Auszug - Verordnungsmiete in Milieuschutzgebieten als Verpflichtung für städtische Wohnungsbaugesellschaften  

 
 
6. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne
TOP: Ö 9.3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 26.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 21:05 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal des Rathauses Mitte (1. Etage), Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Ort:
0320/V Rahmenvereinbarungen mit städtischen Wohnungsbaugesellschaften über eine sozialverträgliche Durchführung von umfassenden Sanierungsvorhaben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des wie folgt geänderten Antrages (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Die Linke, 1 Ja-Stimme der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der FDP, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung von der Fraktion der AfD):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, Verhandlungen mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften mit Wohnungsbeständen im Bezirk Mitte über Rahmenvereinbarungen für eine sozialverträgliche Durchführung von umfassenden Sanierungsvorhaben abzuschließen. Ziel soll dabei sein, die drohende Verdrängung von Mieter*innen zu verhindern und ein Verbleib der Bestandsmieter*innen zu sichern. Hierfür sind jeweils Sozialplanverfahren durch eine unabhängige Mieterberatung eine notwendige Voraussetzung.

Hierin ist mindestens zu regeln:

-      Einhaltung der gebietsspezifischen Verordnungsmieten in den Gebieten mit sozialen Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch

-      Sozialplanverfahren für alle Mieter*innen bei Maßnahmen, die einen Verbleib in der Wohnung nicht ermöglichen bzw. für die der Verbleib in der Wohnung aus Sicht der betroffenen Mieter*innen nicht zumutbar ist

-      Sozialplanverfahren für alle Mieter*innen, für die im Ergebnis der Maßnahmen der Rückzug in ihre bisherige Wohnung nicht mehr möglich ist.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, regelmäßig und umfassend im Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungsplän über die Zwischenstände und Ergebnisse der Sozialplanverfahren zu berichten, die auf Grundlage der angestrebten Rahmenvereinbarung erfolgen. Dabei werden die vereinbarten Miethöhen je Haus analog des Pilotvorhabens dargestellt. Wenn es zu keinem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung kommt, sind die Gründe zu benennen.

Begründung: Ziel einer sozialen Wohnungspolitik muss es sein, die drohende Verdrängung von Mieter*innen zu verhindern und ein Verbleib der Bestandsmieter*innen zu sichern. Die im Antrag dargestellten Maßnahmen sollen den Bezirk Mitte diesem Ziel einwenig näher bringen.“

 

 
 

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