Auszug - Frühkindliche Sprachförderung im Bezirk Mitte   

 
 
34. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM)
TOP: Ö 7.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 23.01.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2307/V Frühkindliche Sprachförderung im Bezirk Mitte
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

 

  1. Wie hoch ist Anzahl der nicht deutschsprachigen Kinder die keinen Kindergartenplatz (trotz Antrag) 1,5 Jahre vor der Einschulung haben? 

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Liebe Anwesenden, sehr geehrter Herr Pieper. Mit Stand 10.01.2020 wurden durch das Schulamt Mitte 446 Familien angeschrieben, deren Kinder zwischen Oktober 2014 und September 2015 geboren worden sind, das heißt, die jetzt also zum August 2021 schulpflichtig werden. Wie viele von diesen Kindern dann letztendlich einen Sprachförderbedarf haben und eventuell keinen Kitaplatz haben ist erst nach erfolgter Testung erkennbar. Diese Testung wird durch das regionale Sprachberaterteam für die vorschulische Sprachförderung der Senatsverwaltung für Bildung durchgeführt. Von der Gesamtzahl der angeschriebenen Familien müssen dann also nach dieser Testung, die Familien abgezogen werden bzw. die Kinder abgezogen werden, die kein Sprachbedarf haben oder Sprachförderbedarf haben und schon einen Kitaplatz haben. In der aktuellen Testphase wurden bisher 79 Kinder getestet, von denen 62 ein festgestellten Sprachförderbedarf haben. Auf der Warteliste des Jugendamtes, also der Kitasuchplatzwarteliste, stehen mit Stand 21.01.2020, 79 Kinder mit Sprachförderbedarf, davon 38 Kinder des Geburtsjahrganges 2014 und 2015, also von dem Jahrgang, die jüngst angeschrieben worden sind. Die Kitaplatzsuchliste ist ein freiwilliges Angebot. Da landen nicht automatisch alle Familien, sondern es werden die Eltern mit Kindern erfasst, die eben selbst aktiv um eine Kinderplatzvermittlung nachgefragt haben.

  1. Wie setzt das Bezirksamt Mitte den Rechtsanspruch auf frühkindlicher Sprachförderung dieser Kinder um? 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Die Berücksichtigung des Sprachförderbedarfs ist natürlich ein wesentliches Kriterium bei der Vermittlung von Kitaplätzen. Wir haben deswegen in unseren BA-Zielen für 2020 nicht nur das Kitaplatzausbauziel, sondern jetzt auch ganz neu, das BA-Ziel des Ausbaus der Sprachförderangebote. Ich würde gerne aus diesem BA-Ziel einen Satz zitieren wollen: Ein Angebot zur vorschulischen Sprachförderung gemäß § 55 Schulgesetz ist allen Kindern mit festgestellten Sprachförderbedarf, die im übernächsten Schuljahr regelmäßig schulpflichtig werden unterbreitet. So lautet unser Ziel und dementsprechend bemühen wir uns natürlich darum im Jahr 2020 die Platzanzahl der Angebote auszubauen. Wir haben seit November 2019 in der Badstraße 10 bereits ein Sprachförderangebot mit 24 Plätzen, das ist natürlich noch fern des Bedarfes, aber weitere Angebote in Moabit, Wedding und Gesundbrunnen sind angedacht und sollen installiert werden. Es gibt tatsächlich schon sehr viele Träger, die interessiert sind, was mich sehr freut. Die Bewilligung eines entsprechenden Angebotes erfolgt dann letztendlich durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

  1. Wie viele Stellen sind aktuell im Bezirksamt für die frühkindliche Sprachförderung vorgesehen bzw. vorhanden? 

 

BzStaRin Frau Reiser antwortet: Hierzu muss ich sagen, dass die vorschulische Sprachförderung über freie Träger der Jugendhilfe realisiert wird, entweder im Rahmen der Kindertagesbetreuung in Kitas oder durch diese vorschulischen Sprachförderangebote. Vielleicht ganz interessant in diesem Zusammenhang, das möchte ich gerne erwähnen, ist das Bundesprogramm Sprach Kitas. Das können Sie sich gerne auch auf der Website anschauen. In diesem Programm sind 351 Kitas in Berlin aktiv und davon ca. 88 Einrichtungen in Berlin Mitte. Wenn Sie sich das auf der Website ansehen, dann können Sie sich auch die genauen Standorte auf einer Karte anschauen. Was interessant ist bei diesem Bundesprogramm ist, die Träger, die daran teilnehmen, bekommen einen Zuschuss für die Personalausgaben, für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle sowie zusätzliches Geld für Sachausgaben, Gemeinkosten, also es gibt nochmal einen gewissen Anreiz, eine gewisse Unterstützung. Hier im Bezirk selber ist die Organisation der Einrichtung vorschulischer Sprachförderangebote in unterschiedlichen Bereichen aufgeteilt. Zum einen natürlich Schul- und Sportamt, Sprachförderzentrum, dann auf Landesebene die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familien, einschließlich des Sprachberaterteams für vorschulische Sprachförderung und letztendlich auch das Jugendamt.

Herr Fritz (CDU) fragt nach: Habe ich es richtig verstanden, dass nicht alle Kinder, wo ein Bedarf festgestellt wird, diese Sprachförderung erhalten? Wenn diese Kinder dann dieses „Defizit“ in die Schule mitnehmen, gibt es dann eine Idee, wie die Schule bei der Bewältigung dieses Problems unterstützt wird? Findet da ein Austausch zwischen Ihrem Amt und dem Schulamt statt?

BzStaRin Frau Reiser: Es ist leider so, dass nicht alle Kinder mit einem Sprachförderbedarf unterkommen. Unser großes Ziel ist natürlich, dass die Sprachförderung in den Kitas stattfindet und die Sprachförderangebote sind dann sozusagen eigentlich nur der Ersatz dafür, aber selbst dieser Ersatz hat jetzt mit der Badstraße 10 ein erstes Angebot hier im Bezirk, also da haben wir noch sehr viel zu tun. Sie haben es korrekt angesprochen. Das, was wir jetzt sozusagen nicht schaffen und nicht leisten, setzt sich als Problem in den Schulen fort. Es gibt natürlich Kooperationen zwischen Schulen und dem Jugendamt, insbesondere zwischen Schulen und der Jugendhilfe. Man ist sich in beiden Bereichen den Problemen bewusst.

Frau Schrader (DIE LINKE) fragt nach: Können Sie bestätigen, dass es weder am Geld noch an der Bereitschaft von Trägern liegt, dieses Ersatzangebot bereitzustellen, sondern dass es daran mangelt, geeignete Räumlichkeiten dafür zu finden? Wie steht es mit der dafür vorgesehenen Herrichtung der Räumlichkeiten an der Anna-Lindh-Grundschule?

BzStaRin Frau Reiser: Ich kann nur einen Teil beantworten. Ich freue mich über das Interesse der Träger. Ich war ganz erstaunt, wie schnell das jetzt schon anläuft. Wir haben tatsächlich einige Träger, die sich dafür interessieren und gerne solche Sprachförderangebote anbieten möchten. Tatsache ist, dass es immer eine Frage der Räumlichkeiten ist, weil das auch ganz schnell in den Bereich der Zweckentfremdung geht. Es ist nicht leicht, Räume dafür zu finden. Schön wäre es natürlich, wenn man, so ähnlich wie in der Anna-Lindh-Grundschule, ehemalige Schulhausmeisterwohnungen dafür nutzen könnte. Wie da aktuell der Stand ist, da kann eventuell Herr Spallek mehr zu sagen.

BzStaR Herr Spallek: Ich kann etwas dazu sagen, jedoch wahrscheinlich nicht in der von Ihnen erwünschten Qualität. Wir hatten das Thema erst vor Kurzem im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage, so meine ich. Sie nicken Frau Schrader, also kennen Sie auch die Antwort, nämlich, dass für die Umsetzung Baugenehmigungen und Bauanträge notwendig sind, dass das nicht ohne weiteres geht und dass das dafür notwendige Verfahren noch läuft.

 
 

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