Auszug - Schrotträder auf Straßenland  

 
 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 7.2
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 22.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 20:50 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
1045/V Schrotträder auf Straßenland
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Bluhm und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

1.       Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um die raumgreifende Nutzung des öffentlichen Raums insbesondere auf Fußwegen, durch Leihfahrradunternehmen zu begrenzen?

 

Herr BzBm von Dassel antwortet: Am Anfang noch mal eine kurze Klarstellung. Schrotträder, darunter versteht in der Regel das Ordnungsamt ja nicht mehr fahrtüchtige Fahrräder, wo die Eigentümer*innen den Besitz an diesem Fahrrad aufgegeben haben. Sie haben das jetzt etwas anders verstanden. Aber ich glaube, es wäre gut, wenn wir da bei der gleichen Begriffigkeit bleiben.
Zur Frage, was man der raumgreifenen Nutzung des öffentlichen Raumes, insbesondere auf Fußwegen durch Leihfahrradunternehmen, entgegnen kann, kann ich ihnen antworten: Mit Nachricht vom 16. Februar, also sehr sehr frisch, informierte die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, dass es seit dem 15. Februar einen Kriterienkatalog zur Nutzung öffentlichen Straßenlandes für stationsungebundene Fahrradverleihsysteme im Land Berlin gibt. So muss u. a. eine Straßensondernutzung beim Straßen- und Grünflächenamt beantragt werden, wenn an einer Stelle mehr als 4 Leihfahrräder eines Unternehmens stehen soll. Zudem sollen die Betreiber verpflichtet werden, dass falsch abgestellte oder defekte Fahrräder binnen 24 Stunden umzuverteilen bzw. zu beseitigen sind.

2. Welche Möglichkeiten Hat das Bezirksamt, dass wilde Herumstehen- und -liegen von
  Leihfahrrädern auf Fußngerwegen zu unterbinden bzw. ggf. zu sanktionieren?

Herr BzBm von Dassel antwortet: Das ist dann auch Aufgabe des Ordnungsamtes. Über die personellen Kapazitäten des Ordnungsamtes haben wir hier schon vielfach gesprochen. Insofern sind wir da auch auf jeden Fall auf Hinweise angewiesen, die uns die Bevölkerung gibt; gern auch über diese Ordnungsamts-App. Aber Sie haben ja auch beschlossen, wie man das Ordnungsamt deutlich verstärken kann. Und da sind die meisten Besetzungsverfahren auch abgeschlossen. So dass wir uns auch dieser Aufgabe hoffentlich dann erfolgreich stellen können.

  1. Gibt es eine zwischen Bezirk und Land Berlin abgestimmte Leihfahrradkonzeption?

Herr BzBm von Dassel antwortet: Das kann ich auch bejahen. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat „Hinweise und Anforderungen für das Abstellen von stationslosen Fahrradverleihsystemen auf öffentlichen Straßen im Land Berlin‘‘ den Bezirksämtern als Empfehlung für einen einheitlichen Umgang mit entsprechenden Anträgen auf Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Verfügung gestellt. Wir müssten jetzt nur überlegen, wie dieses umfangreiche Material, was ich jetzt hier nicht zitieren möchte, wie wir ihnen das zur Kenntnis geben könnten, gern vielleicht als Anlage zum Protokoll zur heutigen BVV-Sitzung. Das ist aus meiner Sicht hier relativ klar und eindeutig geregelt, so dass wir diesen Missstand, den ich ähnlich wie Sie sehe, dass wir den doch jetzt im Land Berlin konsequent entgegen treten können. Vielen Dank.

Herr BV Kurt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach, inwiefern gedenke das BA Mitte an Bierbikes und Sondernutzung bei den Schrotträdern oder Leihfahrrädern einen Positiv/Negativkatalog für Mitte zu regeln, damit nicht der Fall eintrete, dass sie eine Sondernutzung erhalten und sie an jeder Straßenecke stehen? Herr von Dassel zitiert, seit wann das vorliege, dass Sondernutzungen genehmigt werden müssen. Man werde noch mal prüfen. Man müsse mit den besonderen touristischen Hotspots sehr sensibel umgegangen werden, hier noch mal zu genehmigen, dass dann mehr als 4 Leihfahrräder stehen.

 
 

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