Auszug - Gotenburger Str. 7-9 endlich wieder Schulstandort  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin
TOP: Ö 7.1
Gremium: BVV Mitte von Berlin Beschlussart: beantwortet
Datum: Do, 19.10.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 22:45 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
0793/V Gotenburger Str. 7-9 endlich wieder Schulstandort
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
Verfasser:Pieper und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
 
Wortprotokoll

  1.      Ist es zutreffend, dass das eigentlich vom LAF freigezogene Objekt in der Gotenburger Str. 7-9 erneut durch den Bezirk belegt wurde?

Herr BzStR Spallek antwortet:

Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Lemke, sehr geehrte Bezirksverordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage der CDU-Fraktion für das Bezirksamt wie folgt: „Ist es zutreffend, dass das eigentlich vom LAF freigezogene Objekt in der Gotenburger Str. 7-9 erneut durch den Bezirk belegt wurde?“ Eigentlich vom LAF freigezogen, triff´s ja nicht so richtig, weil, es ist ja vom LAF freigezogen worden. Das Objekt in der Gotenburger Straße 7-9 wurde bislang nur als Notunterkunft durch das LAF belegt. Wie Sie vielleicht von der Presse entnommen haben, einige Newsletter, die die Runde machen, ist der Mitarbeiterkreis erfolgt. Allerdings aufgrund einer Kinderschutzmeldung vom 12. Oktober diesen Jahres bezüglich der Situation von Kindern in den Häusern der Kameruner Straße 5 und Lüderitzstraße 22 erfolgte am 13. Oktober 2017 gemeinsam durch Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen des Regionalen Sozialpädagogischen Dienstes und des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes eine Überprüfung vor Ort, also in der Kameruner- und Lüderitzstraße. Dabei wurde festgestellt, dass ein Verbleib der Familien mit Kindern in diesem Objekt eine Gefährdung des Kindeswohls dar stellte und daher eine kurzfristige anderweitige Unterbringung notwendig war. Die Nachfrage des Bezirksbürgermeisters Herrn von Dassel und Frau Rix, der Geschäftsführerin der AWO, AWO, weil Betreiber der Einrichtung in der Gotenburger Straße sind, wurden die Familien in der Gotenburger Straße 7-9 untergebracht, weil akut keine andere Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden konnte und die Kinder nicht mehr in der Kameruner Straße verbleiben konnten. Es wurden insgesamt 88 Personen aufgenommen. Davon 46 Kinder.

 

2.Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage ist dies erfolgt? Herr ‚BzStR Spallek antwortet:

Also, bezogen auf den gerade beschriebenen Sachverhalt des Kindeswohl. Es ist die hoheitliche Aufgabe des Jugendamtes, die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen zu überprüfen und abzuwenden. Das Jugendamt Mitte arbeitet auf der Grundlage des § 8 SGB 8a. Jede Meldung einer Kindeswohlgefährdung würde nach dem belineinheitlichen Verfahren, dem sogenannten Erstcheck bearbeitet. Aktuell wird zwischen dem Jugendamt und dem Sozialamt die Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung geprüft.

 

Zu 3. Wie passt dies, und ich beziehe das jetzt mal auf die Unterbringung gemäß Kinderschutz oder Kindeswohl, zu den Plänen, damit meinen Sie offenbar die Vorlage zur Beschlussfassung für die BVV, das Objekt wieder als Schulstandort zu prüfen?

Herr BzStR Spallek antwortet: Bezogen auf die Unterbringung gemäß Kindeswohl oder Kinderschutz ist hier geplant lediglich eine kurzfriste Unterbringung vor zu nehmen. Inwieweit das dann gelingt, wird sich in den nächsten Tagen und vielleicht auch Wochen zeigen. Ergänzend will ich sagen, dass, weil wir das Thema ja auch im Schulausschuss angesprochen haben, ist ja darüber hinaus im Bezirksamt Mitte in mindestens einem Fachamt auch Überlegungen gibt, das Objekt Gotenburger Straße 7-9 eventuell anderweitig zu nutzen als potenzieller Schulstandort, nämlich auch als eine Unterkunft für geflüchtete Menschen. Dazu gibt es aber noch keine konkreten Erkenntnisse oder belastbaren Aussagen, die rufen wir heute noch an oder der Herr Bezirksbürgermeister hat ja deswegen glaube ich auch im Ältestenrat gestern entsprechend erläutert, warum die Vorlage zur Beschlussfassung von der heutigen Tagesordnung genommen werden sollte. Soweit dazu. Einen Punkt habe ich vergessen, Ihnen in meiner Beantwortung, dies habe ich für die Abteilung gerade vorgetragen. Sie haben ja sicherlich mitbekommen, dass ich für das Kindeswohl/Kinderschutz gesprochen habe. Das sei eine originäre Aufgabe des Jugendamtes und da Frau Dr. Obermeyer heute verhindert ist, habe ich als Vertretung geantwortet.

 

Herr BV Lemke (CDU) dankt Herrn Spallek für die Beantwortung. Er fragt nach, auch angesichts der eindeutigen Beschlusslage, die in der BVV, aber auch den Vorberatungen der regelmäßig führt der Schulausschuss dazu, wie das Bezirksamt diese ja neue Lage jetzt einschätzt, vor dem Hintergrund der Beschlusslage in der BVV hier möglichst rasch und zeitnah für den steigenden Schulraumbedarf hier Abhilfe zu schaffen, wie sich das daraus deckt? Welche Bewertung sehen Sie hier?

Herr BzStR Spallek antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, Damen und Herren, sehr geehrter Herr Lemke, sicher ist es richtig, dass eine zeitnahe Umsetzung, von was auch immer, für eine weitere Diskussion, eine zeitnahe Umsetzung, von was auch immer, erschwert. Wohl nach hinten verschieben. Nämlich der inhaltlichen Fragestellung, handelt es sich bei der Vorlage um einen Beschluss des Bezirksamtes über die Vorlage zur Beschlussfassung für die BVV. Das heißt, dass Bezirksamt hat sich darauf verständigt, diese Vorlage einzubringen, bevor weitere alternative Überlegungen angesprochen wurden. Der zuständige Ausschuss hat sich in der letzten Woche dazu positioniert. Das Beschlussgremium ist die BVV, die vorhin der Herr Vorsteher auch vorgetragen hat, hat ja die BVV, das den Beschluss in der Tagesordnung festgehalten oder beschlossen, diese Vorlage von der Tagesordnung zu nehmen. Das ist ja auch ein Votum, nämlich heute nicht darüber abzustimmen. Soweit gehe ich davon aus, dass die BVV sich mit dieser inhaltlichen Fragestellung in dem einen oder anderem oder in beiden, vielleicht gibt´s noch einen dritten Ausschuss, der relevant ist, noch mal auseinander setzen wird, um dann von dem originären Recht, nämlich über eine Beschlussfassung, über diese Vorlage im Anschluss Gebrach zu machen. Aber, um jetzt noch vielleicht den Punkt, den Sie gefragt haben könnten oder wo ich glaube, dass Sie ihn gefragt haben, den ich aber noch nicht beantwortet habe. Wenn Sie gefragt haben, ob denn eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft oder Unterkunft für geflüchtete Menschen einer Nutzung als Zustand dort entgegen seht, ja, das ist so, das ist ganz einfach und banal, man muss ja halt entscheiden. Das ist in der Tat so, ist aber bei den Konflikten, dass man sich damit auseinander setzen muss. Mitunter ist dann auch eine politische Haltung notwendig, wenn sich das eine mit dem anderen nicht vereinbaren lässt, sondern lediglich eine Variante zumindest kurz und mittelfristig umsetzbar ist. Weitere Mittel langfristig planen, ….

 

Herr BV Kurt (Grüme) fragt nach: Welche konkreten Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt, um, wie Sie auch gesagt haben, dass das eine kurzfristige Lösungen ist, wo diese Familien auch andere Standorte verteilt. Was ist mit der Alt Moabit 82, die heute schon angesprochen wurde? Herr BzStR Spallek antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Kurt, sehr geehrte Damen und Herren, Herr Stadtrat Gothe hat ja vorhin vorgetragen, dass auch diese Nachricht erst vor kurzer Zeit erreicht hat. Wir haben verabredet, dass wir am nächsten Dienstag in der nächsten Bezirksamtssitzung darüber austauschen, welche Nutzungen denkbar sind, welche vielleicht noch zu tun sind. Wie Sie vielleicht wissen, war die Alt Moabit 82 b, bevor es als Unterkunft für geflüchtete Menschen umgenutzt wurde, ein Bürodienstgebäude. Das Vermessungsamt hatte ja dort damals seinen Sitz bis zum Zuge des Konsolidierungskonzeptes und der Flächenreduzierungen dann halt abgegeben wurden und an andere vorübergebend übertragen wurden. Insofern auch vor dem Hintergrund, dass wir ja auch für die mittlerweile wieder anwachsende Mitarbeiter/-innenzahlen auch Büroarbeitsplätze brauchen, liegt es natürlich nahe zu überlegen und zu prüfen, ob dieses ehemals als Bürodienstgebäude, für uns genutzte Objekt, eben als solchen Zweck wieder genutzt werden kann oder ob andere Varianten hier denkbar sind, umsetzbar sind und aus anderen Gründen vielleicht den Vorzug erhalten sollten. Also falls Sie jetzt gemeint haben sollten, ob das ehemals genutzte Bürodienstgebäude als Unterkunft für Geflüchtete nachgenutzt werden sollte oder nicht, denn dann müsste das Bezirksamt nach meiner Kenntnis am nächsten Dienstag austauschen. Wir werden uns erst ein Meinungsbild machen und werden sicherlich auch, wie soll ich es sagen, Fragenstellungen erörtern müssen, wie die Geeignetheit von Gebäuden, die Notwendigkeit zur Umsetzung, sondern Maßnahmen, um es wieder als Bürodienstgebäude nutzbar zu machen, in welchem Zeitraum. Aber ich möchte an der Stelle nicht verhehlen und das hat Herr Stadtrat Gothe auch eingangs gesagt, dass wir mit den zusätzlichen Bemühungen, gerade auch des Hauses der Gesundheit natürlich ein Bürodienstgebäude nutzen, an dieser Stelle nicht ausschließen, dennoch werden wir das am nächsten Dienstag erörtern. Ob das abschließend sein wird, werden wir sehen. Aber es steht auf der Agenda, obwohl  schon Redaktionsschluss war als uns die Nachricht erreicht hat …

 

Herr BV Kolecker (DIE LIKE) dankt Herrn Spallek für die Beantwortung. Noch eine kurze Nachfrage meinerseits. Sie haben ja sozusagen die Gotenburger dann noch mal temporär deaktiviert sozusagen, in Zusammenarbeit mit der AWO, also nicht reaktiviert im Sinne einer Flüchtlingsunterkunft, sondern um jetzt Menschen temporär dort unter zu bringen. War es nicht oder wäre es nicht einfacher gewesen, diese Menschen beispielsweise in AWO-Refugium unter zu bringen, in dem ja sehr viele Plätze momentan leer sind? Herr BzStR Spallek antwortet: Sehr geehrter Herr Vorsteher, sehr geehrter Herr Kolecker, ich versuche das soweit ich kann. Ich hatte auch eingangs gesagt, ich sag jetzt mal die Belegung durch …Kinder ist diese Liegenschaft auf einer anderen rechtlichen Grundlage erfolgte, das Jugendamt sich hier auf einem akuten Handlungsbedarf ausgesetzt sah und sicher auch mit der Geschäftsführerin der AWO ausgetauscht hat. Diese Information ist mir geschildert worden. Ich muss unterstellen, dass, ggf. auch andere Varianten geprüft wurden, insbesondere, wenn mit der Geschäftsführung der AWO abgestimmt war, ob nicht gleich andere geeignete Räume sinnhaft leer, also nicht regional, Objekte zur Verfügung standen, kann ich nicht positiv bejahen, weil ich an Gesprächen nicht teilgenommen habe. Herr von Dassel würde mich ergänzen, wenn ich etwas vergessen haben sollte oder nicht korrekt wieder gegeben habe. Es gab einen intensiven Austausch zwischen Jugendamt und AWO bei der Fragestellung, wie wir kurzfristig die Kinder und auch die anderen Jugendlichen untergebracht werden können. Das scheint in der Gotenburger Straße 7-9 zu gehen. Wahrscheinlich ist es nur auf Zeil.

Herr BzBm von Dassel teilt mit: Mit AWO meinen Sie in der Lützowstraße? Ja, also diesen intensiven Austausch, über den Herr Kollege Spallek gerade berichtete, den gab es. Aber der war innerhalb einer Stunde mit viel Telefon. Das Problem war, dass das Landesamt für Flüchtlinge sehr eindeutig gesagt hat, dass wir auf keiner ihrer Einrichtungen zugreifen können und das Problem war dann sogar oder so, dass sie gesagt haben, wir können auch in der Gotenburger Straße niemanden unterbringen, solange wir nicht ab dem Zeitpunkt, wo da jemand anderes seinen Fuß reintritt, das Bezirksamt Mitte alle Lasten und Pflichten für dieses Gebäude übernimmt. Das war schwierig. Es ist uns angeboten, ein Amtshilfeersuch zu stellen. Das war schlichtweg nicht möglich, dann in der Kameruner Straße, da kommen wir dann noch dazu, 200 Personen sind, 40 Kinder, kein Medienvertreter, weinende Sozialarbeiter und insofern musste ich diese telefonische Zusage dann machen. Ich hätte mir eine andere Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Flüchtlinge da wirklich gewünscht, weil diese Notlage hat niemand zu verantworten gehabt. Und wir mussten als Land Berlin schnell reagieren.

 
 

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