Auszug - Informationsveranstaltung zur Investitionsplanung 2007 - 2011  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 27.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:25 Anlass: ordentlichen Sitzung
0173/III Informationsveranstaltung zur Investitionsplanung 2007 - 2011
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenHauptausschuss
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bertermann macht folgenden Änderungsvorschlag:

Herr Bertermann macht folgenden Änderungsvorschlag:

„Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der BVV im Vorfeld zukünftiger Investitionsplanungen Bürgerbeteiligungsmaßnahmen durchzuführen, die eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Verfahren der Aufstellung der Investitionsplanung gewährleistet.“

 

Herr Spallek merkt an, wenn er es richtig verstanden hat, dann hat dies einen eindeutig anderen inhaltlichen Charakter. Eine Bürgerbeteiligung ist keine Informationsveranstaltung.

 

Herr Bertermann führt aus, wenn man den direkten Text des Ursprungsantrages nimmt, dass es sich um eine Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeit handelt.

 

Herr Spallek möchte formal festhalten, dass es kein Änderungsantrag sein kann. Hier wird über eine Drucksache diskutiert oder zu einem Änderungsantrag zu dieser Drucksache. Alles andere kann in eine Resolution gefasst werden, in eine Entschließung, in eine Meinungsbildung oder sonstiges. Wenn jetzt über diese Drucksache gesprochen wird, dann entweder zu dieser Drucksache oder zu einem Änderungsantrag zu dieser Drucksache. Aber der Änderungsantrag an sich ist keiner. Er ändert nichts, er ist ein eigenständiger Antrag, mit einem komplett anderen Inhalt. Das Wort prüfen, taucht in der Formulierung überhaupt nicht auf und hat einen deutlich weitergehenden Charakter. Aber hier ohne Diskussion durch die kalte Küche eine verbindliche Beschlussfassung herbeizuführen, dass im Rahmen der I-Planung eine Beteiligung erfolgen soll, keine Information, das hat schon einen anderen Charakter als das, was gerade eben diskutiert wurde. Beim vorherigen Antrag wurde das Bezirksamt ersucht zu prüfen, wie eine Beteiligung möglich ist. Und jetzt soll dieser eigenständige Antrag eine konkrete Beschlussfassung herbeiführen, dass bei der kommenden oder nächsten I-Planung eine Beteiligung stattfindet. Damit hat Herr Spallek seine Probleme, dem kann er nicht zustimmen.

 

Herr Bertermann merkt an, wenn es nur darum geht, dass das Wort prüfen nicht in diesem Antrag vorkommt, dann kann dieses gerne eingefügt werden. Wenn es aber prinzipiell darum geht, dass die CDU-Fraktion gegen den Antrag ist, dann kann es auch so bleiben.

 

Herr Spallek führt aus, dass die CDU-Fraktion einen gewissen Charme für diesen Antrag hatte. Aber der jetzige Änderungsantrag spricht von Bürgerbeteiligungsrechten und nicht mehr von einer Informationsveranstaltung. Und das ist der qualitative Unterschied, dem Herr Spallek so nicht zustimmen kann.

 

Herr Bertermann möchte der CDU-Fraktion ungern den Charme für diesen Antrag rauben. Wenn es Bestrebungen gibt, den Originalantrag zu beschließen, dann soll er zur Abstimmung gestellt werden.

 

Herr Urchs teilt mit, dass die Linksfraktion ein Problem mit einer Informationsveranstaltung hat. Man könnte es so formulieren, dass man rechtzeitig für umfassende Informationen sorgt. Wenn dabei dann eine Informationsveranstaltung bei herauskommt, ist es ohne weiteres machbar. Aber wie jetzt konkret eine Informationsveranstaltung aussehen soll, war der Linksfraktion nicht ersichtlich.

 

Herr Schymetzko kann sich den Aussagen von Herrn Urchs nur anschließen. Die SPD-Fraktion findet es auch einfacher diesem Antrag zuzustimmen, wenn man insgesamt auf eine Information abstellt. Auch sollte es für künftige Investitionsplanungen gelten.

 

Frau Hilse kann nicht verstehen, warum man über Dinge, die noch mindestens vier Jahre Gültigkeit haben, nicht informieren kann. Nur weil es schon beschlossen ist, kann man doch trotzdem den Bürger darüber informieren.

 

Herr Reschke merkt an, dass der vorgestellte Änderungsantrag über eine reine Information hinaus geht. Er umschreibt zwar eine Beteiligung von Bürgern, aber eine Beteiligung kann in der kleinsten Stufe auch nur die Information sein. Jedoch hat Herr Reschke in dieser BVV schon einiges erlebt, so dass möglicherweise mit Allgemeinheit der Beschlüsse dann nicht die unterste Stufe der Umsetzungsmöglichkeit gemeint war, sondern dann plötzlich im Nachhinein versucht wird, eine großes Maximum zu erreichen. Der Charme besteht darin, dass man kommende Aufstellungen von Investitionsplanungen u.a. auch so nimmt, wie es durch das Bezirksverwaltungsgesetz auch vorgegeben ist, dass man z.B. auch durch Veranstaltungen darüber aufklären kann. Aber die reine Forderung zur Bürgerbeteiligung kann von der CDU-Fraktion nicht mitgetragen werden.

 

Herr Neuhaus fragt bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach, welche Version nun abgestimmt werden soll.

 

Herr Spallek merkt an, dass die Geschäftsordnung das, was hier eben passiert ist, gar nicht hergibt. Änderungsanträge müssen vorab schriftlich eingereicht werden. Ihm ist jetzt nicht klar, worüber hier abgestimmt werden soll.

 

Herr Bertermann führt aus, dass es um ein Ausschussvotum für einen Antrag geht. Im Rahmen dieser Diskussion werden Anträge geändert.

 

Frau Matischok-Yesilcimen hat den Eindruck, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den eingebrachten Änderungsantrag bereits zurückgezogen und den Ursprungstext wieder zur Abstimmung gestellt hatte. Dann gab es den Wunsch der Linksfraktion und der SPD, den Ursprungstext so zu ändern, dass es sich nicht um eine Veranstaltung geht, sondern um eine Information. Und von der CDU kam der Vorschlag, dass es schon eine Information und eine Veranstaltung sein sollte. Und darüber kann der Ausschuss abstimmen, ohne dass es eines schriftlichen Änderungsantrages bedarf.

 

Herr Bertmann teilt mit, dass der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorschlag der SPD-Fraktion definitiv zu wenig ist. Er macht den Vorschlag, dass der Antrag vertagt wird, um eine neue Formulierung zu finden.

 

Abschließend hält Herr Neuhaus fest, dass die Beratung zum Antrag vertagt wird.


 

 
 

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