Auszug - Bebauungsplanentwurf I-26 sowie Entscheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes I-26
Herr Gothe legt dar, dass es sich bei dem Bebauungsplanentwurf um die Rosenthaler Vorstadt handelt, dort soll eine bezirkseigene Fläche für eine Schule, eine Sporthalle und eine öffentliche Parkanlage mit Spielplatz gesichert werden. Frau Hilse fragt nach, ob für die Grünflächen private „Begehrlichkeiten“
vorliegen. Herr Gothe antwortet, dass ihm hierzu nichts bekannt sei. Die Drucksache wird abgestimmt und einstimmig angenommen (11
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen). |
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