Drucksache - 0173/III  

 
 
Betreff: Informationsveranstaltung zur Investitionsplanung 2007 - 2011
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenHauptausschuss
Verfasser:Schauer-Oldenburg Bertermann für die Fraktion 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
15.02.2007 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
27.02.2007 
4. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
17.04.2007 
5. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 06.02.2007
2. Antrag Hauptausschuss vom 17.04.2007

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in Zusammenarbeit mit der BVV eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Investitionsplanung 2007 bis 2011 durchzuführen.

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt hat der BVV den Entwurf der Investitionsplanung 2007 bis 2011 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage wurde in den Fachausschüssen diskutiert und bestätigt. Nach einer Beschlussfassung soll die Planung auch der Öffentlichkeit mit einer Informationsveranstaltung vorgestellt werden. Die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks sollen über die Planungen für Investitionen für die kommenden Jahre informiert werden.

Die Veranstaltung soll den „Startschuss“ zur Umsetzung der Vorgaben des § 41 BezVG geben und in den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt werden.

„(1) Die Bezirksverordnetenversammlung und das Bezirksamt sind verpflichtet, die Einwohnerinnen und Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten des Bezirks, über städtische Angelegenheiten, soweit sie den Bezirk betreffen, und über ihre Mitwirkungsrechte zu unterrichten.

(2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder -plänen, unterrichtet das Bezirksamt die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.“

Bezirksverwaltungsgesetz § 41  - Unterrichtung der Einwohnerschaft

 

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ziehen den Antrag zurück.

 
 

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