Auszug - Arbeitsschutz für MitarbeiterInnen des Ordnungsamtes
Herr
Zeller führt aus, dass Berlin nicht als Risikogebiet für die durch Zecken
übertragene sog. Frühsommer-Meningoenzephalitis gilt.
Von daher wird auch vorsorgetechnisch die Impfung nicht empfohlen. Eine solche
Impfung kostet 147,00 € zzgl. Arztkosten. Herr Abraham wendet ein, dass zwar Berlin nicht zum Risikogebiet
gehört, wohl aber muss man hier die Tätigkeit der OrdnungsamtsmitarbeiterInnen
beachten. Insofern gilt nicht das, was für die anderen Berliner gelten soll,
sondern sie bewegen sich in Gebüschen, wühlen im Müll ... . Sein Kenntnisstand
ist der, dass das Risiko durch die Tätigkeit begründet ist. Herr Zeller führt aus, dass zu den Aufgaben der MitarbeiterInnen
des allgemeinen Ordnungsdienstes die Verfolgung (nicht Beseitigung) von
Ordnungswidrigkeiten gehört. Die MitarbeiterInnen sind gehalten, wenn sie diese
Dinge feststellen, Anzeigen zu fertigen und die Beseitigung an die fachlich
zuständigen Stellen zu melden. Herr Reschke hätte gerne gewusst, was der für Gesundheit
zuständige Ausschuss dazu gesagt hat. Herr Neuhaus teilt mit, dass sich der Ausschuss für Gesundheit nur
mit dem Änderungsantrag beschäftigt und sich für nicht zuständig erklärt hat. Herr Reschke merkt an, wenn sich der zuständige Fachausschuss für
nicht zuständig erklärt, worüber dann der Hauptausschuss diskutieren soll. Wenn
es massive Probleme im Ordnungsamt geben sollte, weil die Mitarbeiter, warum
auch immer, von Zeckenbissen befallen werden, dann hätte das Bezirksamt dies
auch festgestellt und im Hauptausschuss berichtet. Insofern ist der Antrag zwar
gut gemeint, aber nicht ausreichend. Deshalb hält Herr Reschke diesen Antrag
für entbehrlich. Herr Strehlow führt aus, dass ihm nicht ein Fall bekannt ist, in
dem einer seiner MitarbeiterInnen einen Zeckenbiss hatte. Die Einsätze in den
Grünanlagen entsprechen dem, was ein normaler Spaziergänger auch macht. Die
MitarbeiterInnen sind nicht gehalten, durch Unterholz oder durch Schonungen zu
gehen, sondern vielmehr sind sie gehalten, die Wege zu benutzten. Weiterhin ist
Herrn Strehlow nicht bekannt, wo sich einer seiner MitarbeiterInnen an einem Gegenstand
verletzt haben sollte. Die MitarbeiterInnen werden angehalten, die Durchsuchung
irgendwelcher verschlossenen Behältnisse/Säcke nicht vorzunehmen und nur auf
Offensichtlichkeiten zu achten. Wenn die MitarbeiterInnen aus Übereifer
eigeninitiativ über das Ziel schießen und entgegen der entsprechenden
Auftragslage irgend etwas durchsuchen, wird Herr Strehlow dies nicht verhindern
können. Da kann er nur beratend wirken. Und das tut er. Frau Sander stellt nach den Ausführungen des Bezirksamtes fest, dass
es keinen Behandlungsbedarf gibt und sieht den Änderungsantrag der FDP-Fraktion
in der Sache als erledigt an. Herr
Neuhaus merkt an, dass nun noch der Ursprungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vorliegt. Herr
Abraham möchte gerne noch mit den gesundheitspolitischen Sprechern seiner
Fraktion reden, da er sich nicht vorstellen kann, dass dieses Thema im
Gesundheitsausschuss formal mit dem Ergebnis nicht zuständig zu sein diskutiert
wurde. Er bittet darum, den Ursprungsantrag zu vertagen. Herr
Allendorf meldet sich zur Geschäftsordnung und stellt den Antrag auf Abbruch
der Debatte. Abschließend
hält Herr Neuhaus fest, dass der Tagesordnungspunkt vertagt wird. |
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