Drucksache - 1045/V
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um die raumgreifende Nutzung des öffentlichen Raums insbesondere auf Fußwegen, durch Leihfahrradunternehmen zu begrenzen?
2. Welche Möglichkeiten Hat das Bezirksamt, dass wilde Herumstehen- und -liegen von Leihfahrrädern auf Fußgängerwegen zu unterbinden bzw. ggf. zu sanktionieren?
3. Gibt es eine zwischen Bezirk und Land Berlin abgestimmte Leihfahrradkonzeption?
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