Auszug - Das Bezirksamt Mitte und der Mietendeckel  

 
 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 7.4
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 20.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2377/V Das Bezirksamt Mitte und der Mietendeckel
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:F. Bertermann 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Welche Aufgaben hat das Bezirksamt im Rahmen der Umsetzung des „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ zu erfüllen?

 

  1. In welcher Form können sich die Bürger*innen von Mitte an das Bezirksamt wenden, wenn sie Unterstützung bei der Umsetzung ihrer Rechte aus dem Gesetz benötigen?

 

Frau BzStR´in Reiser antwortet:
Ja, nochmals liebe Anwesenden und sehr geehrter Herr Bertermann, für das Bezirksamt Mitte beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung ist bisher nicht im Gesetz und Verordnungsblatt veröffentlicht worden und damit noch nicht in Kraft getreten. Laut der bisher genannten Fassung in der Form des Beschlusses aus der 53. Plenarsitzung am 30.01.2020 überwachen gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin die Bezirksämter die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes soweit nicht nach Abs. 1 andere Behörden zuständig sind. Die Bezirksämter können von Amtswegen alle Maßnahmen treffen, die zur Umsetzung des Gesetzes erforderlich sind. Die Bezirke solle nunmehr die Mieter/-innen beraten, welche Optionen sie haben, welche Miethöhe nach dem Gesetz erlaubt ist und Verstöße gegen das Gesetz durch die Vermieter/-innen mit Bußgeldbescheiden ahnden. Über den konkreten Umgang mit diesem zitierten Paragrafen befinden sich derzeit die Bezirke und die entsprechende Senatsverwaltung im Austausch. Und dazu werde ich im Ausschuss Bürgerdienste und Wohnen dann auch unter einem eigenen Tagesordnungspunkt berichten.

Zu Frage 2: Den Mieter/-innen soll auf dem Serviceportal des Landes Berlin ein Onlineformular zur Verfügung gestellt werden. Dieses soll mit Inkrafttreten des Gesetzes zunächst als PDF-Datei vorliegen. Voraussichtlich zum 02.03.2020 soll dann dieses Formular auch als elektronisches Formular bereitgestellt werden, das heißt, bei dem dann die notwendigen Unterlagen auch hochgeladen werden können. Hinzukommt, dass den Bürger/-innen zeitnah ein erweitertes Beratungsangebot im Rahmen der bezirklichen Mieterberatung zur Verfügung gestellt wird.

Herr BV-Vorsteher Bertermann dankt Frau BzStR´in für die Beantwortung und fragt nach: Habe ich das dann richtig verstanden, wenn jetzt „Frau Kasupke“ mit ihrem Mietvertrag hier im Bezirksamt aufschlägt und sagt, Sie sind ja beauftragt, mich zu beraten., jetzt machen Sie mal. Dann bekommt sie keine Beratung. Dann wird sie bestenfalls zur Mieterberatung, die die Stadtbezirke anbieten, geschickt. Aber es gibt hier in keinem der Bezirksämter ein Anlaufpunkt, an dem sich der Mensch beraten lassen kann oder ggf. telefonisch. Das würde ja scheinbar die Senatsverwaltung anbieten. Das ist also nicht geplant?
Frau BzStR´in Reiser antwortet: Wir haben ja auch über die Bürgerämter Mieterberatungen und die müssen wir jetzt natürlich im Zuge dieses Mietendeckels dann entsprechend fit machen, damit die auch die Bürger/-innen beraten können. Aber die eigentliche Mieterberatung, die ist ja da.

Herr BV Lehmann (Grüne) dankt für die Beantwortung der Fragen und fragt nach: Habe aber im Grunde her die alte Frage auch aus dem Ausschuss für Bürgerdienste und Wohnen zu stellen. Wie wollen Sie das dann in den Bürgerämtern und in Ihrem Amt zu diesem Thema das Personal herbekommen, um diese Mehraufgaben zu erledigen, wo wir doch schon generell die Schwierigkeiten haben mit den Kapazitäten?
Frau BzStR´in Reiser antwortet: Für die Umsetzung dieses neuen Gesetzes haben wir ja 5 Stellen bekommen, die ja jetzt auch in Ausschreibung gehen. Was die Beratung betrifft, wie gesagt, die haben wir ja schon, die Mieter/-innenberatung in den Bürgerämtern. Und die müssen jetzt nur noch mal fit gemacht werden, damit sie auch fachlich die Auskunft geben, die die Bürger/-innen brauchen. Aber was die Bearbeitung des Mietendeckels betrifft, dafür bekommen wir ja die 5 neuen Stellen.

Herr BV-Vorsteher Bertermann (Grüne) fragt nach:
Vielen Dank. Dann wäre die Frage zu wann denn diese Stellen besetzt werden können, weil diese Stellen – die Mieterberatung deckt ja nicht den Vorgang, dass der Bezirk tätig werden soll. Sie haben am Anfang gesagt, wofür der Bezirk zuständig ist zur Überwachung des Gesetzes und zur Einhaltung von Maßnahmen. Das macht die Mieterberatung nicht. Also wann werden denn Leute zur Verfügung stehen, die, wenn der Mensch oder in dem Fall „Frau Kasupke“ von der Mieterberatung zurückkommt und hat sagt, ich habe eine überhöhte Miete, wann sind die Menschen da, die dann von Bezirksseite dagegen vorgehen können?
Frau BzStR´in Reiser antwortet: Den aktuellen Stand der Ausschreibungen müsste ich jetzt noch mal erfragen und könnte ich dann nachliefern als Information. Kann ich wie gesagt jetzt spontan nicht beantworten.

Herr BV Roet (FDP) fragt nach Beratungsmöglichkeiten für Bewohner in Mitte. Herr Bertermann, jetzt stellen wir uns mal vor. Ich nehme jetzt mal die Frau Kasupke von Herrn Bertermann. Wenn jetzt die „Frau Kasupke stirbt und vielleicht jetzt nicht Mieterin war, sondern diese Wohnung an jemanden vererbt, der sich hiermit nicht so groß auskennt und dann diese Wohnung weitervermieten kann, darf dann sozusagen der Vermieter dieser ehemaligen Wohnung sich beraten lassen, was er denn jetzt unter dem Gesetz des Mietendeckels darf oder nicht darf? Darf ich auch als Vermieter zu Ihnen kommen und Sie beraten mich?
Frau BzStR´in Reiser antwortet: Also es nennt sich Mieter/-innenberatung, aber ich bezweifle, dass meine Mitarbeitenden so unfreundlich sind und die Menschen dann rausschicken würden mit einer Frage. Aber wie gesagt, es ist eine Mieter/-innenberatung.

 
 

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