Auszug - BVV-Sondermittel
Herr Neuhaus merkt an, dass die SPD-Fraktion folgenden Änderungsvorschlag zum Antragstext an die Mitglieder verteilt hat: „Das Bezirksamt wird ersucht, in den Entwurf des bezirklichen Haushaltsplanes für die Jahre 2008 und 2009 BVV-Sondermittel in Höhe von 30.000 € (je 15.000) einzusetzen. Herr
Siewer führt aus, dass er diesen Vorschlag nochmals in der Fraktion beraten
möchte. Frau
Matischok-Yesilcimen weist darauf hin, dass klar definiert ist, was
Sondermittel sind und nicht, was man darunter verstehen kann. Herr
Allendorf merkt an, dass über die Summe sicherlich noch geredet werden kann. Herr
Spallek merkt an, dass die Vergabe im Änderungsvorschlag nicht wesentlich
anders dargestellt ist als beim letzten Mal. Er hätte gerne von der
SPD-Fraktion erläutert, warum der Antrag auf BVV-Sondermittel schriftlich an
den Vorsteher gerichtet werden soll, wenn letztendlich im Hauptausschuss
diskutiert wird. Er könnte ja direkt an den Hautpausschussvorsitzenden
gerichtet werden. Auch die weitere Konkretisierung der Spiegelstriche hat sich
nicht verändert. Frau
Matischok-Yesilcimen führt aus, dass dem Bezirksamt Gelegenheit gegeben werden
soll, bei der Haushaltsplanung bereits den Wunsch der BVV zu realisieren,
Sondermittel einzustellen. Die BVV hat in der Vergangenheit wegen der
Haushaltsnotlage nur darauf verzichtet. Nunmehr hat die BVV aber auch
festgestellt, dass es Projekte gibt, die es gilt zu fördern, die aber durch
sämtliche Raster der Förderung durch den Bezirk fallen. Über die abschließenden
Kriterien kann sich der Hauptausschuss noch verständigen. Frau
Hilse ist der Auffassung, dass dieses Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen
diskutiert werden sollte. Weiterhin ist ihr unklar, warum nach sieben Jahren,
wo man aus ihrer Sicht sehr gut ohne BVV-Sondermittel ausgekommen ist, diese
nun wieder eingeführt werden sollen. Sie fragt nach, welche Projekte keine
Förderung bekomme haben, die förderungswürdig wären nach den Kriterien im
Antrag. Herr
Schymetzko merkt an, dass man sich hier grundsätzlich die Frage stellen muss,
ob man BVV-Sondermittel haben möchte oder nicht. Alles weitere kann dann noch
inhaltlich im Hauptausschuss diskutiert werden. Herr
Dr. Heuer weist darauf hin, dass das herausreichen von Geld immer einer
Rechtsgrundlage folgt. Es wäre in jedem Fall ein Zuwendung, auf die die
Bestimmungen des § 44 LHO Anwendung finden. Es muss eine Prüfung der
Doppelfinanzierung, der Unausweichlichkeit u.a. vorgenommen werden. Das
Zuwendungsrecht ist etwas komplizierter. Auch kann die BVV beschließen, dass
das BA ersucht wird, im Entwurf des bezirklichen Haushaltsplanes
BVV-Sondermittel einzustellen. Das BA ist dann immer noch frei in der
Entscheidung, ob es diesem Ersuchen folgt oder begründet nicht folgt. Im Zuge
der Debatte über den Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes kann die BVV
selbstverständlich Haushaltsmittel einstellen. Das bleibt ihr unbenommen. Herr
Abraham teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag in dieser
Form ablehnen wird. Herr
Reschke schließt sich der Aussage von Herrn Abraham an, da für ihn nicht die
Einzelheiten des Antrages nicht geklärt sind. Und einem Generalbeschluss möchte
er nicht zustimmen. Frau
Sander teilt mit, dass die FDP-Fraktion den Antrag wegen zu vieler
Unabwägbarkeiten ebenfalls ablehnen wird. Abschließend
hält Herr Neuhaus fest, dass der Antrag mehrheitlich (5 Ja-Stimmen, 8
Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen) abgelehnt wird. |
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