Auszug - Mehrbedarf für Alleinerziehende gewähren, finanzielle Armut lindern  

 
 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM)
TOP: Ö 7.4
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:40 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1191/V Mehrbedarf für Alleinerziehende gewähren, finanzielle Armut lindern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Kurt 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1. Wie viele Alleinerziehende beziehen Leistungen des Jobcenters Mitte?

 

Herr BzBm von Dassel antwortet: Nach dem letzten Arbeitsmarktreport von der Bundesagentur für Arbeit vomrz 2018 sind insgesamt 1.402 alleinerziehende Arbeitslose im Bestand des Jobcenters Berlin Mitte registriert. Wenn Sie über diese Zahl die Stirn runzeln, runzeln Sie sie wahrscheinlich zurecht. Das Jobcenter selbst hält diese Größenordnung zur Anzahl der Alleinerziehenden für nicht zuverlässig und prüft gerade die genaue Zahl an Alleinerziehenden, die Leistungen im Jobcenter Berlin Mitte beziehen. In der Kürze der Zeit, zur Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage, war das nicht mehr möglich, zweifelt die zentrale Auswertung aber an.

 

  1. Wie viele Alleinerziehende in der Zuständigkeit des Jobcenters erhalten den Mehrbedarf für Alleinerziehende?

 

Herr BzBm von Dassel antwortet: Das ist eine andere Datenbasis, hier ist sicher festgehalten, dass aktuell 2.826 Alleinerziehende im Leistungsbezug des Jobcenters Berlin Mitte einen Mehrbedarf r Alleinerziehende erhalten. Daran merken Sie, dass 1.400 als Zahl nicht stimmen kann, wenn 2.826 Personen einen Mehrbedarf erhalten.

 

  1. Da der Mehrbedarf beantragt werden muss: Welche Maßnahmen werden ergriffen, um Alleinerziehende hierüber wie zu informieren?

 

Herr BzBm von Dassel antwortet: Grundsätzlich umfasst der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts alle passiven Leistungen nach dem SGB II. Die Leistungen für den Mehrbedarf bei Alleinerziehenden müssen nicht gesondert beantragt werden. Wird bei der Antragstellung gesehen, dass es sich um eine/n Erwachsene/n und Kinder handelt, wird der Mehrbedarf für Alleinerziehung automatisch gewährt. Das gilt auch dann, wenn die Voraussetzungen für den Mehrbedarf im laufenden Leistungsbezug eintreten, d.h., die zweite erwachsende Person nicht mehr Teil der BG ist und sich somit an der Bedarfsgemeinschaft etwas ändert. Konkrete Informationen erhalten die Alleinerziehenden bereits im Rahmen der Antragstellung. Es gibt auch ein ausführliches Merkblatt zum Thema Arbeitslosengeld II, auch in mehreren Sprachen. In diesem wird über alle möglichen Mehrbedarfe informiert, und auch, dass man einen Anspruch darauf hat, dass diese automatisiert gewährt werden und ggf. der Leistungsbescheid darauf erneut kontrolliert werden muss.

 

 

Herr BV Kurt von der Fraktion ndnis 90/Die Grünen erkundigt sich, ob die Zahlen nachgeliefert würden, was von Herrn BzBm von Dassel bejaht wird.

 

 
 

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