolute Not- oder Zwischenlösung. Zudem ist eine Unterbringung in Containern durch Transport und Erschließung mit hohen Kosten verbunden und damit nicht wirtschaftlich.

Bisherige Erfahrungen, wie im Herbst 2020 auf dem Leopoldplatz, haben gezeigt, dass die betroffenen Personen durch die Arbeit der aufsuchenden Sozialarbeiter*innen der Sozialen Wohnhilfe in bestehende Angebote (z.B. UzA) vermittelt und dort teilweise weiter begleitet werden konnten (siehe Punkt 1). Eine Zwischenlösung war dann nicht mehr notwendig.

 

Über die BUL sind Unterkünfte zu erhalten, in denen ein Haustier mitgebracht werden kann. Das Angebot ist jedoch beschränkt, eine Einflussnahme auf die Betreibenden ist nicht möglich. Es kann in der Hausordnung festgelegt werden, dass keine Mitnahme von Tieren erlaubt ist.

In der Kältehilfe reagieren die Einrichtungen nach den Erfahrungen der letzten Jahre insbesondere bei Hunden meist pragmatisch, sodass der Hund kein Hindernis darstellen muss. Schwierig wird es, wenn mehrere Haustiere mitgebracht werden.

In der Kältehilfe sorgt hauptsächlich die Koordinierungsstelle der Berliner Kältehilfe (GEBEWO) für die ganzjährige Planung und Entwicklung von Standorten der Berliner Kältehilfe, um die jeweils benötigten und angestrebten Schlafplatzkapazitäten zu Beginn der Kältehilfe für obdachlose Menschen zur Verfügung stellen zu können. Auf der Grundlage der Jahresberichte und der Auslastungsanalysen der Kältehilfekoordinierungsstelle (https://www.kaeltehilfe-berlin.de/informationen/erlaeuterungen) und unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Nacht der Solidarität werden die Bedarfe, insbesondere auch für bestimmte Zielgruppen, für die folgende Saison geplant. Ziel ist es dabei, die Berliner Kältehilfe für alle zu sichern und weiterzuentwickeln. Eine in den Statistiken der Koordinierungsstelle besonders berücksichtigte Zielgruppe ist die der Frauen. Hier kann für die jährlichen Planungen auf verwertbare Daten über die Nutzung der Kälteeinrichtungen zurückgegriffen werden (s. oben).

Mit der Etablierung der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung besteht künftig die Möglichkeit, die noch erforderlichen Unterbringungen so bedarfsgerecht zu gestalten, dass diese für die Betroffenen, unter Ausnutzung aller Instrumente der Wohnungsnotfallhilfe, eine Brückenfunktion bei der Erlangung von eigenem Wohnraum haben.

 

Stellungnahme zu „Housing First“:

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales finanziert seit dem 01.10.2018 zwei „Housing First“-Pilotprojekte (Sozialdienst katholischer Frauen und Stadtmission/Neue Chance) und möchte damit Obdachlosigkeit und Wohnungslosigkeit beenden sowie den Betroffenen eine menschenwürdige Perspektive eröffnen. Die Projekte wurden zunächst verlängert und über 2022 hinaus weiter verstetigt. Damit wird Housing First nach Angaben von Senatorin Kipping vom Modellprojekt zum Leitmotiv der Wohnungslosenhilfe im Land Berlin

In der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 10.10.2022 heißt es dazu:

HOUSING FIRST  Zuerst eine Wohnung! ist ein international erfolgreicher Hilfeansatz, damit obdachlose Menschen dauerhaft in einer eigenen Wohnung mit eigenem Mietvertrag leben können. Auch das Land Berlin hat HOUSING FIRST in einer Pilotphase erfolgreich erprobt. Bisher konnten insgesamt 95 Wohnungen (Stand 04.10.2022) vermittelt werden. Das Leben der ehemals obdachlosen Menschen hat sich erheblich verbessert, sie sind mit ihrer neuen Lebenssituation sehr zufrieden auch dank der flexiblen Unterstützung durch die Betreuungsteams, die u. a. Hausbesuche, Hilfe bei Wohnungseinrichtung und Haushaltführung, Begleitung zu Ämtern und Ärzten und Hilfe in sämtlichen Bereichen des Lebens beinhaltet. Die Wohnstabilität der Mieterinnen und Mieter ist sehr hoch.

Nun werden die beiden laufenden Berliner Projekte verstetigt und ausgebaut. Weitere Projekte kommen hinzu. Im Doppelhaushalt 2022/2023 sind dafür insgesamt 6,1 Millionen Euro vorgesehen. (2022: 2,8 Millionen Euro; 2023: 3,3 Millionen Euro). Das ist eine Verdoppelung der bisherigen Finanzierungssumme. Im Projekt Housing First Berlin werden nun auch obdachlose Paare betreut und vermittelt. Der Sozialdienst katholischer Frauen kümmert sich nun auch um Frauen mit Kindern. In Kürze werden weitere Projekte ausgeschrieben, die auf dem Housing-First-Prinzip „Wohnen ist ein Menschenrecht“ basieren. (…)“.

 

Das Amt für Soziales begrüßt den Ansatz „Housing First“ und unterstützt einen Paradigmenwechsel weg von der Unterbringung nach ASOG hin zur Versorgung mit eigenem Wohnraum. Der Erfolg von Modellprojekten wie Housing First hängt unter anderem von der Wohnungsversorgung in den jeweiligen Bezirken ab. Mit dem Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbare Mieten hat der Senat ein Gremium geschaffen, welches unter anderem die Schaffung des dafür erforderlichen Wohnraums begleitet und beschleunigt. Darüber hinaus befindet sich der Senat in regelmäßigem Austausch mit den Akteurinnen und Akteuren der Berliner Wohnungslosenhilfe, um Bedarfe zu eruieren und gemeinsam an bedarfsgerechten Lösungen zu arbeiten. Mit den Berliner Strategiekonferenzen zur Wohnungslosenpolitik konnte zudem ab 2018 ein breit angelegtes, inklusives und partizipatives Forum für alle Personen initiiert werden, die der Einsatz für die Belange wohnungsloser Menschen in Berlin eint. Mit dem Strategieprozess wurden seitdem wichtige Impulse für die Berliner Wohnungslosenpolitik gesetzt. Dieser Prozess wird fortgesetzt. Mit der Etablierung der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) besteht zudem die Möglichkeit, die noch erforderlichen Unterbringungen so bedarfsgerecht zu gestalten, dass diese für die Betroffenen, unter Ausnutzung aller Instrumente der Wohnungsnotfallhilfe, eine Brückenfunktion bei der Erlangung von eigenem Wohnraum haben.

Das Bezirksamt Mitte wirkt seit Jahren engagiert bei der Entwicklung von Angeboten zur Unterbringung mit und bringt sich aktiv in verschiedene Arbeitsgremien der Senatsverwaltung ein. Viele dieser Arbeitsgremien haben sich aus den seit 2018 stattfindenden Strategiekonferenzen Wohnungslosenhilfe entwickelt, an denen sich insbesondere die fachkundigen Mitarbeitenden der Sozialen Wohnhilfe mit ihren Erfahrungen und Ideen beteiligt haben. Bei der auf die erste Strategiekonferenz folgende Ausarbeitung der Leitlinien der Wohnungslosenpolitik (Download unter https://www.berlin.de/sen/soziales/besondere-lebenssituationen/wohnungslose/#leitlinien) sowie des Konzeptes der Sozialen Wohnhilfe in den Bezirken nebst Zielvereinbarung, konnte das Amt für Soziales Mitte eigene Ansätze einbringen, damit entscheidend mitwirken und eine Basis für die Verbesserung der Situation von untergebrachten Personen schaffen. Die Zusammenarbeit zwischen den Bezirken und der Senatsverwaltung hat sich verstetigt, sodass durch aktuell bestehende Fachrunden und Arbeitsgremien, beispielsweise zur Unterbringung, zum Fachstellenkonzept oder zur GStU durch die Beteiligung von fachkundigen Mitarbeitenden des Bezirksamtes Mitte Einfluss auf die weitere Entwicklung genommen werden kann. Wie oben schon erwähnt, besteht mit der Etablierung der GStU die Möglichkeit, die noch erforderlichen Unterbringungen bedarfsgerecht zu gestalten. Der Bezirk Mitte ist bei der Einführung des Projekts GStU einer der beiden Pilotbezirke und hat damit einen wichtigen Anteil am Gelingen und an der baldigen berlinweiten Einführung des neuen Unterbringungskonzepts für Wohnungslose.

 

Bei allen Planungen zur Unterbringung fließen zur Bedarfsermittlung die Erkenntnisse aus der Nacht der Solidarität, eigene Datenerhebungen sowie Erfahrungen in der Sozialen Wohnhilfe insbesondere der Aufsuchenden Sozialarbeit -, die Jahresberichte und Auslastungsanalysen der Kältehilfekoordinierungsstelle und u.a. die Ergebnisse eines Träger-Projektes zum „Clearing im öffentlichen Raum in Mitte“ mit ein.

Bei diesem Clearing fanden von Mai 2020 bis Februar 2021 insgesamt 605 Interviews mit 391 Personen statt, wobei der Anteil der Frauen mit 14 % verhältnismäßig gering ausfiel. Damit war die Anzahl der Betroffenen niedriger als erwartet, was auch die Ergebnisse der Nacht der Solidarität widerspiegelte. Zudem befanden sich während eines großen Teils des Befragungszeitraums potentielle Kandidatinnen und Kandidaten für eine Befragung mutmaßlich in der damaligen UzA. Wurde nach der Auswertung dieses „Clearings“ von 100 Personen dort ausgegangen, dann mussten zum damaligen Zeitpunkt, unter Vernachlässigung der anderen Tageseinrichtungen, ca. 500 obdachlose Personen in Mitte angenommen werden.

 

Diese Personen konzentrierten sich an wenigen Orten. Über 50% der Angetroffenen waren auf 6 Standorte verteilt. Hierbei bildete der Alexanderplatz den Spitzenreiter mit 65 angetroffenen Personen, gefolgt vom Hauptbahnhof und dem S- und U-Bahnhof Jannowitzbrücke mit jeweils 34 Angetroffenen sowie dem U-Bahnhof Leopoldplatz mit 32, dem S- und U-Bahnhof Gesundbrunnen mit 29 und dem U-Bahnhof Turmstraße mit 20 Personen.

73 % aller Befragten waren 30 Jahre und älter, die Frauen waren insgesamt eher jünger als die Männer. 58 % der Betroffenen lebten bereits bis zu 3 Jahre auf der Straße. 36 % der Betroffenen konsumieren regelmäßig Drogen. Frauen konsumieren jedoch seltener Drogen als Männer (78,3 % der Frauen waren nicht süchtig, 61,8 % der Männer waren nicht süchtig). Dabei war Drogensucht eher ein Problem bei geflüchteten Personen und solchen aus Polen.

 

Empirisch ließen sich folgende Gruppen identifizieren:

 

  • Deutsche Obdachlose, die mit 41% die größte Teilgruppe bilden.
  • Obdachlose aus Polen, die eine hinsichtlich wichtiger Merkmale eigenständige Gruppe bilden.
  • Obdachlose aus der EU Ost (ohne Polen), zusammen mit der zweiten Gruppe bilden diese 44% der Obdachlosen.
  • Auf der Straße lebende (mutmaßlich) geflüchtete Personen, insbesondere aus Afghanistan, die ebenfalls eine eigene Merkmalsgruppe bilden.
  • Obdachlose Frauen, insbesondere aus Deutschland und der EU Ost, die sich hinsichtlich bestimmter Merkmale von den Übrigen unterscheiden.

 

hrend unter den Frauen 83 % obdachlos und 17 % wohnungslos waren, konnten bei den Männern 90,5 % als obdach- und 9,5 % als wohnungslos identifiziert werden. Personen mit Fluchthintergrund verfügten oftmals über eine Unterkunft.

Frauen lebten nach der Erhebung seltener allein als Männer (55,6 % der Frauen leben allein; 70,3 % der Männer), wobei Personen aus Polen und EU-Bürger*innen öfter in Gruppen auf der Straße leben.

 

Das Ergebnis dieser Auswertung deckt sich in etwa mit den Erfahrungen und Erhebungen der Aufsuchenden Sozialarbeit der Sozialen Wohnhilfe.

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 Berlin, den  14.03.2023

 

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 

 


 

 
 

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