Auszug - Mietendeckel und die Folgen  

 
 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM)
TOP: Ö 8.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 05.09.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 23:00 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
2011/V Mietendeckel und die Folgen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

1. Welche Auswirkungen hat der „Mietendeckel“ auf die Ausübung des Vorkaufsrechts des Bezirks Mitte?
Herr BzStR Gothe antwortet, dann zu den beiden Fragen 1 und 3: Da geht es quasi um die Konkurrenz zwischen dem neuen Mietendeckelinstrument und dem Vorkaufsrecht bzw. dem Milieuschutzrecht. Das ist in der Tat eine interessante Frage. Das kann ich Ihnen auch noch nicht abschließend beantworten, welches Instrument jetzt eigentlich das schärfere ist. Ist es so, dass der neue Mietendeckel schärfer ist als generell das Milieuschutzrecht. Das muss noch ausgerechnet werden. Und ich hatte Ihnen ja diesen Entwurf schon verteilt. Das gibt es eben den entscheidenden § 5 mit der Tabelle der Mietobergrenzen, der dann noch zusammen gelesen werden muss mit dem Absatz 3 zur Mietmodernisierung, wonach es möglich ist, rückwirkend zu diesen Mietobergrenzen noch bis zu 1,40 € obendrauf zu legen, sofern in den letzten 15 Jahren Modernisierungen vorgenommen worden sind bzw. dann prospektiv in die Zukunft, kann noch 1,00 € bei Modernisierung dazu kommen. ‚Und da ist halt die Frage, überschreitet das dann das, was im Milieuschutzgesetzen bei Modernisierung als zulässige Obergrenze gesehen wird. Das müssen wir noch errechnen. Auf jeden Fall ist festzuhalten, dass beide Regelwerke nebeneinander erst mal hegeführt werden müssen, weil ja das Milieuschutzrecht auf Bundesgesetz beruft, § 172 BauGB, und das darf durch einen Landesrecht natürlich nicht außer Kraft gesetzt werden. Wir können jetzt nicht sagen, das Landesrecht sticht das Milieuschutzrecht, sondern Bundesrecht und Landesrecht müssen nebeneinander hergeführt werden. Was das dann in der Praxis am Ende bedeutet, auch das bleibt noch abzuwarten. Aber das ist natürlich ein interessanter Gegenstand. Aber es bleibt erst mal dabei, beide Rechtsinstrumente müssen parallel angewandt werden. Und was es dann in der Praxis bedeutet, das werden wir noch ausloten müssen. Vielen Dank.

Herr BV Torno (AfD), sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrtes Bezirksamt, plant das Bezirksamt dann trotz des möglicherweise kommenden Mietendeckels eine weitere Ausweisung von Milieuschutzgebieten?
Herr BzStR Gothe:bejaht. Zum jetzigen Zeitpunkt tun wir das auf jeden Fall, weil, wie gesagt, das neue Recht ja noch gar nicht in Kraft ist. Wir sind ja tatsächlich dabei, noch mal ein Screening zu machen bei den Gebieten, wo wir vermuten, dass man auch dort Milieuschutzgebiete einführen könnte. Das machen wir auch erst mal weiter.

Herr BV Diedrich (DIE LINKE), sehr geehrter Herr Gothe, werte Kolleginnen und Kollegen. Die Diskussion um Enteignung und Mietendeckel, die zeigt ja jetzt schon Wirkung, als das z. B. der Aktienwert der Deutschen Wohnen innerhalb weniger Wochen um 30 % zurückgegangen ist. Glauben Sie dann auch vor diesem Hintergrund, dass man unterstellen könnte, dass insgesamt diese Diskussion und auch möglicherweise das neue Gesetz zu einer Reduzierung des Verkehrswertes in diesem Bereich es kommen könnte und die Rahmenbedingungen für das Vorkaufsrecht insgesamt sich eigentlich verbessern könnten und somit Mietendeckel eigentlich ein sehr kontraproduktiver, sondern ein produktiver Beisatz zu dieser ganzen Vorkaufsrechtfrage sein könnte?
Herr BzStR Gothe antwortet: Ja, Herr Diedrich, das ist eine der spannendsten Fragen, wo man Auguren befragen könnte. Eigentlich müsste es so sein, dass vor diesem Hintergrund tatsächlich die Bodenwerte auch mindestens anfangen zu stagnieren, aber ob es wirklich dann so passiert, das bleibt abzuwarten. Aber tendenziell könnte das schon ein Effekt sein.

Herr BV Roet (FDP), Herr Vorstehe, liebe Kollegen, Herr Gothe, was ich von diesen Maßnahmen halte, das brauche ich hier nicht wiederholen oder das brauche ich hier nicht ausführen. Mir stehen die Haare bei solchen Eingriffen ins Eigentumsrecht zu Berge. Wir können das ja noch mal besprechen, wenn dann die Wohnungen, die wir bräuchten, nicht gebaut würden, weil die Maßnahmen, eingeführt würden, die da jetzt kommen. Aber ich habe eine konkrete Frage: Es wurden Milieuschutzgebiete ausgewiesen und es kommen noch weitere möglicherweise. Ist denn irgendeine Vorstellung davon da, in wie weit man dann mit den Menschen umgeht, die selbst genutztes Wohneigentum in Milieuschutzgebieten haben? Ich kenne im entsprechende Fälle, wo jetzt Leute in ihrer eigenen Wohnung wohnen, die sie früher irgendwann mal gekauft haben und dann wollen sie vielleicht mal ein Waschbecken anschrauben oder das Bad mal ein bisschen renovieren und sich jetzt mit Anzeigen vom Bezirksamt konfrontiert sehen. Gibt es irgendeine Idee, wie man damit umgehen möchte?
Herr BzStR Gothe antwortet: Niemand hat die Absicht Selbstnutzern seine Eigentumswohnung irgendwie mit Forderungen zu konfrontieren. In der Tat, ich weiß, dass ist ein Problem auch bei einer selbstgenutzten Eigentumswohnung in einem Milieuschutzgebiet Luxusmodernisierung untersagt werden kann. Ich habe aber, ehrlich gesagt, ich kenne die Diskussion aus einem Fall in Prenzlauer Berg. Ich habe jetzt ehrlich gesagt in Mitte noch keinen praktischen Fall erlebt, wo sich z. B. ein Eigentümer, der sagt, ich will mir hier ein tolles neues Bad einbauen und ich

 

2. Welche Auswirkungen hat er auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und deren finanzielle Ausstattung?

Herr BzStR Gothe antwortet:

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bezirksverordnete, ich vermute mal, die Aufmerksamkeit ist jetzt schon ein bisschen eingeschränkt und deshalb verzichte ich zu weitergehenden Ausführungen und konzentriere mich wirklich auf eine knappe Beantwortung dieser 3 Fragen und ich fange mit der 2. an.

Herr BzStR Gothe antwortet, nämlich welche Auswirkungen hat dieser Mietendeckel auf die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Da kann man eine ganz einfache Antwort geben, die ich heute Nachmittag von den Wohnungsbaugesellschaften erhalten habe, die sagen, sie rechnen noch. Das gleich gilt auch für die Genossenschaften, mit denen ich auch im Kontakt stehe. Da ist es genauso. Die rechnen auch noch, nach dem sie beide in der letzten Woche, in Reaktion auf die zuerst veröffentlichte Fassung relativ harsche Kritik geäert haben, das ist wohl auch angekommen. Und was dann am ‚Ende ausgerechnet ist, ob Wohnungsbaugesellschaften und die genossenschaften zu Wort kommen.

 

3. Schätzt das Bezirksamt diesen Umstand in Bezug auf das Vorkaufsrecht eher kontraproduktiv nicht eher kontraproduktiv ein? Antwort siehe 1.
 

 

 

 

 

 

 
 

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