Auszug - Informationsveranstaltung zur Investitionsplanung 2007 - 2011
Herr
Bertermann macht folgenden Änderungsvorschlag: „Das
Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der BVV im Vorfeld zukünftiger
Investitionsplanungen Bürgerbeteiligungsmaßnahmen durchzuführen, die eine
frühzeitige Bürgerbeteiligung im Verfahren der Aufstellung der
Investitionsplanung gewährleistet.“ Herr
Spallek merkt an, wenn er es richtig verstanden hat, dann hat dies einen
eindeutig anderen inhaltlichen Charakter. Eine Bürgerbeteiligung ist keine
Informationsveranstaltung. Herr
Bertermann führt aus, wenn man den direkten Text des Ursprungsantrages nimmt,
dass es sich um eine Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeit handelt. Herr
Spallek möchte formal festhalten, dass es kein Änderungsantrag sein kann. Hier
wird über eine Drucksache diskutiert oder zu einem Änderungsantrag zu dieser
Drucksache. Alles andere kann in eine Resolution gefasst werden, in eine
Entschließung, in eine Meinungsbildung oder sonstiges. Wenn jetzt über diese
Drucksache gesprochen wird, dann entweder zu dieser Drucksache oder zu einem
Änderungsantrag zu dieser Drucksache. Aber der Änderungsantrag an sich ist
keiner. Er ändert nichts, er ist ein eigenständiger Antrag, mit einem komplett
anderen Inhalt. Das Wort prüfen, taucht in der Formulierung überhaupt nicht auf
und hat einen deutlich weitergehenden Charakter. Aber hier ohne Diskussion
durch die kalte Küche eine verbindliche Beschlussfassung herbeizuführen, dass
im Rahmen der I-Planung eine Beteiligung erfolgen soll, keine Information, das
hat schon einen anderen Charakter als das, was gerade eben diskutiert wurde.
Beim vorherigen Antrag wurde das Bezirksamt ersucht zu prüfen, wie eine
Beteiligung möglich ist. Und jetzt soll dieser eigenständige Antrag eine
konkrete Beschlussfassung herbeiführen, dass bei der kommenden oder nächsten
I-Planung eine Beteiligung stattfindet. Damit hat Herr Spallek seine Probleme,
dem kann er nicht zustimmen. Herr
Bertermann merkt an, wenn es nur darum geht, dass das Wort prüfen nicht in
diesem Antrag vorkommt, dann kann dieses gerne eingefügt werden. Wenn es aber
prinzipiell darum geht, dass die CDU-Fraktion gegen den Antrag ist, dann kann
es auch so bleiben. Herr
Spallek führt aus, dass die CDU-Fraktion einen gewissen Charme für diesen
Antrag hatte. Aber der jetzige Änderungsantrag spricht von
Bürgerbeteiligungsrechten und nicht mehr von einer Informationsveranstaltung.
Und das ist der qualitative Unterschied, dem Herr Spallek so nicht zustimmen
kann. Herr
Bertermann möchte der CDU-Fraktion ungern den Charme für diesen Antrag rauben.
Wenn es Bestrebungen gibt, den Originalantrag zu beschließen, dann soll er zur
Abstimmung gestellt werden. Herr
Urchs teilt mit, dass die Linksfraktion ein Problem mit einer
Informationsveranstaltung hat. Man könnte es so formulieren, dass man
rechtzeitig für umfassende Informationen sorgt. Wenn dabei dann eine
Informationsveranstaltung bei herauskommt, ist es ohne weiteres machbar. Aber
wie jetzt konkret eine Informationsveranstaltung aussehen soll, war der
Linksfraktion nicht ersichtlich. Herr
Schymetzko kann sich den Aussagen von Herrn Urchs nur anschließen. Die
SPD-Fraktion findet es auch einfacher diesem Antrag zuzustimmen, wenn man
insgesamt auf eine Information abstellt. Auch sollte es für künftige
Investitionsplanungen gelten. Frau
Hilse kann nicht verstehen, warum man über Dinge, die noch mindestens vier
Jahre Gültigkeit haben, nicht informieren kann. Nur weil es schon beschlossen
ist, kann man doch trotzdem den Bürger darüber informieren. Herr
Reschke merkt an, dass der vorgestellte Änderungsantrag über eine reine
Information hinaus geht. Er umschreibt zwar eine Beteiligung von Bürgern, aber
eine Beteiligung kann in der kleinsten Stufe auch nur die Information sein.
Jedoch hat Herr Reschke in dieser BVV schon einiges erlebt, so dass
möglicherweise mit Allgemeinheit der Beschlüsse dann nicht die unterste Stufe
der Umsetzungsmöglichkeit gemeint war, sondern dann plötzlich im Nachhinein
versucht wird, eine großes Maximum zu erreichen. Der Charme besteht darin, dass
man kommende Aufstellungen von Investitionsplanungen u.a. auch so nimmt, wie es
durch das Bezirksverwaltungsgesetz auch vorgegeben ist, dass man z.B. auch
durch Veranstaltungen darüber aufklären kann. Aber die reine Forderung zur
Bürgerbeteiligung kann von der CDU-Fraktion nicht mitgetragen werden. Herr
Neuhaus fragt bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach, welche Version nun
abgestimmt werden soll. Herr
Spallek merkt an, dass die Geschäftsordnung das, was hier eben passiert ist,
gar nicht hergibt. Änderungsanträge müssen vorab schriftlich eingereicht
werden. Ihm ist jetzt nicht klar, worüber hier abgestimmt werden soll. Herr
Bertermann führt aus, dass es um ein Ausschussvotum für einen Antrag geht. Im
Rahmen dieser Diskussion werden Anträge geändert. Frau
Matischok-Yesilcimen hat den Eindruck, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
den eingebrachten Änderungsantrag bereits zurückgezogen und den Ursprungstext
wieder zur Abstimmung gestellt hatte. Dann gab es den Wunsch der Linksfraktion
und der SPD, den Ursprungstext so zu ändern, dass es sich nicht um eine
Veranstaltung geht, sondern um eine Information. Und von der CDU kam der Vorschlag,
dass es schon eine Information und eine Veranstaltung sein sollte. Und darüber
kann der Ausschuss abstimmen, ohne dass es eines schriftlichen
Änderungsantrages bedarf. Herr
Bertmann teilt mit, dass der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Vorschlag der
SPD-Fraktion definitiv zu wenig ist. Er macht den Vorschlag, dass der Antrag
vertagt wird, um eine neue Formulierung zu finden. Abschließend
hält Herr Neuhaus fest, dass die Beratung zum Antrag vertagt wird. |
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