Auszug - Mietendeckel und die Folgen
1. Welche Auswirkungen hat der „Mietendeckel“ auf die Ausübung des Vorkaufsrechts des Bezirks Mitte? Herr BV Torno (AfD), sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrtes Bezirksamt, plant das Bezirksamt dann trotz des möglicherweise kommenden Mietendeckels eine weitere Ausweisung von Milieuschutzgebieten? Herr BV Diedrich (DIE LINKE), sehr geehrter Herr Gothe, werte Kolleginnen und Kollegen. Die Diskussion um Enteignung und Mietendeckel, die zeigt ja jetzt schon Wirkung, als das z. B. der Aktienwert der Deutschen Wohnen innerhalb weniger Wochen um 30 % zurückgegangen ist. Glauben Sie dann auch vor diesem Hintergrund, dass man unterstellen könnte, dass insgesamt diese Diskussion und auch möglicherweise das neue Gesetz zu einer Reduzierung des Verkehrswertes in diesem Bereich es kommen könnte und die Rahmenbedingungen für das Vorkaufsrecht insgesamt sich eigentlich verbessern könnten und somit Mietendeckel eigentlich ein sehr kontraproduktiver, sondern ein produktiver Beisatz zu dieser ganzen Vorkaufsrechtfrage sein könnte? Herr BV Roet (FDP), Herr Vorstehe, liebe Kollegen, Herr Gothe, was ich von diesen Maßnahmen halte, das brauche ich hier nicht wiederholen oder das brauche ich hier nicht ausführen. Mir stehen die Haare bei solchen Eingriffen ins Eigentumsrecht zu Berge. Wir können das ja noch mal besprechen, wenn dann die Wohnungen, die wir bräuchten, nicht gebaut würden, weil die Maßnahmen, eingeführt würden, die da jetzt kommen. Aber ich habe eine konkrete Frage: Es wurden Milieuschutzgebiete ausgewiesen und es kommen noch weitere möglicherweise. Ist denn irgendeine Vorstellung davon da, in wie weit man dann mit den Menschen umgeht, die selbst genutztes Wohneigentum in Milieuschutzgebieten haben? Ich kenne im entsprechende Fälle, wo jetzt Leute in ihrer eigenen Wohnung wohnen, die sie früher irgendwann mal gekauft haben und dann wollen sie vielleicht mal ein Waschbecken anschrauben oder das Bad mal ein bisschen renovieren und sich jetzt mit Anzeigen vom Bezirksamt konfrontiert sehen. Gibt es irgendeine Idee, wie man damit umgehen möchte?
2. Welche Auswirkungen hat er auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und deren finanzielle Ausstattung? Herr BzStR Gothe antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bezirksverordnete, ich vermute mal, die Aufmerksamkeit ist jetzt schon ein bisschen eingeschränkt und deshalb verzichte ich zu weitergehenden Ausführungen und konzentriere mich wirklich auf eine knappe Beantwortung dieser 3 Fragen und ich fange mit der 2. an. Herr BzStR Gothe antwortet, nämlich welche Auswirkungen hat dieser Mietendeckel auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Da kann man eine ganz einfache Antwort geben, die ich heute Nachmittag von den Wohnungsbaugesellschaften erhalten habe, die sagen, sie rechnen noch. Das gleich gilt auch für die Genossenschaften, mit denen ich auch im Kontakt stehe. Da ist es genauso. Die rechnen auch noch, nach dem sie beide in der letzten Woche, in Reaktion auf die zuerst veröffentlichte Fassung relativ harsche Kritik geäußert haben, das ist wohl auch angekommen. Und was dann am ‚Ende ausgerechnet ist, ob Wohnungsbaugesellschaften und die –genossenschaften zu Wort kommen.
3. Schätzt das Bezirksamt diesen Umstand in Bezug auf das Vorkaufsrecht eher kontraproduktiv nicht eher kontraproduktiv ein? Antwort siehe 1.
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