Auszug - Erste Konsequenzen aus den neuen Leitlinien zur Wohnungslosenarbeit in Berlin  

 
 
33. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM und INTEGRATIONSPREISVERLEIHUNG)
TOP: Ö 10.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:35 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2209/V Erste Konsequenzen aus den neuen Leitlinien zur Wohnungslosenarbeit in Berlin
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Lötzer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
 
Wortprotokoll

 

  1. Welche ersten Schritte will das Bezirksamt nach Verabschiedung der neuen Leitlinien zur Wohnungslosenarbeit im Bezirk zur Umsetzung dieser Leitlinien ergreifen? Wo sieht das Bezirksamt die größten Lücken in der Prävention und in der Beratung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in unserem Bezirk, in welchen Schritten und mit welcher zeitlichen Planung sollen diese Schwachstellen beseitigt werden?

BzStaR Herr Gothe antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Lötzer. Man kann in diesem Zusammenhang drei Punkte benennen, die wichtig sind. Das Erste ist, dass wir die aufsuchende Sozialarbeit in enger Abstimmung mit der BVV bereits etabliert haben und weiter ausbauen wollen. Wir haben bereits zwei aufsuchende Sozialarbeiter und sind sehr glücklich über die Erfahrungen, die durch diese beiden Personen ins Amt hineingelangen und halten es deswegen für eine ausgesprochen gute Idee das auch auszubauen. Der Doppelhaushaushalt sieht vor, dass wir zwei weitere Stellen im Sozialamt selber besetzen können. Darüber hinaus zwei weitere Stellen im sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes, auch mit dem Profil der aufsuchenden Arbeit. Ich denke damit werden wir tatsächlich handlungsfähig, das aus eigener Hand wirklich dann auch in die Wege leiten zu können und mit Hilfe dieser aufsuchenden Sozialarbeit neue wichtige Erkenntnisse in die Wohnungslosenhilfe insgesamt hineinzutragen, aber auch über diesen Kanal einen ganz anderen Zugang zu diesen Menschen zu bekommen, denen will helfen wollen. Ein zweiter Punkt ist, dass wir die aufsuchende muttersprachliche Straßensozialarbeit ausbauen wollen mit Hilfe eines Trägers, der speziell diese Sprachkompetenzen mitbringt. Wir haben festgestellt, dass der Zugang zu den Leuten vor Ort bei der aufsuchenden Sozialarbeit maßgeblich davon abhängt, dass man sich auch gut verständigen kann. Das klingt total selbstverständlich, aber das ist es nicht. Wir sehen da einen großen Bedarf, dass wir mit mehr Sprachkompetenz an unsere Klienten herantreten und über diese Clearingverfahren vor Ort ein detaillierteres Bild zu den Problemlagen im Bezirk generieren können. Der dritte Punkt, ein weites Feld, was wir bereits auch engagiert angehen, ist, dass wir von dieser einen Kategorie ASOG Standardunterbringung wegkommen und diese Angebote ausdifferenzieren müssen, um den Lebenslagen der verschiedenen Gruppen, die auf der Straße sind, gerecht zu werden. Wir denken daran, dass man ASOG Spezialeinrichtungen finden muss, um zum Beispiel Menschen mit Drogenproblemen besser helfen zu können. Wir denken, dass es ASOG Plus Einrichtungen geben sollte, die dafür geeignet sind, Menschen in ganz besonderen Lebenslagen unterzubringen. Es gibt beispielsweise eine Einrichtung im Wedding von der GEBEWO namens FrauenbeDacht, wo das im Prinzip schon der Fall ist. Das ist dann eigentlich schon so eine ASOG Plus Einrichtung, wie sie uns auch vorschwebt, dass man diese auch für andere Bedarfsgruppen einrichtet. Wir verfolgen auch ein Projekt, was ich für ausgesprochen zukunftsfähig halte, nämlich ein neues Haus an der Gotenburger Straße zu bauen, zusammen mit der degewo, wo über verschiedene Träger betreutes Einzelwohnen untergebracht werden soll und über die Eingliederungshilfe finanziert wird. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es immer schwieriger wird, Wohnraum bei privaten Anbietern anzumieten und die Preise auch immer höher werden, ist das, wie ich denke, der richtige Weg, dass wir selbstständig werden, was die Unterkünfte angeht und mit den Wohnungsbaugesellschaften solche Wohnhäuser durchaus auch bauen können. Ich bin sehr daran interessiert, dass wir dieses Projekt, was schon eine ganze Weile geplant ist, dann auch umsetzen. Es gibt weiterhin ein Pilotprojekt, nämlich mit Evas Haltestelle, ein Housing First Projekt, dass wir etablieren konnten und haben dort auch eine positive Resonanz. Die Evas Haltestelle hat es vermocht, eine ganze Reihe von Wohnungen zu akquirieren, die diesem Pilotprojekt zur Verfügung stehen. Es wird sicherlich im nächsten Jahr an der Zeit sein, die Erfolge dieses Housing First Projektes auszuwerten und zu schauen, ob man das noch stärker skalieren kann und weitere Anbieter von diesem Ansatz gewinnen kann. Es gibt auch Projekte, die stationärer Natur sind, die keine ASOG Einrichtung sind, sondern auch über die Eingliederungshilfe finanziert werden. Zum Beispiel gibt es da das Projekt vom Unionhilfswerk in der Seestraße, dass jetzt möglicherweise eine Erweiterung durch einen Neubau erfährt. Dort werden Menschen mit körperlichen Behinderungen untergebracht. Zum Teil ist das quasi eine ASGO Einrichtung und zum anderen Teil werden da über individuelle Mietverträge die Menschen versorgt. Das ist also so eine Art Mischmodell, auch das ist ein wichtiger Baustein, um zu einer guten Ausdifferenzierung der Angebote zu kommen.

 

  1. Welche ganzjährig geöffneten Wohnungslosentagesstätten gibt es aktuell im Bezirk, wie ist deren personelle und sachliche Ausstattung und welche Schritte plant das Bezirksamt, um deren personelle Ausstattung, Qualität und Öffnungszeiten zu verbessern?

BzStaR Herr Gothe antwortet: Im Bezirk haben wir davon drei Tagesstätten. Das ist bekanntermaßen der Warme Otto, dann die Einrichtung UNTER DRUCK kultur in der Oudenarder Straße und dann die neue Einrichtung von Evas Haltestelle in der Müllerstraße. Der Warme Otto ist mit drei Sozialarbeitern und einem finanzierten Sachkostenbeitrag seitens des Bezirksamtes in Höhe von 65.000 Euro im Jahr ausgestattet. Für das Jahr 2020 ist geplant, diese Summe erneut aufzustocken. Die zweite Einrichtung UNTER DRUCK kultur verfügt über eine Sozialarbeiterin und hat einen Sachkostenbeitrag über den Bezirk von 21.000 Euro finanziert bekommen und auch dort wird es im Jahr 2020 eine Aufstockung geben. Zum dritten gibt es Evas Haltestelle mit bislang einer Sozialarbeiterin und einen Sachkostenbeitrag von 73.000 Euro, die wir in diesem Jahr bezahlt haben und auch hier ist vorgesehen, dass im nächsten Jahr eine weitere Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter finanziert werden kann und auch die Zuwendungssumme wird sich nochmals erhöhen.

  1. Wie ist aktuell die Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern im Bereich Prävention und Versorgung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen, z.T. den Trägern der Straßensozialarbeit und der Wohnungslosentagesstätten? Welche Verbesserungswünsche der Träger hat das Bezirksamt bisher wahrgenommen, welche gibt es umgekehrt vom Bezirk an die freien Träger?

BzStaR Herr Gothe antwortet: Da haben wir festgestellt, dass es tatsächlich ein gewisses Nebeneinander von Hilfsstrukturen gibt und einer Vielzahl von Trägern, die ihrerseits tätig sind im Auftrag der Senatsverwaltung. Um hier zu einem systematischen und guten Austausch zu kommen, haben wir eine AG Wohnungslosigkeit eingerichtet, wo quasi alle Träger am Tisch sitzen und wir uns mit dem Sozialamt gut abstimmen können. Wir haben festgestellt, dass das sehr hilfreich ist, um zu einer besseren Vernetzung der Angebote zu finden und dass es auch notwendig ist, dass die Tätigkeiten und die damit verbundenen Erfolge besser dokumentiert werden, damit man über ein besseres Berichtswesen zu neuen und weiterführenden Ergebnissen kommen kann.

  1. Auf wie viel Wohnungen des sog. „geschützten Marktsegments“ hat der Bezirk Mitte Zugriff, um wohnungslose Menschen bzw. akut von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen rasch und dauerhaft unterzubringen? Wie genau verläuft diese Unterbringung bzw. Vermittlung von Personen in diesen Wohnungen? Welche Personengruppen haben aus Sicht des Bezirksamtes Anspruch auf eine solche Unterbringung im „geschützten Marktsegment“, wie viele sind aktuell dort untergebracht? Gibt es eine Warteliste von Personen, die dort eine dauerhafte Wohnung suchen?

BzStaR Herr Gothe antwortet: Hier kann man relativ klar antworten, dass wir als Bezirksamt keinen Zugriff auf die Wohnungen haben, die im geschützten Marktsegment zur Verfügung gestellt werden. Hier ist es so, dass die Organisation der Vermittlungen über eine Koordinierungsstelle, die Zentrale Koordinierungsstelle, kurz ZeKo, beim LAGeSo läuft. Die sammeln quasi die Angebote der Wohnungsgesellschaften ein und die ZeKo ist auch das Gremium, dass dann der jeweiligen Wohnungsgesellschaft Vorschläge macht, wer dort einziehen könnte. Das sind dann immer mehrere mögliche Mietparteien, die dort einziehen können. Die schlussendliche Entscheidung wird dann durch die Wohnungsbaugesellschaft selber getroffen.

  1. Wie viele ganzjährig zur Verfügung stehende Plätze für Notübernachtungen hat der Bezirk Mitte aktuell in eigener Verfügung? Wie viele werden es nach aktueller Kenntnis in 2020 sein, wie viele in 2021?

BzStaR Herr Gothe antwortet: Das ist definiert, das kann man nachlesen. Es sind einerseits Menschen, die von unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind, zum Beispiel durch einen Wohnungsbescheid, und selber nicht in der Lage sind, sich mit neuem Wohnraum zu versorgen. Es sind weiterhin Erwerbstätige, die ihre Grundsicherung vom Jobcenter bekommen, die sich auf solche Wohnungen bewerben können und es sind die nichterwerbstätigen Menschen, die die Grundsicherung vom Sozialamt bekommen. Es sind darüber hinaus Menschen aus ambulanten, stationären, betreuten Einrichtungen oder Menschen, die aus der Haft entlassen werden und den Weg in den normalen Wohnungsmarkt wiederfinden müssen. Es sind zudem die Menschen, die aus im Land Berlin in Notunterkünfte eingewiesen wurden und einen Unterbringungsanspruch haben und es ist in allen Fällen notwendig, dass diese Menschen ein Jahr lang ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Berlin schon hatten. Das ist der Kreis derjenigen, die einen Anspruch haben eine Wohnung aus dem geschützten Marktsegment zu bekommen.

 

  1. Wie viele und welche Angebote gibt es aktuell zur ambulanten medizinischen Versorgung von Wohnungslosen im Bezirk? Wie viele werden es nach aktueller Kenntnis in 2020 sein, wie viele in 2021?

BzStaR Herr Gothe antwortet: Wir wissen, dass die Notübernachtungen im Winter, die sogenannte Kältehilfe, rund 1000 Plätze bereithält. Derzeit ist es so, dass es ganzjährig insgesamt 160 Plätze gibt, die in Berlin angeboten werden. Davon sind zwei Einrichtungen im Bezirk Mitte verortet, nämlich in der Tieckstraße mit neun Plätzen, die ganzjährig zur Verfügung stehen und dann die Einrichtung hinter der katholischen Kirche von der Caritas mit zehn Plätzen, die uns zur Verfügung stehen. Ich habe mitgenommen, dass der Senat plant insgesamt 500 Plätze ganzjährig anzubieten. Das ist aber noch nicht konkreter untersetzt. Mir ist auch nicht bekannt, dass dort Standorte im Bezirk Mitte dabei sind, die ins Auge gefasst werden. Das bleibt abzuwarten.

666666BzStaR Herr Gothe antwortet: Von diesen Einrichtungen haben wir im Bezirk Mitte vier Stück. Das ist erstens die Berliner Stadtmission mit ihrer Ambulanz. Es ist zum Zweiten die Jenny De La Torre-Stiftung in der Pflugstraße, die kostenlose Untersuchungen anbietet. Es gibt von der Caritas ein Arztmobil, eine Beratungsstelle in der Levetzowstraße und es gibt die Sprechstunde für Bedürftige der Caritas in der Großen Hamburger Straße. Das sind die vier Standorte im Bezirk Mitte. Die Eröffnung von weiteren Angeboten ist mir nicht bekannt. Ich vermute mal, bei den vier wird es auch erstmal bleiben.

BzStaR Herr Gothe antwortet: Wir haben aus der Debatte im Ausschuss für Soziales schon öfter darüber gesprochen, dass die Zusammenarbeit nicht optimal ist. Wir bekommen als Sozialamt vom Amtsgericht jeweils die Mitteilung in dem Moment, wo eine Zwangsräumung drohen kann. Diese geben wir in Kopie an das Jobcenter weiter. Wir bekommen aber nicht systematisch den akuten Räumungstermin benannt. Das ist dann nach wie vor ein Punkt, der nicht gut gelöst ist.

BzStaR Herr Gothe antwortet: Die Öffnungszeiten sind derzeit Montag, Dienstag und Donnerstag von 09.00-11.30 Uhr und arbeiten tun dort insgesamt 23 Personen, die die Angebote des Sozialamtes dann bei uns im Amt vermitteln können. Im Monat Oktober hatten wir 1025 Vorsprachen und im Monat November hatten wir 886 Vorsprachen, die Hilfeangebote bei uns nachgesucht haben.

BzStaR Herr Gothe antwortet: Hier sagen wir ganz klar, dass die von uns neu eingeführte aufsuchende Sozialarbeit sicherlich ein ganz wichtiger Baustein ist, um bessere Prävention, auch bei Mietschuldenfällen, zu organisieren. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Schuldnerberatungen, die für uns arbeiten, immer regelmäßig durchgeführt werden, so dass uns die Fälle bei denen Klienten, bei denen die Verschuldung dann eben auch Konsequenzen hat für die Miete, aktiv an uns weitermittelt werden. Das ist bekanntermaßen auch ein ganz wichtiger Baustein, um die Prävention gut durchzuführen.

BzStaR Herr Gothe antwortet: Hierzu gibt es eine ganz wichtige und interessante Entwicklung, weil die Senatsverwaltung für Soziales in aktiven Verhandlungen mit der Regionaldirektion Berlin steht, um die Zuständigkeit dieser Mietschuldenfälle auf die Kommune zu übertragen. Das hieße, diese schwierige Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und dem Sozialamt würde dadurch vereinfacht werden, dass die Zuständigkeiten eindeutig bei uns liegen und dann diese Zweiteilung dadurch entfällt. Das halten wir für einen sinnvollen Schritt, auch wenn das dann mehr Arbeit für unser Sozialamt bedeutet.

  1. Wie verläuft aktuell der Informationsaustausch zwischen dem Sozialamt und dem Jobcenter Mitte im Fall drohender Räumung wegen Mietschulden? Wie sind die Öffnungszeiten der Sozialen Wohnhilfe, wie viele Personen arbeiten dort und wie viele Personen melden sich derzeit monatlich wegen drohender Wohnungslosigkeit? Welchen Verbesserungsbedarf gibt es aus Sicht des Bezirksamtes, damit a) sich von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen rechtzeitig bei der Wohnhilfe melden und b) bei der Zusammenarbeit und dem Datenaustausch mit dem Jobcenter, z.B. beim Thema Übernahme von Mietschulden?

 

BzStaR Herr Gothe antwortet: Hier sagen wir ganz klar, dass die von uns neu eingeführte aufsuchende Sozialarbeit sicherlich ein ganz wichtiger Baustein ist, um bessere Prävention, auch bei Mietschuldenfällen, zu organisieren. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Schuldnerberatungen, die für uns arbeiten, immer regelmäßig durchgeführt werden, so dass uns die Fälle bei denen Klienten, bei denen die Verschuldung dann eben auch Konsequenzen hat für die Miete, aktiv an uns weitermittelt werden. Das ist bekanntermaßen auch ein ganz wichtiger Baustein, um die Prävention gut durchzuführen.

BzStaR Herr Gothe antwortet: Hierzu gibt es eine ganz wichtige und interessante Entwicklung, weil die Senatsverwaltung für Soziales in aktiven Verhandlungen mit der Regionaldirektion Berlin steht, um die Zuständigkeit dieser Mietschuldenfälle auf die Kommune zu übertragen. Das hieße, diese schwierige Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und dem Sozialamt würde dadurch vereinfacht werden, dass die Zuständigkeiten eindeutig bei uns liegen und dann diese Zweiteilung dadurch entfällt. Das halten wir für einen sinnvollen Schritt, auch wenn das dann mehr Arbeit für unser Sozialamt bedeutet.

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen