Drucksache - 0087/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, im Entwurf des Bezirklichen Haushaltsplans für die
Jahre 2008 und 2009 BVV-Sondermittel (in Höhe von 50% der ihr nach der
Berechnung zustehenden Mittel) nach §12 (2) Bezirksverwaltungsgesetz
einzustellen. Begründung: Für besondere Zwecke, die im Bezirkshaushaltsplan nicht näher erläutert sind, kann die Bezirksverordnetenversammlung Mittel an Dritte zur Verfügung stellen. Nach Beratung im Haushaltsausschuss ersucht die Bezirksverordnetenversammlung das Bezirksamt durch Beschluss, an einen bestimmten Adressaten einen Bescheid über eine (zweckgebundene) Zuwendung bis zu einem bezifferten Betrag auszuschütten. Für die Beantragung, Bewilligung und Abrechnung gelten alle Vorschriften des Zuwendungsrechts. Bezirkliche Zuwendungen müssen z. B. im erheblichen Interesse Berlins sein. Diese Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn die geförderte Maßnahme einen bezirklichen Anknüpfungspunkt hat. Der
Hauptausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich (5 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 0
Enthaltungen) die Ablehnung des Antrages. |
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