Auszug - Wann wird die Aschesäule vor dem Reichstag entfernt?  

 
 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG)
TOP: Ö 8.4
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2248/V Wann wird die Aschesäule vor dem Reichstag entfernt?
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
Verfasser:Paetz 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

Laut Presseberichten hat das Bezirksamt dem Zentrum für Politische Schönheit eine Frist zu dem Entfernen der illegal errichteten Aschesäule bis zum 20. Dezember 2019 gesetzt. Unmittelbar darauf hat Herr Ruch verlautbaren lassen, dass er nicht gedenkt, dieser Aufforderung Folge zu leisten.

 

  1. Welchen konkreten Plan hat das Bezirksamt für den wahrscheinlichen Fall, dass die illegale Konstruktion am 21.12.2019 noch immer vor dem Reichstag steht; das heißt, welche Maßnahmen sollen wann und durch wen ergriffen werden?

 

Frau BzStR´in Weißler antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Paetz, ich beantworte die Mündliche Anfrage erst mal wie folgt: Die Untersagungsverfügung des Bezirksamtes Mitte und dass Zwangsmittel der Ersatzvornahmen (tut mir leid, das muss ich wirklich ablesen sowas) sind per Verwaltungsakt ergangen und wurden zugestellt. Die Vollzugsbehörde hat sich für ein bestimmtes Zwangsmittel entschieden. Wenn sie das hat, muss sie dieses zunächst Untersetzung einer angemessenen Frist androhen. Die Vollzugsbehörde werden wir dann festsetzen diese Frist und schließlich anwenden. Unsere Frist läuft ab am 20.12. um 00.00 Uhr. Deswegen, das haben Sie auch wahrscheinlich in der Presse gelesen, bis dahin haben Sie die Gelegenheit, das Teil selbst abzubauen.

 

  1. Wie hoch werden die Kosten dieses voraussichtlich notwendigen Einsatzes, insbesondere für die Beseitigung der Stele und des Betons, sowie für die Wiederherstellung des Ursprungszustands, geschätzt?

 

Frau BzStR´in Weißler antwortet: Die Kosten zur Beseitigung der Säule sowie die Wiederherstellung der Fläche werden auf ca. 3.000,00 € geschätzt. Deswegen geschätzt, weil wir wissen, dass da eine Betonplatte drin ist. Wie groß sie ist, wissen wir jetzt noch nicht. Und wir wissen nicht, ob die Beregnungsanlage beim Einbau dieser Betonplatte beschädigt worden ist. Das kann also noch nach oben gehen, je nachdem, wie groß die Beschädigungen dann sind, die wir im Erdreich vorfinden.

 

  1. Von einer freiwilligen Zahlung eines Kostenbescheides des BA durch das ZPS ist kaum auszugehen, obwohl der Verein durch Spenden und teils sogar öffentliche Mittel üppig finanziert wird. Welche Anstrengungen unternimmt beziehungsweise plant das Bezirksamt zur Eintreibung der Kosten, falls nicht freiwillig gezahlt wird?

 

Frau BzStR´in Weißler antwortet: Sie fragen dann von einer freiwilligen Zahlung eines Kostenbescheides des BA durch das ZBS ist kaum auszugehen, obwohl der Verein durch Spenden und teils öffentlichen Mitteln üppig finanziert wird. Welche Anstrengungen unternimmt bzw. plant das Bezirksamt zur Eintreibung der Kosten? Es funktioniert einfach nach einem ganz bestimmten Reglement nicht nach irgendeiner Bewertung. In dem Moment, wo eine Anordnung vorliegt, kommt der Adressant dieser Anordnung nach oder nicht. Kommt er ihr nicht nach, so kann dieser Verwaltungsakt eben zwangsweise durchgesetzt werden. Zuständig für die Vollstreckungsmaßnahme ist die Behörde, die die Anordnung erlassen hat, und das ist wiederum die Vollzugsbehörde, das sind wir. Dabei stehen uns 3 Zwangsmittel zur Auswahl: Ersatzvornahme, Zwangsgeld, unmittelbarer Zwang. Diese Zwangsmittel können auch neben einer Strafe oder Geldbuße angewandt werden und solange wiederholt und gewechselt werden, bis der Verwaltungsakt befolgt worden ist oder sich auf andere Weise erledigt hat. Das ist der § 13 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Dankeschön. Ja, so ist der Ablauf in diesem Fall. Mehr gibt´s dazu eigentlich nicht zu sagen. Wir haben ja noch weitere Fragen dazu. Danke.

 

Herr BV Paetz (AfD) fragt: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Weißler, erst mal vielen Dank für die Beantwortung Ihrer Fragen. Da muss ja bei Ihnen ein Antrag eingegangen sein mit gewissen Informationen vor der Genehmigung. War das aus diesen eingereichten Unterlagen irgendwie zu ersehen, dass dort mit der Asche von Toten gehandhabt werden soll?
Frau BzStR´ in Weißler antwortet: Wir kommen ja zu dem ganzen Vorgang im Laufe des Abends (glaube, ich, werden wir wahrscheinlich noch mal darüber reden). Bei uns ist überhaupt kein Antrag zu nix eingegangen. Der Antrag wird bei der Versammlungsbehörde gestellt und das sind nicht wir. Wir werden auch nicht gefragt, ob uns das recht ist. Von wegen Antrag. Was vielleicht ganz wichtig ist: Das ist eine Versammlung. Und für eine Versammlung, die muss nur angemeldet werden. Da müssen Sie gar keinen Antrag stellen.

 

Herr BV Lötzer (DIE LINKE) fragt das BVV-Büro: Ich bitte das zu prüfen in der 3. Frage der erste Satz ist in meinen Augen eine Diffamierung dieses Vereins. Wir hatten das schon mal erörtert, ob in Drucksachen dieser BVV Außenstehende diffamiert werden können, die sich möglicher Weise mit Rechtsmitteln damit zur Wehr setzen. Ich weiß es aus meiner Zeit, als ich im Deutschen Bundestag gearbeitet habe, da wäre eine solche Behauptung überhaupt nicht zulässig gewesen, wäre im Präsidium schon unterdrückt worden und würde nie publiziert werden. Also deswegen bitte ich nochmals das BVV-Büro in solchen Fällen Verfahrensregeln zu prüfen, ob solche öffentlichen Diffamierung durch Pseudofragen, mehr ist das ja nicht, überhaupt zulässig sind.

 

Herr BV-Vorsteher Bertermann teilt mit, wir können das natürlich gerne prüfen. Ansonsten gibts die Erfindung des Ältestenrates, der ja diese BVV vorbereitet. Vielleicht wäre es hilfreich, dann im Rahmen des Ältestenrates bei solchen Dingen dann schon drauf hinzuweisen, damit´s vielleicht erst gar nicht in die BVV kommt. Vielen Dank.

 

Herr BV Paetz (AfD) fragt, ob er aus der Presse zitieren darf? Nur ganz kurz, weil hier was steht von falschen Behauptungen. Das hat ja dieses Künstlerkollektiv gegenüber dem Berliner Kurier oder der hat es zumindest geschrieben behauptet, dass sie nicht willig sind, das abzubauen. Das steht hier ganz eindeutig.

 

Herr BV-Vorsteher Bertermann meint: Es wäre hilfreich, beim nächsten Mal eine Frage zu formulieren, weil wir bei den Mündlichen Anfragen immer nur Fragen stellen sollen und keine Statements. Ich sehe aber keine weiteren Fragen.

 

 
 

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