Auszug - Wie geht’s weiter mit dem Café Leo?  

 
 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 7.3
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 20.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2376/V Wie geht’s weiter mit dem Café Leo?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Was unternimmt das Bezirksamt um den Beschluss der BVV vom 19.12.2020Provisorischen Wetterschutz für das Café Leo erhalten“ zeitnah umzusetzen?
  2. Wie begründet das Bezirksamt seine Auffassung, dass die provisorische Überdachung ein Verstoß des §6 Abs.1 des Grünanlagengesetzes darstellt?

Herr BzBm von Dassel antwortet:
Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Urchs, sehr geehrte Bezirksverordnete.
Zur 1. Frage: Gegen den Betreiber des Café Leo läuft seitens des Ordnungsamtes ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, gegen das der Betreiber Widerspruch eingelegt hat. Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, können keine weiteren Verhandlungen mit ihm geführt werden. Allerdings steht das kurz vor dem Abschluss.

Zur 2. Frage: Die Begründung ergibt sich genau aus der Formulierung des § 6 Abs. 1 „Die Grün- und Erholungsanlagen dürfen nur so genutzt werden, die es sich aus der Natur der einzelnen Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Die Zweckbestimmung einer Grünanlage liegt in der Erholung und nicht im Aufbau von illegalen Anbauten. Dem Betreiber wurde aus ganz bestimmten Ausnahmegründen, die wir ja alle gut kennen, der Betrieb dieses Cafés gestattet. Ich sage mal Stichwort: soziale Kontrolle auf und am Platz. Eine zusätzliche Überdachung wurde nie genehmigt, wurde auch nie beantragt und dient auch nicht dem ursprünglichen Grund für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Es steht dem Betreiber frei, für die Überdachung eine Genehmigung zu beantragen. Dann ist natürlich nachzuweisen, dass diese Überdachung den notwendigen Sicherheitsvorschriften entspricht. Dann ist das Bezirksamt durchaus gewillt, diesen Antrag positiv zu bescheiden.

Frau BV Mayer (DIE LINKE) dankt für die Beantwortung. Ich würde gerne noch nachfragen: In dem Beschluss, den die BVV gefasst hat, wurde quasi gefordert, dass Gespräche mit dem Betreiber aufgenommen werden sollen. Ich würde gerne nachfragen, inwiefern das bereits stattgefunden hat?
Herr BzBm von Dasselt antwortet: Sehr geehrte Frau Mayer, das kann ich in Gänze nicht beantworten, weil ich erst ab dem letzten Freitag wieder meine Diensttätigkeit wieder aufgenommen habe. Ich hatte allerdings darauf hingewiesen, dass in einem laufenden Widerspruchsverfahren direkte Verhandlungen nicht möglich sind. Es gab aber vielfach auf unterschiedlichen Ebenen, was zum Teil vielleicht sogar das Problem ist, dass es eben ganz viel nicht zwischen dem Betreiber und dem Bezirksamt gesprochen wird, sondern über viele Umwege kommuniziert wird. Es gab vielfach den Hinweis, dass eben dieser Vorbau neu zu beantragen ist. Ich sage mal unstrittig ja auch glaube ich seitens der BVV ist, dass die illegalen oder nicht genehmigten zusätzlichen Anbauten zu entfernen sind. Auch da hat der Betreiber überhaupt keine Anstalten unternommen, die nichtgenehmigten Anlagen zu entfernen und das macht natürlich dann die nachträgliche Genehmigung bis dato auch noch nicht rechtmäßigen Zustands besonders schwierig. Aber ich habe mich jetzt gestern auch noch mal vor Ort mir ein Bild davon zu machen, auch was die Standfestigkeit angeht. Habe dem Betreiber nicht angetroffen. Wir versuchen das jetzt auf dem kurzen Dienstweg vielleicht zumindest zu klären, wer was zu tun hatte, weil ich den Eindruck jetzt nicht ganz von der Hand weisen kann, dass inzwischen durch die vielfältigen Kommunikationswege der Betreiber vielleicht doch etwas verwirrt ist, was er denn zu tun hat. Und zumindest hier kann man Klarstellung geben. Vielen Dank.

 
 

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